Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen – Leistungen aus der privaten BU-Versicherung durchsetzen

Psychische Erkrankungen gehören mittlerweile zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Depression, Angststörungen, Burnout oder andere seelische Leiden können die Arbeitsfähigkeit erheblich einschränken oder sogar unmöglich machen. Für Betroffene ist in dieser Situation die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) oder eine BU-Zusatzversicherung oft die wichtigste finanzielle Absicherung.

Herausforderungen bei psychischen Erkrankungen

Die Anerkennung psychischer Erkrankungen als Grund für Leistungen aus der BU-Versicherung ist oft mit besonderen Hürden verbunden:

  • Symptome sind subjektiv und schwer messbar
  • Versicherungen zweifeln an der Schwere der Erkrankung
  • Häufige Ablehnung von Leistungsanträgen

Ein spezialisierter Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht kann hier entscheidend helfen.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen?

Eine private BU-Versicherung zahlt in der Regel, wenn der Versicherte seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung zu mehr als 50% nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann.

Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen
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Bei psychischen Erkrankungen ist dies der Fall, wenn die seelische Belastung so gravierend ist, dass eine regelmäßige Berufstätigkeit nicht mehr möglich ist.

Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose allein, es kommt auf die konkreten beruflichen Einschränkungen an. 

Die meisten BU-Versicherungen zahlen, wenn der Versicherte weniger als 50% der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten beruflichen Tätigkeit ausüben kann.

Eine leichte Depression muss beispielsweise noch keine Berufsunfähigkeit begründen.

Ist die Depression jedoch schwer und anhaltend, sodass Sie Ihren beruflichen Anforderungen dauerhaft nicht mehr nachkommen können, kann dies als Berufsunfähigkeit anerkannt werden.

Welche psychischen Erkrankungen führen häufig zur Berufsunfähigkeit?

Es gibt eine Vielzahl psychischer Erkrankungen, die potenziell zur Berufsunfähigkeit führen können. Zu den häufigsten zählen:

  • Depressionen
  • Burnout-Syndrom
  • Angststörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Schizophrenie und andere psychotische Störungen
  • Zwangsstörungen
  • Bipolare Störungen

Fallbeispiel: Depression und Berufsunfähigkeit

Herr Schmidt (45) arbeitet seit über 15 Jahren als Finanzberater bei einer Bank. Nach anhaltender Überlastung, familiären Problemen und ständigem Termindruck entwickelt er eine schwere Depression. Trotz mehrmonatiger Therapie und verschiedener Medikamente kann er sich nicht mehr konzentrieren, leidet unter Schlafstörungen und hat keine Kraft mehr für seine täglichen Aufgaben.

Nach einem Jahr krankheitsbedingter Fehlzeiten und mehreren Reha-Maßnahmen stellt er einen Antrag auf Leistungen aus seiner privaten BU-Versicherung. Die Versicherung lehnt zunächst ab mit der Begründung, die Depression sei nur vorübergehend und eine Rückkehr ins Berufsleben sei wahrscheinlich.

Mit Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht kann Herr Schmidt jedoch nachweisen, dass seine Erkrankung trotz konsequenter Behandlung chronisch verläuft. Ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten bestätigt, dass er in absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Nach Einreichung der Klage lenkt die Versicherung ein und erkennt die Berufsunfähigkeit an. Sie zahlt nun die vereinbarte monatliche Rente rückwirkend ab dem Zeitpunkt der ersten Antragstellung.

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Nachweis der Berufsunfähigkeit: Anforderungen und Dokumentation

Bei psychischen Erkrankungen ist der Nachweis der Berufsunfähigkeit oft besonders schwierig, da die Symptome subjektiv und nicht direkt messbar sind. Folgende Aspekte sind für eine erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen entscheidend:

Lückenlose medizinische Dokumentation

  • Regelmäßige fachärztliche Behandlung durch Psychiater oder Neurologen
  • Detaillierte Dokumentation aller Symptome und deren Auswirkungen auf die Berufstätigkeit
  • Nachweis über durchgeführte Therapien (Psychotherapie, medikamentöse Behandlung, stationäre Aufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen)
  • Verlaufsdokumentation, die zeigt, dass trotz konsequenter Behandlung keine ausreichende Besserung eingetreten ist

