Diagnosefehler oder unterlassene Befunderhebung: Ihre Rechte als Patient

Eine korrekte Diagnose ist die Grundlage jeder medizinischen Behandlung. Doch nicht immer verläuft dieser Prozess fehlerfrei.

Diagnosefehler oder unterlassene Befunderhebung
Diagnosefehler oder unterlassene Befunderhebung: Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten als Patient? Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns jetzt.

Ein Diagnosefehler kann schwerwiegende Folgen haben: Eine Krankheit bleibt unbehandelt, eine falsche Therapie wird eingeleitet oder die Heilungschancen verschlechtern sich.

Doch wann liegt tatsächlich ein rechtlich relevanter Behandlungsfehler vor? Welche Rechte haben Patienten, und wie können sie vorgehen?

Dieser Artikel klärt auf und zeigt, welche rechtlichen Schritte Betroffene einleiten können.

1. Diagnosefehler vs. unterlassene Befunderhebung: Wichtige Unterscheidung

Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie vermuten, dass ein Nicht jeder Diagnoseirrtum führt automatisch zu einer Haftung des Arztes oder der Klinik. Grundsätzlich haben Mediziner einen gewissen Interpretationsspielraum. Ein Diagnosefehler allein reicht daher in vielen Fällen nicht aus, um Schadensersatzansprüche zu begründen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn eine Diagnose völlig unvertretbar ist oder notwendige Untersuchungen unterlassen wurden. In diesen Fällen spricht man von einer unterlassenen Befunderhebung, die haftungsrechtlich schwerer wiegt und oft eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten nach sich zieht.

Beispiele für haftungsrelevante Fehler

  • Ein Patient klagt über Brustschmerzen, doch der Arzt verzichtet auf ein EKG – ein Herzinfarkt wird nicht erkannt.
  • Eine auffällige Gewebeveränderung wird im Röntgenbild übersehen, wodurch ein Tumor unentdeckt bleibt.
  • Ein Patient mit neurologischen Symptomen wird ohne MRT oder CT untersucht und eine schwerwiegende Erkrankung wie ein Schlaganfall nicht erkannt.

2. Rechtliche Grundlagen und Beweislast im Arzthaftungsrecht

Der Zeitpunkt, zu dem Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, kann entscheidend sein. Grundsätzlich Im deutschen Arzthaftungsrecht gilt grundsätzlich:

  1. Der Patient muss nachweisen, dass ein Diagnosefehler oder eine unterlassene Befunderhebung vorliegt.
  2. Es muss ein konkreter Gesundheitsschaden nachweisbar sein.
  3. Der Fehler muss kausal für den Schaden gewesen sein.

Während bei einfachen Behandlungsfehlern die Beweislast beim Patienten liegt, kehrt sich diese bei groben Behandlungsfehlern um. In solchen Fällen muss der Arzt oder das Krankenhaus nachweisen, dass der Fehler nicht schadensursächlich war.

3. So hilft Ihnen ein Fachanwalt für Medizinrecht

Ein Fachanwalt für Medizinrecht unterstützt Sie mit einem strukturierten Vorgehen:

  • Erstberatung und Sachverhaltsklärung
    • Erste kostenlose Einschätzung des Falls
  • Medizinische und rechtliche Prüfung
    • Sichtung und Anforderung relevanter medizinischer Unterlagen
    • Einholung eines Gutachtens über den Medizinischen Dienst, eine Schlichtungsstelle oder unabhängige Sachverständige
    • Rechtliche Bewertung des Falls, insbesondere hinsichtlich der Erfolgsaussichten
  • Kommunikation und Anspruchsverfolgung
    • Kontaktaufnahme mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik
    • Außergerichtliche Verhandlungen zur Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Prozessführung
    • Falls keine Einigung erzielt wird: Klageerhebung und Vertretung vor Gericht
    • Begleitung durch alle Instanzen, falls nötig über mehrere Jahre
  • Individuelle Betreuung und Transparenz
    • Regelmäßige Updates über den Verfahrensstand
    • Entwicklung einer individuellen Strategie für den Einzelfall

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Arzthaftungsrecht?

