Wiederholte Klinikaufnahme innerhalb von 24 Stunden gilt als Verlegung
Wird ein aus dem Krankenhaus entlassener Patient innerhalb von 24 Stunden wieder in ein anderes Krankenhaus aufgenommen, so handelt es sich mit Blick auf die Fallpauschalenvereinbarung um eine Verlegung.
Eine Verlegung setzt weder bei der
Fallzusammenführung noch beim Verlegungsabschlag einen inhaltlichen Zusammenhang oder ein aktives Tun der verlegenden Klinik voraus.