Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Halle widme ich mich mit Leidenschaft und Fachkenntnis einer Vielzahl von Fällen im Bereich des Privatversicherungsrechts. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, berate und vertrete ich ausschließlich Versicherte und keine Versicherungsgesellschaften.
In meinem Tätigkeitsfeld, das insbesondere die Bereiche Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung umfasst, biete ich meinen Mandanten eine umfassende rechtliche Unterstützung.
Sollten Sie sich über eine potenzielle Versicherung informieren wollen, eine Beratung zu Ihrer bestehenden Versicherung benötigen oder Unterstützung in einem Rechtsstreit mit einer Versicherungsgesellschaft benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Nutzen Sie gerne mein Terminformular oder rufen Sie mich direkt an – ich bin für Sie da, um Ihre Rechte zu wahren und Sie optimal in Ihrem individuellen Versicherungsfall zu unterstützen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Unsere maßgeblichen Tätigkeitsschwerpunkte der anwaltlichen Vertretung für unsere Mandanten sind im
- die Berufsunfähigkeitsversicherung / BUZ
- die Unfallversicherung
- die Lebensversicherung
- die private Krankenversicherung
- die Krankentagegeldversicherung
- die Auslandskrankenversicherung
- die Insassen-Unfallversicherung
- die Gebäudeversicherung / Wohngebäudeversicherung
- die Feuerversicherung
- die Hausratversicherung
- die Glasversicherung
- die Einbruchdiebstahlversicherung und Raubversicherung
- die Fahrzeugversicherung / Kaskoversicherung
Zudem helfen wir Ihnen auch bei auftretenden Problemen im Zusammenhang mit der:
- Privathaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Reiseversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Wir unterstützen Sie, wenn es bei der Regulierung von Versicherungsfällen in den einzelnen Versicherungssparten oder aber beider Vertragsabwicklung Probleme gibt.
Gründe für einen Rechtsstreit zwischen einem Versicherungsnehmer und einer Versicherungsgesellschaft
Der häufigste Grund für einen Rechtsstreit im Versicherungsrecht sind Leistungsablehnungen seitens der Versicherungen. Dabei kann es sich sowohl um Zahlungen für Sachschäden als auch für Personenschäden und seltener psychische Schäden handeln. Da es sich hierbei regelmäßig um existentiell wichtige Leistungen handelt, ist es eines meiner Hauptanliegen, den Streitfall schnellstmöglich zu Gunsten des Versicherten beizulegen. Insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung macht sich der zusätzliche Abschluss als Master in Health and Medical Management bezahlt.
Ziele und Vorgehen als Fachanwalt für Versicherungsrecht
Um eine möglichst schnelle und adäquate Regulierung des Schadens zu erreichen, wird zuerst versucht, eine außergerichtliche Einigung zu finden, dies ist in vielen Fällen möglich. Kommt es mit der Versicherung jedoch nicht zu einer Einigung, erfolgt die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen. Dabei ist zu überlegen, ob der Prozess über den vollen Betrag geführt wird oder vorläufig eine Teilklage erfolgt. Strategisch kann dies sinnvoll sein, wenn das finanzielle Risiko im Falle eines Unterliegens in Hinblick auf die Gerichts- und Anwaltskosten – die sich nach dem Streitwert bemessen – nicht tragbar wäre und die Verjährungsfristen für den nicht eingeklagten Teilbetrag nicht in kürze ablaufen. Denn hat man den Prozess für die Teilklage gewonnen, stimmt die Versicherung im zweiten Schritt häufig auch der Forderung nach der Restzahlung zu als einen erneuten Prozess zu riskieren.
Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hat eine zusätzliche versicherungsrechtliche Ausbildung absolviert und darf den Titel erst dann führen, wenn er eine bestimmte Anzahl an Fällen und Gerichtsprozessen im Bereich des Versicherungsrechts nachgewiesen hat. Bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht besteht deshalb eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine kompetente Vertretung in versicherungsrechtlichen Belangen. Hinzu kommt, dass Fachanwälte verpflichtet sind, jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden nachzuweisen, um den Titel auch weiterhin führen zu können. Damit wird gewährleistet, dass Fachanwälte immer auf dem neuesten Stand der Judikatur sind.