Schmerzensgeld: Welcher Anwalt hilft mir, meine Ansprüche durchzusetzen?

Wenn es um Schmerzensgeld geht, stellt sich oft die Frage: Welcher Anwalt ist der richtige Ansprechpartner, um meine Ansprüche geltend zu machen?

Schmerzensgeld Anwalt
Steht Ihnen Schmerzensgeld zu und Sie wollen Ihre Ansprüche geltend machen? Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns jetzt.

Wer durch einen Unfall oder einen ärztlichen Behandlungsfehler geschädigt wird, erleidet nicht nur materielle Schäden. Die immateriellen Schäden - körperliche und seelische Beeinträchtigungen - können gravierend sein und das Leben nachhaltig beeinflussen. Das Schmerzensgeld bietet hier einen finanziellen Ausgleich für erlittene Schmerzen, entgangene Lebensqualität und andere immaterielle Einbußen, die eine Person durch die Verletzung erlitten hat.

Gerade bei ärztlichen Behandlungsfehlern ist die Wahl des richtigen Anwalts entscheidend, da die Beweisführung in solchen Fällen oft komplex und schwierig ist. Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist hier die optimale Wahl.

Er verfügt nicht nur über umfassende juristische Kenntnisse, sondern auch über medizinische Kenntnisse, was für den Nachweis von Behandlungsfehlern und die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen entscheidend sein kann. Er weiß, welche medizinischen Gutachten erforderlich sind, und kann die oft komplexen medizinischen Unterlagen richtig interpretieren und für den Prozess verwerten.

In diesem Artikel informieren wir Sie darüber, was Schmerzensgeld ist, wie Sie am besten vorgehen, um Schmerzensgeld zu erhalten und warum Ihnen ein Fachanwalt für Medizinrecht am besten helfen kann, wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind.

1. Was ist Schmerzensgeld?

Wer Opfer eines Unfalls oder eines ärztlichen Behandlungsfehlers wird, erleidet neben dem materiellen Schaden häufig auch immaterielle Schäden wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen. Das Schmerzensgeld soll einen immateriellen Schadensersatz ermöglichen und wird gezahlt, um erlittene körperliche oder seelische Leiden zu entschädigen. Es ist also auf die persönlichen, nicht greifbaren Schäden gerichtet, die eine Person durch körperliche Verletzungen und seelische Beeinträchtigungen erlitten hat. Darüber hinaus soll das Schmerzensgeld dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen, Leiden, die entgangene Lebensqualität und sonstige immaterielle Schäden bieten.

Dabei verfolgt das Schmerzensgeld zwei Hauptziele. Zum einen soll es die körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen ausgleichen und zum anderen den erlittenen Schaden finanziell mildern (Ausgleichsfunktion).

Wurde der Schaden z.B. durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung des Schädigers verursacht, soll das Schmerzensgeld dem Geschädigten Genugtuung verschaffen und eine Art "Warnfunktion" für den Schädiger erfüllen (Genugtuungsfunktion).

Typische Beispiele für Situationen, in denen Schmerzensgeld zugesprochen werden kann:

  • Ärztliche Behandlungsfehler: Bei Behandlungsfehlern, wie z.B. Operationsfehlern, Fehldiagnosen, unterlassenen Untersuchungen, Aufklärungsfehlern, Geburtsschäden oder unsachgemäßer Pflege, haben Patienten Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein Arzt, eine Hebamme oder eine Pflegekraft grob fahrlässig oder schuldhaft gehandelt hat.
  • Verkehrsunfälle: Bei Personenschäden, die durch einen Unfall verursacht werden, hat der Geschädigte häufig Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies gilt sowohl für körperliche Verletzungen (z.B. Knochenbrüche, Schleudertrauma) als auch für psychische Schäden (z.B. posttraumatische Belastungsstörung).
  • Körperverletzung durch Dritte: Wird jemand durch die Gewalt oder vorsätzliche Handlung einer anderen Person verletzt (z.B. bei einer Schlägerei oder einem Überfall), besteht Anspruch auf Schmerzensgeld.
  • Unfälle auf fremden Grundstücken oder in Geschäften: Wenn jemand z.B. im Supermarkt oder auf einem fremden Grundstück (z.B. bei Schnee oder Glatteis) ausrutscht und sich verletzt und dies auf eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen ist, kann Schmerzensgeld verlangt werden.
  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Schmerzensgeld kann auch bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch üble Nachrede, unzulässige Veröffentlichung von Fotos oder Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen zugesprochen werden.
  • Psychische Beeinträchtigung und Mobbing: Schmerzensgeld kann auch bei psychischen Beeinträchtigungen durch Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz oder in anderen Lebensbereichen zugesprochen werden.

