Hausnotruf ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Für ein Hausnotrufsystem, das im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-
Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann die
Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 EStG nicht in Anspruch
genommen werden, da die Dienstleistung nicht im Haushalt erbracht wird.

Quelle: BFH, Urteil vom 15. Februar 2023, VI R 7/21

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
Vita
Wir wollen, dass Sie Recht bekommen
Sie benötigen Unterstützung? Dann vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Telefontermin mit uns oder füllen Sie unser Formular aus, um direkt in Kontakt zu treten.
Termin vereinbaren
crossmenu