Unverzüglich bedeutet unverzüglich und nicht 10 Minuten später
Bei auffälligen Blutungen ist eine Hebamme verpflichtet, rechtzeitig den diensthabenden
Gynäkologen herbeizurufen. Unterlässt sie dies, liegt ein grober Behandlungsfehler vor.
Eine Wartezeit von 10 Minuten ist nicht mehr rechtzeitig.