Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 05/2022
Im Monat Mai 2022 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.05.2022
- Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.05.2022
- Gewerbesteuerzahler: 16.05.2022
- Grundsteuerzahler: 16.05.2022
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie:
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.5.2022 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.5.2022 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Mai 2022 am 27.05.2022.