Schmerzensgeld und Schadenersatz möglich

Wenn Geschädigte ihre Ansprüche durchsetzen wollen, kann neben dem Schmerzensgeld auch ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Schadensersatz ist ein weiter gefasster Begriff, der sich auf den Ersatz verschiedener materieller Schäden bezieht und das Ziel verfolgt, den Geschädigten materiell so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis gestanden hätte. Im Vordergrund steht also der finanzielle Ausgleich für nachweisbare materielle Verluste.

Beispiele

Unterläuft einem Arzt bei einer Operation ein Fehler, so kann dem Patienten ein Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen Schäden zustehen. Ist der Patient aufgrund eines Behandlungsfehlers nicht mehr in der Lage, zu arbeiten oder seine Familie zu versorgen, kann ein Verdienstausfall oder die Kosten für eine Haushaltshilfe anfallen, wenn aufgrund der Verletzung Hilfe im Haushalt benötigt wird. Ähnliches gilt, wenn der Patient gelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, so dass auch Umbaukosten oder Pflegekosten im Rahmen des Schadenersatzes zu übernehmen sind. Auch durch den Behandlungsfehler bedingte Zuzahlungen stellen einen finanziellen Schaden dar, der durch den Schädiger zu ersetzen ist. Ggf. gehen solche Ansprüche auf die Erben über, so dass dadurch auch der Unterhalt der Familie gesichert werden kann.

Einem Verkehrsunfallopfer kann ein Schmerzensgeld zustehen, außerdem kann ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, der Behandlungskosten und gegebenenfalls des Verdienstausfalls bestehen.

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2. Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch ist eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Die Anspruchsgrundlage für Schmerzensgeld findet sich u.a. in § 253 Abs. 2 BGB und der Aufzählung der Rechtsgüter z.B. in § 823 Abs. 1 BGB.

Darüber hinaus muss die Verletzung durch eine Schädigung einer anderen Person, dem Schädiger, verursacht worden sein. Dies kann entweder vorsätzlich (z.B. Körperverletzung) oder fahrlässig (z.B. Unfall) geschehen.

Im Rahmen der Heilbehandlung schuldet der Arzt nach § 630a BGB eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst und dem aktuellen Stand der Medizin. Verstößt er fahrlässig (einfacher Behandlungsfehler) oder grob fahrlässig (grober Behandlungsfehler) dagegen, muss er den entstandenen Schaden ersetzen und Schmerzensgeld zahlen. Verursacht ein Autofahrer einen Auffahrunfall, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 1 StVO), so haftet er auch für den Sorgfaltspflichtverstoß.

Die Rechtsfolge ist "eine billige Entschädigung in Geld". Billig bedeutet in diesem Zusammenhang eine gerechte oder angemessene Schmerzensgeldzahlung.

Höhe des Schmerzensgeldes

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist individuell und hängt von Faktoren des Einzelfalls ab. Diese Faktoren können unter anderem sein:

  • Alter
  • Schwere der Verletzung bzw. der Beeinträchtigung
  • Schwere des Sorgfaltsverstoßes bzw. Verschulden des Schädigers
  • Dauer der Behandlung
  • Intensität der Schmerzen oder der psychischen Folgen sowie das Ausmaß der Wahrnehmung durch den Verletzten
  • eventueller Dauerschaden und seine Intensität

Für die Höhe des Schmerzensgeldes ist insbesondere die Schwere der Verletzung bzw. die Schwere der Beeinträchtigung durch den Schädiger und deren Dauer maßgebend.

Alle diese Umstände sind zusammen zu bewerten, um ein angemessenes Schmerzensgeld bestimmen zu können. Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung liegt die Festsetzung des Schmerzensgeldes in den Händen des Richters, der die einzelnen Faktoren ermitteln und bewerten muss.

