Regress schon bei < 20 % Patientenidentität
Wird die Rechtsform einer Praxisgemeinschaft nur zum Schein genutzt und behandeln die Ärzte die Patienten gemeinsam, so kann die KV - nach Einzelfallprüfung - bei einer Patientenidentität selbst von unter 20 % das Honorar des einzelnen Arztes kürzen.
Quelle: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2021, Az. L 7 KA 13/19