90.000 € Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall mit einem nicht verkehrssicheren Mietwagen
Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache kann für die Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.
Zu diesen Kardinalpflichten gehört beim Mietwagenvertrag die Überlassung eines Fahrzeugs, dessen technischer Zustand das sichere Fahren insbesondere durch funktionsfähige Lenkung und Bremsen gewährleistet.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verurteilte das verklagte Mietwagenunternehmen u.a. zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 90.000 €, da der Mietwagen nicht verkehrssicher gewesen ist und die klagende Mieterin schwerste Verletzungen bei einem Verkehrsunfall mit diesem Fahrzeug erlitten hatte.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 24.01.2022 / Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 30.12.2021, Az.: 2 U 28/21