Konkrete Darstellung der beruflichen Einschränkungen

Besonders wichtig ist die konkrete Darstellung, welche beruflichen Anforderungen aufgrund der psychischen Erkrankung nicht mehr erfüllt werden können. Beispiele:

  • Ein Lehrer kann aufgrund von Angstzuständen nicht mehr vor Gruppen sprechen
  • Eine Führungskraft kann aufgrund von Konzentrationsschwäche keine komplexen Entscheidungen mehr treffen
  • Ein Handwerker kann aufgrund von Antriebslosigkeit und körperlicher Erschöpfung keine körperlich anstrengenden Tätigkeiten mehr ausführen

Ärztliche Atteste und Gutachten

Für die Durchsetzung von Ansprüchen aus der BU-Versicherung bei psychischen Erkrankungen sind qualitativ hochwertige ärztliche Unterlagen von entscheidender Bedeutung:

  • Fachärztliche Atteste: Berichte von Psychiatern oder Neurologen haben mehr Gewicht als Bescheinigungen vom Hausarzt.
  • Psychologische Befunde: Detaillierte Berichte von Psychotherapeuten über Symptome, Therapieverlauf und Prognose.
  • Klinikberichte: Entlassungsberichte von stationären Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken oder psychosomatischen Rehabilitationseinrichtungen.
  • Medizinische Gutachten: Umfassende fachärztliche Gutachten, die speziell zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit erstellt wurden. Diese sollten detailliert auf die konkreten beruflichen Anforderungen eingehen und begründen, warum diese nicht mehr erfüllt werden können.

Testpsychologische Untersuchungen: Objektive Testverfahren können helfen, kognitive Einschränkungen wie Konzentrations- oder Gedächtnisstörungen nachzuweisen.

Umgang mit Ablehnungen durch Versicherer und rechtliche Schritte

Versicherungen lehnen Anträge auf BU-Leistungen wegen psychischer Erkrankungen häufig zunächst ab. Typische Ablehnungsgründe sind:

  • Die Erkrankung sei nur vorübergehend
  • Es seien nicht alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft
  • Es bestehe keine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen
  • Es liege eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor (wenn frühere psychische Probleme beim Vertragsabschluss nicht angegeben wurden)

Bei einer Ablehnung sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:

1. Rechtliche Beratung einholen

Konsultieren Sie umgehend einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt. Dieser kann die Ablehnungsgründe der Versicherung prüfen und das weitere Vorgehen planen.

2. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Ihr Anwalt kann durch ein fundiertes Anspruchsschreiben versuchen, die Versicherung zur Anerkennung der Leistungspflicht zu bewegen. Oft können ergänzende medizinische Unterlagen oder ein unabhängiges Gutachten die Position des Versicherten stärken.

3. Klageerhebung

Wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, muss eine Klage vor dem zuständigen Landgericht erhoben werden. Dies sollte rechtzeitig geschehen, um Verjährungsfristen zu wahren. Die Ansprüche aus einer BU-Versicherung verjähren regulär nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.

4. Gerichtliches Verfahren

Im gerichtlichen Verfahren wird in der Regel ein unabhängiger medizinischer Sachverständiger bestellt, der ein Gutachten zur Frage der Berufsunfähigkeit erstellt. Auf Basis dieses Gutachtens und der weiteren Beweismittel entscheidet das Gericht über den Fall.

Wichtig: Fristen beachten

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der BU-Versicherung sind verschiedene Fristen zu beachten:

  • Meldefristen: Viele Versicherungsverträge enthalten Klauseln, wonach die Berufsunfähigkeit innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. ein bis drei Monate) nach ihrem Eintritt gemeldet werden muss.
  • Verjährungsfristen: Ansprüche aus der BU-Versicherung verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
  • Klagefrist bei Ablehnungsbescheid mit Belehrung: Enthält die Ablehnung der Versicherung einen Hinweis auf die Verjährung und die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung, kann dies unter Umständen eine verkürzte Verjährungsfrist auslösen.