Anhand von Schmerzensgeldtabellen kann man sich jedoch einen Überblick verschaffen, mit welchen Schmerzensgeldbeträgen in etwa zu rechnen ist. Diese Tabellen orientieren sich häufig an der Rechtsprechung. Da kein Fall wie der andere ist, kann es natürlich im Einzelfall zu Schwankungen kommen, da auch jeder Richter die für den Fall relevanten Faktoren anders bewertet.

3. Wie lange kann man auf Schmerzensgeld klagen?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt in Deutschland einer Verjährungsfrist. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser Frist kein Schmerzensgeld mehr geltend gemacht werden kann. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist und der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat. Hat sich der Unfall oder Vorfall beispielsweise im Mai 2023 ereignet und hat der Geschädigte die erforderliche Kenntnis ebenfalls im Jahr 2023 erlangt, so beginnt die Frist am 31.12.2023 und endet am 31.12.2026.

Bei ärztlichen Behandlungsfehlern besteht häufig das Problem, dass diese nicht sofort erkennbar sind. Wurde beispielsweise eine falsche oder ungeeignete Prothese in das Kniegelenk des Patienten eingesetzt, kann dies zu Schmerzen, eingeschränkter Beweglichkeit und weiteren medizinischen Problemen im Bereich des Knies führen. Würde dieser Behandlungsfehler erst von einem anderen behandelnden Arzt bemerkt, z.B. 4 Jahre nach der Operation, wäre die Verjährung bereits eingetreten.

Deshalb gibt es für solche Fälle eine Ausnahme. Weiß man als Patient selbst nicht, dass ein solcher Schmerzensgeldtatbestand bzw. der Behandlungsfehler vorliegt, beginnt die Verjährung erst mit Kenntnis des Behandlungsfehlers. Wird man z.B. im August 2020 operiert und bemerkt den Behandlungsfehler erst im Oktober 2024, so beginnt die Verjährung erst am 31.12.2024 und endet am 31.12.2027.

4. Wo klage ich Schmerzensgeld ein?

Bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld, aber auch von Schadensersatz gibt es die Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung oder der gerichtlichen Durchsetzung. Bei der gerichtlichen Geltendmachung werden Ansprüche bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro vor dem Amtsgericht und Ansprüche ab einem Streitwert von 5.000 Euro vor dem zuständigen Landgericht verhandelt. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, so dass bei größeren Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen in jedem Fall ein Anwalt mit entsprechender Spezialisierung beauftragt werden sollte.

Außergerichtliche Geltendmachung nur selten erfolgreich

Gerade bei ärztlichen Behandlungsfehlern, bei denen in der Regel die Haftpflichtversicherungen hinter den Ärzten und Krankenhäusern stehen, können auch außergerichtliche Verhandlungen über Schmerzensgeld und Schadensersatz geführt werden. Dieser Weg steht zwar grundsätzlich offen, dürfte aber meistens nicht erfolgversprechend sein, da sich die Haftpflichtversicherer häufig weigern, außergerichtlich Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu zahlen. Aber auch hier zahlt sich die Expertise eines versierten Anwalts aus, da eine außergerichtliche Einigung meistens schneller zu erzielen ist als ein Erfolg im gerichtlichen Verfahren.

Informationen für Durchsetzung sichern

Wenn Sie einen Schaden erlitten haben und vom Schädiger oder dessen Versicherung Schadensersatz oder Schmerzensgeld erhalten wollen, sollten Sie zunächst alle Beweise oder wichtigen Unterlagen sichern, den Schadenshergang für sich dokumentieren, Fotos machen oder Zeugen und deren Kontaktdaten notieren. Auch Gedächtnisprotokolle der Beteiligten schaden nicht. Mit diesen Informationen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten zu prüfen und die optimale Vorgehensweise festzulegen.

Bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen sind jedoch nicht nur die juristischen Kenntnisse eines Rechtsanwalts und Personenschadens-Spezialisten erforderlich, sondern häufig auch medizinische Kenntnisse. Gerade juristische Laien verfügen nicht über diese Kenntnisse und Informationen, so dass es nicht ratsam ist, als Geschädigter allein zu versuchen, Schmerzensgeld zu erhalten. Auch wenn Ihnen der Schädiger oder dessen Versicherung ein Angebot auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld unterbreitet, sollten Sie dieses niemals ohne Rücksprache und Prüfung mit einem erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt annehmen.

