Zur Vernehmung von Arzthelferinnen zu (hier: gynäkologischen) Aufklärungsgesprächen des Arztes
Die laparoskopische Appendektomie (minimal invasive Blinddarmentfernung) durch einen Gynäkologen bzw. eine Gynäkologin unterfällt dem gynäkologischen Facharztstandard.
Für die Vernehmung von Arzthelfer(inne)n, die bei einem ärztlichen Aufklärungsgespräch zugegen waren, als Zeug(inn)en, sind die für Ärztinnen und Ärzte geltenden Beweiserleichterungen entsprechend heranzuziehen. Der Nachweis eines ordnungsgemäßen Aufklärungsgesprächs ist daher bereits dann geführt, wenn die Darstellung der allgemeinen Aufklärungspraxis in sich schlüssig und auf ihrer Grundlage einiger Beweis für ein Aufklärungsgespräch erbracht ist. Indiziell spricht hierfür ein vollständig ausgefüllter Aufklärungsbogen.
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15.03.2022 – 4 U 1972/21
Hinweis:
Es kommt damit aber nach wie vor auf die Einvernahme der an der Aufklärung der Beteiligten im Rahmen der mündlichen Verhandlung an. Ausgefüllte und unterzeichnete Aufklärungsbögen sind und bleiben ein Indiz für die erfolgte Aufklärung; mehr aber auch nicht.