Gebotene Grundaufklärung bei Gabe von Cytotec zur Geburtseinleitung

Der Off-Label-Use von Cytotec (Misoprostol) zur Geburtseinleitung ist nur dann zulässig, wenn er unter sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile des hierfür nicht zugelassenen Medikaments im Vergleich zu den zugelassenen Substanzen im konkreten Einzelfall vertretbar ist und  medizinisch-sachlich begründet erscheint.

Bei der Gabe von Cytotec (Misoprostol) zur Geburtseinleitung handelt es sich um einen elektiven Eingriff, so dass der Patientin nach der Aufklärung und vor der Verabreichung des Medikaments ein ausreichender Überlegungszeitraum eingeräumt werden muss.

Quelle: LG Berlin, Urteil v. 02.07.2020 - 6 O 425/12

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
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