§ 219a StGB wird aufgehoben

Sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht mehr strafbar sein.

Das Bundeskabinett hat am 09.03.2022 den von dem Bundesminister der Justiz
vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den
Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) beschlossen.

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
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