5. Schmerzensgeld Anwalt: Welcher Anwalt ist der richtige?

Bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld ist die Wahl des richtigen Anwalts entscheidend - insbesondere, wenn es sich um komplexe Fälle wie Behandlungsfehler oder ärztliche Kunstfehler handelt. In solchen Fällen ist ein Fachanwalt für Medizinrecht die beste Wahl. Als Fachanwalt für Medizinrecht verfügt Rechtsanwalt Oliver Krause über besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen ärztlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Arzthaftung und deren Anforderungen kann er Schmerzensgeldansprüche erfolgreich durchsetzen.

Gerade bei ärztlichen Behandlungsfehlern ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Ein erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen und den richtigen Weg für eine Klage oder eine außergerichtliche Einigung zu finden.

Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Oliver Krause mit der Beweisführung in solchen Fällen seit über 20 Jahren bestens vertraut und weiß, wie wichtig ärztliche Gutachten und medizinische Dokumentationen für den Erfolg einer Klage sind. Überdies ist er Master in Health and Medical Management.

Ob es um Fehler bei Operationen, falsche Diagnosen oder mangelhafte Aufklärung geht - Rechtsanwalt Krause unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Er hilft Ihnen, die oft komplexen juristischen und medizinischen Zusammenhänge zu verstehen und sorgt dafür, dass Sie für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen bestmöglich entschädigt werden.

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6. Schmerzensgeld Anwalt: Fazit

  • Schmerzensgeld als immaterieller Schadensersatz: Schmerzensgeld entschädigt für immaterielle Schäden wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen und soll erlittene Schmerzen und den Verlust an Lebensqualität ausgleichen.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung: Schmerzensgeldansprüche müssen häufig gerichtlich durchgesetzt werden, da Versicherungen außergerichtlich oft nicht zahlen. Ein spezialisierter Anwalt kann die beste Strategie für den jeweiligen Fall entwickeln.
  • Anspruchsvoraussetzungen und Verjährung: Schmerzensgeld kann bei Körperverletzungen, Unfällen und Behandlungsfehlern geltend gemacht werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
  • Fachanwalt für Medizinrecht: Bei Behandlungsfehlern oder ärztlichen Kunstfehlern ist ein Fachanwalt für Medizinrecht besonders geeignet, Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, da er über das juristische und medizinische Fachwissen verfügt, das für die Beweisführung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen entscheidend ist. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kennt die Anforderungen an medizinische Gutachten und ist in der Lage, komplexe medizinische Dokumentationen richtig zu interpretieren und im Gerichtsverfahren effektiv zu verwerten.

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7. FAQs

Was ist Schmerzensgeld und wofür wird es gezahlt?

Schmerzensgeld ist ein immaterieller Schadensersatz, der als Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen gezahlt wird. Es soll die erlittenen Schmerzen, den Verlust an Lebensqualität und andere immaterielle Schäden, die durch eine Verletzung oder einen Behandlungsfehler entstanden sind, ausgleichen.

Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei Körperverletzungen, ärztlichen Behandlungsfehlern, Verkehrsunfällen, psychischen Beeinträchtigungen durch Mobbing oder bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts.

Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem der Schaden und der Schädiger bekannt geworden sind. Bei ärztlichen Behandlungsfehlern kann die Frist damit auch erst mit der Erkennbarkeit des Fehlers beginnen, was auch noch nach Jahren möglich ist.

Muss ich meine Schmerzensgeldansprüche gerichtlich geltend machen?

Oftmals muss ein Schmerzensgeldanspruch gerichtlich durchgesetzt werden, da Versicherungen und Schädiger außergerichtlich oft keine Zahlung leisten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die beste Strategie wählen und Ihre Ansprüche vor Gericht oder in einer Verhandlung erfolgreich vertreten.

Welcher Anwalt ist der richtige für Schmerzensgeldansprüche?

Bei Schmerzensgeldansprüchen wegen ärztlicher Behandlungsfehler ist ein Fachanwalt für Medizinrecht der ideale Ansprechpartner. Er verfügt nicht nur über das juristische Fachwissen, sondern auch über die notwendigen medizinischen Kenntnisse, um Behandlungsfehler zu erkennen und die erforderlichen Beweise erfolgreich zu führen.

Bilderquellennachweis: © AndreyPopov I Canva.com

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