Kosten unserer Inanspruchnahme

Stundensatz:

Unsere Tätigkeit für Sie rechnen wir nach angefallenem Zeitaufwand ab, wobei unser kanzleiüblicher Stundensatz je nach wirtschaftlicher Bedeutung der Sache und der Komplexität der Rechtsmaterien zwischen 233,15 EUR und 397,30 EUR zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer beträgt.

Dieser Richtwert variiert jedoch in Abhängigkeit der jeweiligen Fallkonstellation und der daraus erwachsenden Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit. Darum macht es an dieser Stelle wenig Sinn, sich in fiktiven Rechenbeispielen zu verlieren.

Auf Grund unserer Kanzleiphilosophie werden wir mit Ihnen vor der Annahme des Mandats eine gründliche und sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse durchführen. Das schützt Sie vor bösen Überraschungen und gibt uns die Möglichkeit, Ihren Fall optimal vorzubereiten.

Kurz zum Thema: Rechtsschutzversicherung:
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Grundsatz die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichts- und Gutachterkosten. Diese von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmenden Kosten können im Einzelfall niedriger sein, als die mit uns getroffene Vergütungsvereinbarung.

Beachten Sie bitte, dass beim Rechtsschutz in Steuersachen meist nur die Kosten für die Vertretung vor dem Finanzgericht übernommen werden, nicht jedoch die Kosten für den außergerichtlichen Streit mit dem Finanzamt oder für ein Steuerstrafverfahren.

Tipp: Sie sparen Kosten und beschleunigen die Mandatsbearbeitung, wenn Sie selbst bei ihrer Rechtsschutzversicherung nachfragen, ob die Kosten für Ihren Fall übernommen werden (so genannte Deckungsanfrage). Bitte bringen Sie dann die schriftliche Deckungszusage zum Beratungsgespräch gleich mit.

Auf Ihren Wunsch übernehmen wir für Sie auch die sog. Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Die Einholung einer Rechtsschutzzusage ist aber an sich als gesondertes und daher gesondert zu vergütendes Mandat zu betrachten, das nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Auch hier berechnen wir den oben beschriebenen Stundensatz nach anfallendem Aufwand.

Wir wollen, dass Sie Recht bekommen
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