Fristloste Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
Eine schwerbehinderte Raumpflegerin soll während der Arbeitszeit öfter in ein Café
gegangen sein, das gegenüber der Firma liegt – ohne sich auszustempeln. ArbG
Gelsenkirchen und LAG Hamm sahen darin einen Arbeitszeitbetrug. Eine vorherige
Abmahnung sei nicht erforderlich.
Quelle: LAG Hamm, Urteil vom 27.01.2023, Az. 13 Sa 1007/22