Für viele Menschen ist die Vorstellung, den eigenen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben zu können, weit entfernt. Doch dieser Fall kann ganz plötzlich zur Realität werden. Ob durch einen Unfall, eine chronische Erkrankung oder psychische Belastungen: Die eigene Arbeitskraft ist schneller gefährdet, als viele glauben. Statistisch gesehen ist jeder vierte bis fünfte Erwerbstätige im Laufe des Berufslebens davon betroffen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenWenn die Arbeitsfähigkeit verloren geht, drohen neben gesundheitlichen Belastungen vor allem auch erhebliche finanzielle Einbußen. Wer berufsunfähig wird, verliert oft sein Einkommen und kann in den meisten Fällen nicht auf staatliche Unterstützung zählen. Aus diesem Grund schließen viele eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab, um sich im Ernstfall finanziell abzusichern.
Doch was tun, wenn die Versicherung im entscheidenden Moment nicht zahlt? Was, wenn trotz ernsthafter Erkrankung oder Einschränkung der Antrag auf BU-Rente abgelehnt wird? In diesem Blogbeitrag informiert Rechtsanwalt Oliver Krause darüber, warum die gesetzliche Absicherung im Ernstfall häufig nicht ausreicht, wie eine BU-Versicherung funktioniert, worauf Sie im Leistungsfall achten müssen und warum es sich lohnt, frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Jeder vierte oder fünfte Deutsche wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Das kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man aus medizinischen Gründen die Fähigkeit verliert, den zuletzt ausgeübten Beruf exakt auszuüben, wie man ihn ohne Einschränkungen ausgeübt hat.
Dabei geht es nicht unbedingt darum, dass man die Fähigkeit verliert, überhaupt eine berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Bei der Berufsunfähigkeit ist der Anknüpfungspunkt der Beruf oder die berufliche Tätigkeit vor dem Zeitpunkt der gesundheitlichen Einschränkung.
Die Folgen einer Berufsunfähigkeit können gravierend sein: nicht nur aus medizinischer Sicht, sondern vor allem aus finanzieller Sicht für die Betroffenen. Denn mit der Unfähigkeit, seinen Beruf auszuüben, folgt meist auch ein Wegfall des Einkommens. Ein Teil des Einkommensverlusts kann zwar mit Entgeltfortzahlung, Krankengeld und ggf. Arbeitslosengeld ausgeglichen werden, jedoch nur vorübergehend. Doch spätestens, wenn die Berufsunfähigkeit länger andauert oder dauerhaft ist, drohen Verluste, die den Lebensstandard existenziell gefährden.
Ihre BU zahlt nicht und Sie haben Fragen zu Ihren Rechten als Patient? Wir sind für Sie da.
Zufriedene Mandanten
Google Bewertungen
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Außergerichtlich oder auch vor Gericht
Prüfung Ihrer Ansprüche
Versicherungsvertrag analysieren
Sofortige Beratung & Unterstützung
Online, telefonisch und deutschlandweit
Übernahmen der Kosten
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten
Viele Menschen wiegen sich in Sicherheit, weil sie davon ausgehen, dass der Staat im Notfall einspringt. Doch die Realität sieht anders aus. Es gibt zwar eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die jedoch nur greift, wenn sehr enge Voraussetzungen vorliegen. Diese Leistung erhalten Sie aber nur, wenn Sie überhaupt nicht mehr in der Lage sind, irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen.
Der große Unterschied ist, dass bei der Erwerbsminderungsrente auch leichteste Hilfstätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen unmöglich sein müssen. Bei der Berufsunfähigkeit ist der Anknüpfungspunkt hingegen der tatsächlich ausgeübte Beruf in gesunden Tagen und dessen Anforderungen. Für Menschen mit qualifizierten Tätigkeiten bedeutet das: Die gesetzliche Absicherung greift erst sehr spät oder gar nicht. Zudem liegt die Höhe der staatlichen Rente oft weit unter dem vorherigen Einkommen und beträgt häufig nur wenige hundert Euro im Monat.
Um nicht in eine solche existenzielle Gefährdung zu geraten, ist es wichtig, die eigene Arbeitskraft und die Fähigkeit, den ausgeübten Beruf auch weiterhin auszuüben, abzusichern. Dies ist über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) möglich, die somit zu den wichtigsten privaten Absicherungen überhaupt gehört. Ihr zentraler Zweck ist es, Ihre Arbeitskraft und damit Ihre wirtschaftliche Existenz abzusichern. Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht schnell vor massiven finanziellen Problemen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier Schutz, indem sie eine monatliche Rente zahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können.
