PKV: Keine Fahrtkostenerstattung bei Fahrten zur Dialysebehandlung
Laut OLG Nürnberg gilt eine mehrmals pro Woche durchgeführte Dialysebehandlung in einer Arztpraxis weder als "ambulante Operation" noch als "stationäre Heilbehandlung" im Sinne der Tarifbedingungen einer privaten Krankenversicherung. Damit besteht kein Anspruch auf Erstattung entsprechender Transportkosten.
Quelle: OLG Nürnberg, Urteil vom 07.02.2022, Az. 8 U 224/21