Die Versäumung dieser Fristen kann zum Verlust der Ansprüche führen, daher ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

Besonderheiten bei der BU-Zusatzversicherung

Die BU-Zusatzversicherung ist eine mit einer Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelte Form der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit wird der Versicherte von der Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die Hauptversicherung befreit und erhält zusätzlich eine monatliche BU-Rente.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer BU-Zusatzversicherung aufgrund psychischer Erkrankungen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie bei einer selbständigen BU-Versicherung. Es gibt jedoch einige Besonderheiten:

  • Ältere BU-Zusatzversicherungen enthalten oft ungünstigere Bedingungen als moderne Verträge, beispielsweise höhere Hürden für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
  • Bei manchen älteren Verträgen gilt man erst als berufsunfähig, wenn man zu 100% (statt 50%) berufsunfähig ist.
  • Die Versicherungsbedingungen können vorsehen, dass auf andere Tätigkeiten verwiesen wird, die der Versicherte noch ausüben könnte (abstrakte Verweisung).

Diese Besonderheiten können die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren und erfordern besondere rechtliche Expertise.

Tipps für Betroffene im Umgang mit Versicherungen

Wenn Sie unter einer psychischen Erkrankung leiden und Leistungen aus Ihrer BU-Versicherung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie folgende Tipps beachten:

1. Frühzeitig fachärztliche Hilfe suchen

Suchen Sie bei ersten Anzeichen einer psychischen Erkrankung umgehend einen Facharzt (Psychiater, Neurologe) auf. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung ist nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch für spätere Versicherungsansprüche wichtig.

2. Therapieempfehlungen konsequent befolgen

Nehmen Sie alle empfohlenen Therapien in Anspruch (Psychotherapie, medikamentöse Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen). Versicherungen prüfen, ob Sie alle zumutbaren Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben.

3. Krankheitsverlauf dokumentieren

Führen Sie ein Tagebuch über Ihre Symptome und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag und Beruf. Notieren Sie auch, welche Therapien Sie durchgeführt haben und mit welchem Erfolg.

4. Versicherungspolice prüfen

Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihrer BU-Versicherung. Achten Sie insbesondere auf:

  • Definition der Berufsunfähigkeit (50% oder 100%)
  • Verweisungsklauseln (abstrakte oder konkrete Verweisung)
  • Meldefristen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit

5. Anwaltliche Beratung vor Antragstellung

Konsultieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht, bevor Sie den Antrag auf BU-Leistungen stellen. Er kann Sie bei der korrekten Antragstellung unterstützen und sicherstellen, dass alle relevanten medizinischen Unterlagen eingereicht werden.

6. Vorsicht bei Fragebögen und Untersuchungen der Versicherung

Seien Sie bei Fragebögen der Versicherung und bei Untersuchungen durch Versicherungsärzte vorsichtig:

  • Beantworten Sie Fragen wahrheitsgemäß, aber übertreiben Sie nicht.
  • Lassen Sie sich zu Untersuchungsterminen von einer Vertrauensperson begleiten.
  • Lassen Sie sich Fragebögen von Ihrem Anwalt prüfen, bevor Sie sie ausfüllen.

7. Kommunikation über den Anwalt führen

Oliver Krause, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Halle (Saale), unterstützt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer BU-Leistungen.

8. Bei Ablehnung nicht entmutigen lassen

Viele Versicherungen lehnen BU-Anträge zunächst ab, insbesondere bei psychischen Erkrankungen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen und nehmen Sie rechtliche Hilfe in Anspruch, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Lassen Sie sich von Fachanwalt Oliver Krause beraten

Psychische Erkrankungen und ihre Anerkennung als Grund für Leistungen aus der privaten BU-Versicherung stellen besondere rechtliche Herausforderungen dar.

Oliver Krause

Als Betroffener stehen Sie oft vor einem komplizierten Verfahren und einem ungleichen Kräfteverhältnis gegenüber der Versicherung.

Rechtsanwalt Oliver Krause ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Halle (Saale) und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten mit psychischen Erkrankungen.

