§ 219a StGB wird aufgehoben
Sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht mehr strafbar sein.
Das Bundeskabinett hat am 09.03.2022 den von dem Bundesminister der Justiz
vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den
Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) beschlossen.