Kein Schmerzensgeld wegen Quarantäne nach Rückreise aus Risikogebiet
Eine Absonderung von Personen, die von einem Risikogebiet nach Deutschland zurückreisen, ist auf Grundlage der Quarantäne-Verordnung des Landes Hessen vom 26.11.2020 rechtmäßig.
Das hat die für Amtshaftungen zuständige 4. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main entschieden. Den betroffenen Reiserückkehrern steht kein Schmerzensgeld gegen das Land Hessen zu.
Quelle: Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main vom 28.12.2021 / Urteil des LG Frankfurt am Main vom 16.12.2021, Az.: 2-04 O 165/21