Er kennt die typischen Ablehnungsgründe der Versicherungen und weiß, wie man ihnen wirksam begegnet.

Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Ansprüche bei Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen durchzusetzen.

Jetzt Kontakt aufnehmen für eine Erstberatung!

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Fazit

  • Psychische Erkrankungen zählen mittlerweile zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit
  • Besonders Depression, Burnout, Angststörungen und posttraumatische Belastungsstörungen führen oft zur Berufsunfähigkeit
  • Der Nachweis der Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen erfordert eine lückenlose medizinische Dokumentation und qualifizierte fachärztliche Gutachten
  • Die konkrete Darstellung der beruflichen Einschränkungen ist entscheidend für den Erfolg
  • Versicherungen lehnen Anträge bei psychischen Erkrankungen häufig zunächst ab – rechtliche Schritte sind oft notwendig
  • Bei Ablehnung durch die Versicherung sind außergerichtliche Einigungsversuche und ggf. eine Klage möglich
  • Ansprüche aus der BU-Versicherung verjähren in der Regel nach drei Jahren
  • Die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Fachanwalts verbessert die Erfolgsaussichten erheblich

FAQ

Ab wann gilt man bei einer Depression als berufsunfähig im Sinne der privaten BU-Versicherung?

Bei einer Depression gilt man in der Regel als berufsunfähig, wenn die Erkrankung so schwerwiegend ist, dass sie die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft (mindestens sechs Monate) um mindestens 50% einschränkt. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen auf Ihre beruflichen Anforderungen, nicht allein die Diagnose.

Wie kann ich nachweisen, dass ich aufgrund einer psychischen Erkrankung berufsunfähig bin?

Der Nachweis erfolgt durch fachärztliche Atteste, psychotherapeutische Berichte, Klinikberichte und ggf. spezielle medizinische Gutachten. Wichtig ist, dass diese Unterlagen detailliert die Symptome und deren Auswirkungen auf die konkrete berufliche Tätigkeit beschreiben. Testpsychologische Untersuchungen können zusätzlich objektive Belege für kognitive Einschränkungen liefern.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf BU-Leistungen wegen psychischer Erkrankung abgelehnt wurde?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann die Ablehnungsgründe prüfen und einen fundierten außergerichtlichen Einigungsversuch starten. Führt dies nicht zum Erfolg, kann eine Klage eingereicht werden. Beachten Sie dabei die Verjährungsfristen.

Wie bereite ich mich auf ein psychiatrisches Gutachten zur Berufsunfähigkeit vor?

Bereiten Sie eine chronologische Übersicht Ihrer Krankengeschichte vor. Notieren Sie alle Symptome und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag und Beruf. Seien Sie ehrlich, aber vermeiden Sie Übertreibungen. Bringen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen mit. Lassen Sie sich idealerweise von einem Rechtsanwalt auf das Gutachten vorbereiten.

Kann die Versicherung bei psychischen Erkrankungen eine Nachprüfung verlangen?

Ja, Versicherungen haben das Recht, regelmäßig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Leistungen weiterhin vorliegen (Nachprüfungsverfahren). Bei psychischen Erkrankungen kann dies eine erneute Begutachtung bedeuten. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie auch bei diesem Prozess unterstützen.

Welche Verjährungsfristen muss ich bei Ansprüchen aus der BU-Versicherung beachten?

Ansprüche aus der BU-Versicherung verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. Bei einer Ablehnung Ihres Antrags mit entsprechender Belehrung durch die Versicherung können unter Umständen kürzere Fristen gelten. Eine rechtzeitige rechtliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen.

Was ist bei der BU-Zusatzversicherung besonders zu beachten?

Bei der BU-Zusatzversicherung sollten Sie besonders auf die genauen Versicherungsbedingungen achten. Ältere Verträge haben oft ungünstigere Bedingungen, z.B. eine Definition der Berufsunfähigkeit erst ab 100% (statt 50%) oder Klauseln zur abstrakten Verweisung. Diese können die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erschweren.

Bilderquellennachweis: © shisuka I Canva.com

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
Vita
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