Dann rufen Sie uns an unter 0345 2023234 oder schreiben Sie eine E-Mail an in**@ok******.de

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4. Wer kann Ansprüche geltend machen?

Potenzielle Mandanten meiner Kanzlei sind Patienten, die durch eine Fehldiagnose gesundheitliche Schäden erlitten haben – sei es durch unnötige oder falsche Behandlungen, verzögerte Therapie oder das Fortschreiten einer Krankheit. Ebenso können Angehörige eines verstorbenen Patienten, der durch eine verspätete Diagnose möglicherweise eine überlebenswichtige Behandlung nicht erhalten hat, Ansprüche geltend machen.

Oliver Krause

Patienten, die lediglich unzufrieden mit der ärztlichen Behandlung sind, aber keinen konkreten Verdacht auf eine Fehldiagnose oder einen Behandlungsfehler haben, sollten nicht vorschnell rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Unfreundliches oder empathieloses Verhalten eines Arztes begründet keinen Schadensersatzanspruch. Entscheidend ist immer ein tatsächlicher Verstoß gegen medizinische Standards.

5. Rolle von medizinischen Gutachten und Experten

Medizinische Gutachten spielen eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Experten bewerten, ob:

  • der Arzt die medizinischen Standards eingehalten hat,
  • die Diagnose nachvollziehbar war,
  • notwendige Untersuchungen unterlassen wurden.

Gutachten können von unabhängigen Schlichtungsstellen, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder von privat beauftragten Sachverständigen erstellt werden. Besonders in gerichtlichen Verfahren ist ein überzeugendes Gutachten oft ausschlaggebend für den Erfolg einer Klage.

6. Verjährungsfristen: Wie lange haben Patienten Zeit?

Schadensersatzansprüche wegen Diagnosefehlern verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Jahresende, in dem der Patient Kenntnis vom möglichen Fehler erlangt hat. In besonderen Fällen, etwa wenn der Fehler erst Jahre später erkennbar wird, kann eine längere Verjährung gelten.

Dann sind es maximal 30 Jahre nach dem Vorliegen des vermeintlichen Fehlers.

7. Fazit

  • Nicht jeder Diagnosefehler ist haftungsrelevant – entscheidend ist, ob elementare Untersuchungen unterlassen wurden.
  • Patienten haben Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn ein Diagnosefehler nachweislich gesundheitliche Schäden verursacht hat.
  • Die Beweislast liegt beim Patienten, es sei denn, es handelt sich um einen groben Behandlungsfehler.
  • Ein medizinisches Gutachten ist oft notwendig, um die Erfolgsaussichten eines Anspruchs zu beurteilen.
  • Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Fehlers.

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8. FAQs

Was kann ich tun, wenn mein Arzt eine falsche Diagnose gestellt hat?

Fordern Sie Ihre Krankenakte an, holen Sie eine Zweitmeinung ein und kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht.

Wann ist ein Diagnosefehler ein grober Behandlungsfehler?

Wenn die Fehldiagnose als unvertretbar angesehen wird oder auf der Unterlassung grundlegender Untersuchungen beruht.

Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt bei einem Behandlungsfehler?

In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Andernfalls trägt der Patient zunächst die Anwaltskosten, kann diese aber bei Erfolg als Teil der Schadensersatzforderung geltend machen.

Kann ich meinen Arzt wegen einer falschen Diagnose verklagen?

Ja, wenn der Diagnosefehler zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat und nachweisbar ist, dass der Fehler auf einem Verstoß gegen medizinische Standards beruht.

Wie viel Schmerzensgeld kann ich bei einer Fehldiagnose erhalten?

Die Höhe hängt vom konkreten Gesundheitsschaden ab und kann von wenigen tausend bis zu sechsstelligen Beträgen reichen.

Wer muss einen Behandlungsfehler beweisen?

Grundsätzlich der Patient, außer bei groben Behandlungsfehlern, dann kehrt sich die Beweislast um.

Wie kann ich einen Behandlungsfehler nachweisen?

Durch medizinische Unterlagen, Gutachten von Sachverständigen und gegebenenfalls Zeugenaussagen.

Bilderquellennachweis: © Elnur I Canva.com

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
Vita
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