Diese finanzielle Leistung soll die entstehende Einkommenslücke schließen und Ihnen ermöglichen, Ihren Lebensunterhalt weiterhin zu bestreiten, auch wenn Sie beruflich ausfallen. Versichert ist dabei nicht die Fähigkeit zu arbeiten „irgendwo“, sondern konkret Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit. Wenn Sie zum Beispiel als Chirurgin, Bauleiter, Lehrer oder selbstständiger Handwerker tätig sind und Ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, springt die BU-Versicherung ein. Ob Sie theoretisch noch einen anderen, leichteren Beruf ausüben könnten, ist bei der BU-Versicherung im Gegensatz zu staatlichen Leistungen wie der EU-Rente unerheblich, solange die Versicherung im Vertrag auf eine abstrakte Verweisung verzichtet hat.
Gerade deshalb ist eine private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung so entscheidend. Sie schützt nicht nur vor finanzieller Not, sondern erhält auch ein Stück Selbstbestimmung, Lebensqualität und Lebensstandard.
Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten als Patient? Wir sind für Sie da!
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn die im Versicherungsvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind und der Versicherte berufsunfähig ist. Meist muss der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein, wobei die Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft sein muss. Als berufsunfähig gilt ein Versicherter, wenn er aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist, seinen aktuell ausgeübten Beruf auszuüben.
Es genügt nicht, dass ein Versicherter einfach „nur” krank ist. Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss so stark sein, dass die wesentlichen Aufgaben des Berufs nicht mehr ausgeübt werden können.
Ähnliches gilt, wenn die Tätigkeit nur noch weniger als zur Hälfte der üblichen Arbeitszeit ausgeübt werden kann (z.B. 3 statt 8 Stunden).
Typische Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind:
Psychische Erkrankungen wie Burn-out oder Depressionen
Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Bandscheibenvorfälle oder chronische Rückenschmerzen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Krebserkrankungen
Folgen von Unfällen
Die Erkrankung muss durch medizinische Unterlagen und ärztliche Gutachten nachgewiesen werden. Dies ist häufig bereits ein kritischer Punkt, denn der Versicherer prüft anhand dieser Unterlagen sehr genau, ob tatsächlich eine Leistungspflicht besteht oder ob es beispielsweise zu einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gekommen ist.
Berufsunfähigkeit wegen Long Covid ist ein häufiges Streitthema. In meinem Beitrag erfahren Sie, wie ich Ihnen helfen kann, Ihr Recht durchzusetzen.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, um privat für den Verlust seiner Arbeitskraft vorzusorgen, hat bereits einen entscheidenden Schritt unternommen. Doch häufig reicht dies nicht aus, um im Ernstfall auch die vereinbarte BU-Rente zu erhalten. Viele Versicherte gehen davon aus, dass ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall zuverlässig zahlt. Die Praxis zeigt jedoch ein anderes Bild. Ein erheblicher Teil der Anträge wird zunächst abgelehnt.
Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von formalen Fehlern über rechtliche Streitpunkte bis hin zu medizinischen Zweifeln. Für Betroffene ist die Ablehnung oft ein Schock, denn sie trifft sie in einer ohnehin belastenden Lebenssituation, die mit vielen Unsicherheiten bezüglich der eigenen Gesundheit und der finanziellen Zukunft einhergehen kann.
Zufriedene Mandanten
Google Bewertungen
Ein häufiger Ablehnungsgrund sind formale Mängel bei der Antragstellung. Diese können bereits ausreichen, um die Prüfung des Leistungsfalls ins Stocken zu bringen oder gänzlich zu verhindern. Wer eine BU-Rente bei seiner Versicherung beantragt hat, erhält häufig seitenlange Fragebögen zu allen medizinischen Aspekten. Fehler beim Ausfüllen dieser Fragebögen und anderer Formulare, weil sie nicht vollständig oder falsch ausgefüllt wurden, zählen zu den typischen Problemen, die zur Ablehnung der BU-Rente führen können.
Ebenso fehlen häufig Unterschriften oder die Unterlagen werden nicht rechtzeitig eingereicht. Werden Nachfragen der Versicherung gar nicht beantwortet oder Formulare nicht zurückgesendet, führt dies ebenfalls zur Ablehnung. Gerade dies zählt zu den häufigsten Ablehnungsgründen für eine BU-Rente. Auch unklare Angaben zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit oder fehlende ärztliche Nachweise werden als Argumente genutzt, um einen Antrag nicht weiterzubearbeiten oder abzulehnen.
