Kein "doppelter" Schadensersatz bei Unfallfahrzeugen (fiktive Reparaturkosten + MwSt der günstigeren Reparatur)
Der Unfallgeschädigte, der lediglich eine Teil-Reparatur des verunfallten Fahrzeugs vornimmt und nunmehr von dem Schädiger einerseits den Ersatz der fiktiven Reparaturkosten auf Gutachtenbasis und andererseits die auf die erfolgte - preisgünstigere - Teil-Reparatur entfallende Mehrwertsteuer fordert, kann diese nicht gleichzeitig nebeneinander geltend machen.
Zwar hat der Bundesgerichtshof die Frage noch offen gelassen, allerdings unterliefe eine solche Schadensregulation andernfalls das Prinzip des zivilrechtlichen negativen Interesses. Der Geschädigt soll, kurz gesagt, durch das Schadensereignis nicht besser gestellt werden als ohne.
Quelle: Urteil des OLG Celle vom 01.12.2021, Az.: 5 U 131/21