Extraktionszange eines Zahnarztes als gefährliches Werkzeug

Extrahiert eine Zahnärztin bzw. ein Zahnarzt mittels einer Extraktionszange erhaltungswürdige Zähne, ohne die behandelte Person über alternative Möglichkeiten der Zahnerhaltung aufgeklärt zu haben, kann dies als gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB bewertet werden. Die Extraktionszange ist ein gefährliches Werkzeug, das geeignet ist, Betroffenen erhebliche Verletzungen beizubringen, etwa den Verlust eines Teils des Gebisses sowie offene Wunden.

Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2022 – 1 Ws 47/22

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
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