Solche formalen Fehler sind zwar ärgerlich, aber in vielen Fällen korrigierbar oder von vornherein vermeidbar. Dennoch nutzen manche Versicherer diese Schwächen gezielt, um Leistungsansprüche zu verzögern oder abzulehnen.
Ein besonders häufiger und rechtlich brisanter Ablehnungsgrund ist der Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe beim Vertragsabschluss gesundheitliche Angaben nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß gemacht. Dies betrifft die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Versicherte sind verpflichtet, im Antrag alle geforderten Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten. Dazu gehören nicht nur aktuelle Beschwerden zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses, sondern auch frühere Diagnosen, ärztliche Behandlungen oder psychische Belastungen. Bei Vertragsschluss nutzen die Versicherer diese Daten, um zu entscheiden, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird oder mit welchen Ausschlüssen. Ob die Angaben jedoch stimmen, wird bei Vertragsschluss nicht geprüft, sondern erst im Leistungsfall.
Werden also bei der Beantragung einer BU-Rente Angaben als falsch oder unvollständig erkannt, kann die Versicherung die Leistung verweigern, den Vertrag kündigen oder sogar anfechten. Häufig greifen die Versicherer dabei auf alte Krankenakten, Rezeptabrechnungen oder Arztberichte zurück, um vermeintliche Widersprüche zu belegen.
In der Regel geschieht die Verletzung der Anzeigepflicht nicht in böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder weil die Gesundheitsfragen missverständlich gestellt waren. Umso wichtiger ist es, sich beim Vertragsabschluss fachkundig beraten zu lassen und sich im Ablehnungsfall juristisch beraten zu lassen, ob der Vorwurf berechtigt ist.
Ein weiterer Ablehnungsgrund ist häufig die Einschätzung, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht schwerwiegend genug sind, um eine Berufsunfähigkeit zu begründen. Besonders bei psychischen Erkrankungen wie Burn-out oder Depression, die nicht objektiv messbar sind, stellen sich die Versicherer oftmals quer. Aber auch bei Rückenleiden, chronischen Schmerzen oder neurologischen Beschwerden kommt es regelmäßig zu abweichenden Einschätzungen zwischen den behandelnden Ärzten und den von der Versicherung beauftragten Gutachtern.
Versicherer berufen sich gerne auf ihre medizinischen Experten, um bestehende Gutachten zu relativieren oder die Diagnose infrage zu stellen. Sie argumentieren, der Versicherte sei weiterhin arbeitsfähig oder es sei mit einer baldigen Besserung zu rechnen. In solchen Fällen ist eine lückenlose und fundierte Dokumentation der Beschwerden und deren konkreter Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit entscheidend. Ohne eine präzise Verknüpfung von Gesundheitszustand und Berufstätigkeit wird die Berufsunfähigkeit oft nicht anerkannt.
In manchen Fällen verweigern Versicherer die Leistung mit der Begründung, der Versicherte könne noch einer anderen Tätigkeit nachgehen. Die Verweisungsklausel ist ein häufiger Streitpunkt. Besonders ältere BU-Verträge enthalten oft eine abstrakte Verweisung. Diese erlaubt es der Versicherung, auf irgendeine vergleichbare Tätigkeit zu verweisen, auch wenn diese vom Versicherten nie ausgeübt wurde.
Bei neueren Verträgen ist diese Klausel in der Regel ausgeschlossen. Dann darf die Versicherung nur auf eine Tätigkeit verweisen, die der Versicherte tatsächlich ausübt oder realistisch ausüben könnte. Trotzdem kommt es immer wieder zu Ablehnungen mit dem Hinweis, es gebe zumutbare berufliche Alternativen. Diese Argumentation ist jedoch oft angreifbar – vor allem, wenn der angeblich vergleichbare Beruf deutlich unter dem bisherigen Niveau in Bezug auf Gehalt, Verantwortung oder soziale Stellung liegt.
Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. In vielen Fällen lohnt es sich, die Begründung kritisch zu hinterfragen und juristisch prüfen zu lassen. Gerade bei Ablehnungen aufgrund angeblich fehlender Unterlagen, unklarer Diagnosen oder Verweisbarkeit bestehen gute Chancen, sich mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt vielen Menschen das beruhigende Gefühl, im Fall der Fälle gut abgesichert zu sein. Doch im Leistungsfall zeigt sich oft, dass die Durchsetzung des Anspruchs mit erheblichen Hürden verbunden ist. Viele Versicherungen lehnen zunächst ab. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verweigert, geraten Betroffene oft in eine existenzielle Notlage.
Die gesundheitlichen Einschränkungen sind bereits belastend genug; zusätzlich sehen sich Versicherte nun auch mit juristischen und bürokratischen Hürden konfrontiert. Versicherungen lehnen Leistungsanträge oft aus formalen Gründen ab oder bezweifeln die Schwere der Erkrankung. Wer in dieser Situation nicht gezielt und strukturiert vorgeht, riskiert, berechtigte Ansprüche dauerhaft zu verlieren.
Genau hier kann die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt wie Oliver Krause aus Halle den entscheidenden Unterschied machen.
Ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Versicherungsrecht kennt die typischen Argumentationsmuster der Versicherungen und weiß, wie man diesen wirksam entgegentritt. Zunächst wird die Ablehnung Ihres Antrags umfassend geprüft. Dabei wird analysiert, ob die Begründung der Versicherung nachvollziehbar ist oder ob formale, medizinische oder rechtliche Fehler vorliegen.
Anschließend unterstützen wir Sie dabei, alle notwendigen Unterlagen korrekt zusammenzustellen, medizinische Nachweise zu ergänzen und die Kommunikation mit dem Versicherer professionell zu führen.
Falls ein außergerichtliches Vorgehen nicht zum Erfolg führt, kann der Rechtsanwalt Klage vor dem zuständigen Zivilgericht erheben und Ihre Ansprüche im Prozess durchsetzen. Eine fundierte rechtliche Vertretung erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit erheblich.
Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er hat sich seit Jahren auf die Interessenvertretung von Versicherten spezialisiert und vertritt ausschließlich die Versichertenseite. Das bedeutet: Bei ihm stehen nicht die Interessen der Versicherungsgesellschaften, sondern die Rechte und berechtigten Ansprüche seiner Mandanten im Mittelpunkt.
Aufgrund seiner besonderen fachlichen Doppelqualifikation im Medizin- und Versicherungsrecht kennt er sowohl die medizinischen Hintergründe einer Berufsunfähigkeit als auch die juristischen Feinheiten der Leistungsprüfung durch die Versicherer. Diese Kombination ermöglicht eine präzise und zielgerichtete Vorgehensweise, von der Sie als Mandant unmittelbar profitieren.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verweigert oder bereits abgelehnt hat, sollten Sie nicht zögern. Lassen Sie Ihren Fall von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen. Rechtsanwalt Oliver Krause bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen. Dabei erfahren Sie unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen und welche konkreten Schritte als Nächstes möglich und sinnvoll sind.
So gewinnen Sie schnell Klarheit und haben einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Rechte mit Nachdruck durchsetzt.
Sie können Ihren Fall bequem online oder telefonisch schildern und erhalten zeitnah eine qualifizierte Rückmeldung.
Eine Ablehnung Ihrer BU-Rente ist kein endgültiges Urteil. Viele Ablehnungen sind angreifbar und können durch fachkundige Unterstützung korrigiert werden. Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Fachanwalt Oliver Krause, der sich ausschließlich für die Rechte von Versicherten einsetzt. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und lassen Sie sich professionell beraten!
Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt sind, der sich ausschließlich für Ihre Interessen als Versicherter einsetzt, sind Sie bei mir in Halle (Saale) genau richtig. Mein besonderer Fokus liegt auf der individuellen Betreuung und der transparenten Kommunikation: Sie erhalten von Anfang an eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und werden über jeden Schritt informiert.
Als Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht arbeite ich ausschließlich für Versicherte – nie für Versicherungsunternehmen. Das garantiert Ihnen eine unabhängige Beratung und eine konsequente Vertretung Ihrer Rechte.
Profitieren Sie von meiner Doppelqualifikation: Ich kenne sowohl die juristischen als auch die medizinischen Hintergründe Ihrer Berufsunfähigkeit. Das ermöglicht eine präzise Analyse Ihres Falls und eine zielgerichtete Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder online für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen – so erhalten Sie schnell Klarheit und einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Jetzt Kontakt aufnehmen für eine Erstberatung!
Bilderquellennachweis: © PixelsEffect I Canva.com
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen