Fristloste Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

Eine schwerbehinderte Raumpflegerin soll während der Arbeitszeit öfter in ein Café
gegangen sein, das gegenüber der Firma liegt – ohne sich auszustempeln. ArbG
Gelsenkirchen und LAG Hamm sahen darin einen Arbeitszeitbetrug. Eine vorherige
Abmahnung sei nicht erforderlich.

Quelle: LAG Hamm, Urteil vom 27.01.2023, Az. 13 Sa 1007/22

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
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