Extraktionszange eines Zahnarztes als gefährliches Werkzeug

Autor: Oliver Krause
Datum: 29. Oktober 2022

Extrahiert eine Zahnärztin bzw. ein Zahnarzt mittels einer Extraktionszange erhaltungswürdige Zähne, ohne die behandelte Person über alternative Möglichkeiten der Zahnerhaltung aufgeklärt zu haben, kann dies als gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB bewertet werden. Die Extraktionszange ist ein gefährliches Werkzeug, das geeignet ist, Betroffenen erhebliche Verletzungen beizubringen, etwa den Verlust eines Teils des Gebisses sowie offene Wunden.

Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2022 – 1 Ws 47/22

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
Vita
Wir wollen, dass Sie Recht bekommen
Sie benötigen Unterstützung? Dann vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Telefontermin mit uns oder füllen Sie unser Formular aus, um direkt in Kontakt zu treten.
Termin vereinbaren
crossmenu