Fachanwalt für Steuerrecht in Halle (Saale)

Meine Leistungen im Steuerrecht:

  • Beratung im Steuerstrafrecht und Vertretung in Steuerstrafverfahren
  • Beratung bei Maßnahmen der Steuerfahndung
  • Beratung bei der Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen
  • Einspruchsverfahren / Widerspruchsverfahren
  • Finanzgerichtsverfahren vor allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Sie benötigen eine steuerrechtliche Beratung oder denken an eine Selbstanzeige?

Je früher Sie sich mit der Rechtslage, eventuellen Konsequenzen und Ihren Handlungsmöglichkeiten befassen, umso sicherer sind Sie.

Als Fachanwalt für Steuerrecht, biete ich Ihnen eine umfassende Beratung zu Ihrer individuellen Situation und vertrete Sie im Ernstfall auch vor Gericht.

In dringenden Angelegenheiten, rufen Sie mich sofort an oder nutzen Sie mein Terminbuchungsformular!

Grundsätzlich gilt:

Bei allen Ermittlungsmaßnahmen ist eine anwaltliche Begleitung zu empfehlen, damit Sie keine Aussagen treffen, die Sie später belasten können. Wie Sie wahrscheinlich wissen, kann alles was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden. Verweigern Sie stattdessen die Aussage, wenn Sie die Vorgehensweise noch nicht mit einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen haben. Lassen Sie sich dieses Recht nicht nehmen.

Wurden bei den Ermittlungsmaßnahmen Vorschriften nicht eingehalten, fehlt bspw. ein richterlicher Beschluss oder ist das Vorgehen unverhältnismäßig, liegt in vielen Fällen ein Beweisverwertungsverbot für die unter diesen Bedingungen erhobenen Beweismittel vor.

Wichtige Hinweise zum Vorgehen im Steuerstrafrecht:

Der erste ganz wichtige Schritt im Steuerstrafrecht, ist die Beantragung der Akteneinsicht. So wird ersichtlich, welche Informationen den Steuerbehörden gegen Sie vorliegen. Mit diesem Wissen kann in vielen Fällen der Verdacht auf ein strafbares Verhalten so weit eingedämmt werden, dass es nicht zu einem Steuerstrafverfahren kommt oder zumindest ein Strafprozess vermieden werden kann.

Immer prüfe ich zudem alle Maßnahmen auf Rechtmäßigkeit. Dies können z. B. sein: Eine Steuerfahndungsprüfung oder Hausdurchsuchung, eine Beschlagnahmung oder Vernehmung, die vorläufige Festnahme oder Verhaftung. In jedem dieser Fälle haben Sie das Recht, unverzüglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Nehmen Sie von diesem Recht gebrauch!

Liegen bei Ihnen akute Liquiditätsschwierigkeiten vor, da Sie aufgrund eines dinglichen Arrests nicht über Ihr Vermögen verfügen dürfen oder wichtige Ressourcen beschlagnahmt wurden, kann ich auch dagegen aktiv werden.

Strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht

Sollten Sie über eine Selbstanzeige nachdenken, sprechen Sie mich im Vorfeld an. Ich kann die Situation für Sie einschätzen und kenne mich im richtigen Umgang mit Ermittlungsbehörden und Finanzverwaltern aus.

Mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige – vor Einleitung eines Strafverfahrens oder einer Außenprüfung – können Sie die strafrechtlichen Folgen einer Steuerhinterziehung vermeiden. So können Sie der Strafe entgehen. Um die Nachzahlung der Steuern kommen Sie natürlich nicht herum.

Voraussetzung einer erfolgreichen Selbstanzeige ist, dass sich die hinterzogenen Steuern in einer Höhe bis 25.000 Euro bewegen oder Sie eine Gebühr zahlen, wenn die Summe höher ist. Eine Verjährung liegt frühestens nach 10 Jahren vor.

Auch muss die Selbstanzeige dem Finanzamt ein Festsetzen der Steuer ohne Weiteres ermöglichen und alle richtigen Angaben zur Steuerart ergänzen, nachholen oder berichtigen, da es ansonsten dennoch zu einer Verurteilung kommen kann.

Sollte bereits ein Verfahren eingeleitet worden sein, kontaktieren Sie mich trotzdem, da ich in vielen Fällen für eine Strafmilderung sorgen kann.

Einspruchsverfahren im Steuerrecht

Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Steuerbescheide falsch sind?

Lassen Sie uns zusammen Ihre steuerrechtlichen Handlungsmöglichkeiten überprüfen. Bei einem Einspruchsverfahren ist schnelles Handeln gefragt, da der Einspruch binnen der Monatsfrist dem zuständigen Finanzamt vorliegen muss. Ich unterstütze Sie mit steuerrechtlicher Beratung beim korrekten Vorgehen, um mögliche Benachteiligungen schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen. 

Zu beachten ist hierbei, dass ein Einspruch nach dem Willen des Gesetzgebers im ersten Schritt nicht den Vollzug des Verwaltungsaktes hemmt und somit die Zahlung trotzdem erhoben wird. Daher kann im Bedarfsfall – wenn schwerwiegende Konsequenzen wie bspw. die Insolvenz drohen – auch die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO eine hilfreiche Option sein.

Steuerrechtlich empfehlenswert, ist bei drohender Verböserung auch die Rücknahme eines Einspruchs, um Änderungen des Steuerbescheids zu Ihren Ungunsten zu vermeiden. Steht Ihnen aufgrund eines unüberlegten Einspruchs eine solche Verböserung bevor, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Mit überlegtem, fristgerechtem Handeln können Korrekturen Ihres Steuerbescheids zu Ihrem Nachteil vermieden werden.

Steuerrechtliche Beratung bei Maßnahmen der Steuerfahndung

Erfahrungsgemäß zieht eine Steuerfahndung beim Verdacht auf vorsätzliche Straftaten oftmals ein Strafverfahren nach sich, weswegen ich Ihnen dringend empfehle, eine steuerrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Vor allem die Durchsuchungssituation kann für Betroffene sehr belastend sein. Wichtig ist in dieser Situation vor allem, Ruhe zu bewahren und sich mit Ihrem Rechtsanwalt abzusprechen. Auf keinen Fall sollten Sie sich dieses Recht nehmen lassen. Mit der richtigen Expertise im Steuerrecht haben Sie gute Chancen, den Schaden zu minimieren und weitreichenden strafrechtlichen Konsequenzen wie Geld- und Freiheitsstrafen zu entgehen.

Da die Beamten im Rahmen einer Steuerfahndung auf umfangreiche Befugnisse zurückgreifen können (Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und sogar vorläufige Festnahmen), ist ein bedachtes Vorgehen in diesem Fall von oberster Priorität. Gerne schützen wir Sie vor selbstbelastenden Aussagen und stellen sicher, dass Ihnen alle Ihre zustehenden Rechte gewährt werden.

Steuerrechtliche Beratung bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt während der Betriebsprüfung

Um Ihre Betriebsprüfung erfolgreich zu bestehen, kontaktieren Sie mich bitte, wenn mit dem zuständigen Finanzamt keine Einigung erzielt werden kann. Gerade in Abschlussgesprächen ist es bei richtiger Vorbereitung möglich, ein besseres Ergebnis zu erzielen als zunächst angenommen. Da betriebliche Buchprüfungen meist zwei bis vier Wochen im Voraus angekündigt werden, gilt es, in dieser Zeit alle steuerlichen Unterlagen bestmöglich zu ordnen und sich bereits im Vorfeld auf mögliche Fragen der Prüfer vorzubereiten.

 

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