Wiederholte Klinikaufnahme innerhalb von 24 Stunden gilt als Verlegung

Wird ein aus dem Krankenhaus entlassener Patient innerhalb von 24 Stunden wieder in ein anderes Krankenhaus aufgenommen, so handelt es sich mit Blick auf die Fallpauschalenvereinbarung um eine Verlegung.

Eine Verlegung setzt weder bei der
Fallzusammenführung noch beim Verlegungsabschlag einen inhaltlichen Zusammenhang oder ein aktives Tun der verlegenden Klinik voraus.

Quelle: BSG, Urteil vom B 1 KR 8/20 R und B 1 KR 12/20 R

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
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