Schadenersatz nach versehentlicher Versendung medizinischer Daten
Nach dem unberechtigten/rechtswidrigen Versand von Gesundheitsdaten (hier: Impfdaten) per E-Mail hat das OLG Hamm einem Betroffenen wegen festzustellender Verstöße gegen die DSGVO Schadenersatz zugesprochen.
Das Verfahren betraf den versehentlichen Versand einer umfangreichen Excel-Liste, der neben dem Vor- und Nachnamen sowie der Anschrift des Betroffenen auch das Geburtsdatum, eine Mobilfunknummer, eine E-Mailadresse und einen Hinweis auf den für die beabsichtigte zweite Corona-Impfung zu verwendenden Impfstoff und das Datum der geplanten Impfung entnehmen ließen. Das Gericht stellte Verstöße gegen Art. 5 und Art. 9 DSGVO fest. Ob auch ein Verstoß gegen die Verpflichtung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit vorliegt, ließ es hingegen offen. Die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes bezifferte es auf 100 € nebst Zinsen.
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.01.2023 – 11 U 88/22