Anwalt Praxisübertragung: Warum Sie Ihren Praxisvertrag prüfen lassen sollten
Eine ärztliche oder zahnärztliche Praxis aufzugeben oder zu übernehmen, markiert einen entscheidenden Schritt im Berufsleben. Nach Jahren des Aufbaus planen Sie den Ruhestand, einen beruflichen Neuanfang – oder Sie stehen am Anfang Ihrer Selbstständigkeit und möchten eine etablierte Praxis übernehmen.

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In jedem Fall handelt es sich um ein Geschäft mit weitreichenden rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Eine Praxisübertragung ist mehr als nur ein Kaufvertrag. Es geht um Patientenakten, Zulassungen, Personal, Mietverträge und vieles mehr. Fehler können Sie teuer zu stehen kommen.
Sie können zu Haftungsrisiken führen oder die gesamte Übertragung gefährden. Anwalt Praxisübertragung: Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.
Als Fachanwalt für Medizinrecht in Halle begleite ich Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten durch den gesamten Prozess der Praxisabgabe und Praxisübernahme.
In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es ankommt und warum eine anwaltliche Begleitung bei der Praxisübertragung so entscheidend ist.
- Wie läuft eine Praxisübertragung rechtlich ab?
- Welche Verträge sind bei der Praxisübertragung notwendig?
- Anwalt Praxisübertragung Tipp: Was Sie bei der Vorbereitung beachten müssen
- Haftungsfragen bei der Praxisübergabe
- Steuerliche und berufsrechtliche Besonderheiten
- Warum ein Fachanwalt für Medizinrecht bei Praxisübertragungen entscheidend ist
- So begleite ich Sie konkret durch Ihre Praxisübertragung
- Anwalt Praxisübertragung: Praxisbeispiele aus der Anwaltspraxis
- Ihr nächster Schritt: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch
- Fazit
- FAQ
Wie läuft eine Praxisübertragung rechtlich ab?
Eine rechtssichere Praxisübertragung durchläuft mehrere Phasen. Zunächst steht die Vorbereitung an. Sie prüfen den Praxiswert und klären die grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Dann folgt die Vertragsgestaltung. Hier werden alle Details der Übernahme festgelegt.
Der eigentliche Übertragungsvertrag regelt die Übergabe aller materiellen und immateriellen Praxiswerte. Dazu gehören Einrichtung, Geräte, Patientenstamm und der gute Ruf der Praxis. Parallel dazu muss, sofern Sie gesetzlich Versicherte behandeln, die bestehende kassenärztliche Zulassung auf Sie übertragen werden. Ohne Zulassung durch den zuständigen Zulassungsausschuss nach § 103 SGB V kann der Nachfolger nicht als Vertragsarzt tätig werden.
Die rechtliche Absicherung umfasst auch die Überleitung bestehender Verträge. Arbeitsverträge mit Praxispersonal müssen geprüft werden. Mietverträge für die Praxisräume sind anzupassen. Leasingverträge für medizinische Geräte müssen übertragen oder abgelöst werden. Jeder dieser Schritte birgt rechtliche Fallstricke, die Sie kennen sollten.
Welche Verträge sind bei der Praxisübertragung notwendig?
Der Praxisübertragungsvertrag steht im Zentrum der Transaktion. Er regelt den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und den Übergabetermin. Besonders wichtig sind die Regelungen zur Aufteilung zwischen materiellem und immateriellem Praxiswert. Diese Unterscheidung hat erhebliche steuerliche Auswirkungen.
Ein Wettbewerbsverbot schützt den Nachfolger. Es verhindert, dass Sie als abgebender Arzt in der Nähe eine neue Praxis eröffnen und Patienten abwerben. Die Vereinbarung muss räumlich und zeitlich angemessen sein, um vor den Berufsgerichten und der Rechtsprechung des BGH Bestand zu haben.
Die Patientenaktenübergabe erfordert eine datenschutzkonforme Regelung. Sie müssen die Rechte Ihrer Patienten unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB wahren. Gleichzeitig muss der Nachfolger Zugang zu den medizinischen Informationen erhalten. Hier ist eine sorgfältige Formulierung unerlässlich.
Weitere wichtige Verträge betreffen die Übernahme von Arbeitsverträgen, die Anpassung des Mietvertrags und eventuell einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Bei Praxisgemeinschaften oder in MVZ-Strukturen kommen gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen hinzu.
Die Vertragsgestaltung Praxisübertragung ist komplex und sollte nicht ohne fachkundige Unterstützung erfolgen.
Anwalt Praxisübertragung Tipp: Was Sie bei der Vorbereitung beachten müssen
Eine gründliche Vorbereitung ist die Basis für eine erfolgreiche Praxisübergabe. Beginnen Sie frühzeitig – idealerweise ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Übergabetermin. So haben Sie ausreichend Zeit, alle notwendigen Schritte zu durchlaufen.
Zulassungsrechtliche Voraussetzungen klären
Die Kassenärztliche Vereinigung spielt eine zentrale Rolle. Sie müssen rechtzeitig die Nachbesetzung Ihres Vertragsarztsitzes beantragen. Der Zulassungsausschuss prüft, ob der Nachfolger die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern. Ohne die Zustimmung des Zulassungsausschusses kann die Praxisübertragung nicht vollzogen werden. Deshalb sollten Sie rechtzeitig mit der Planung – idealerweise mindestens 12 Monate vor dem geplanten Übergabetermin – beginnen.
Praxisbewertung und Kaufpreisfindung
Der Praxiswert setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Materielle Werte: Einrichtung, medizinische Geräte, Praxisinventar
- Immaterieller Praxiswert: Patientenstamm, Standort, guter Ruf der Praxis
- Laufende Verträge: Mietvertrag, Leasingverträge, Versicherungen
Materielle Werte sind meist leicht zu beziffern. Schwieriger ist die Bewertung des immateriellen Praxiswerts. Eine professionelle Praxisbewertung hilft Ihnen, einen angemessenen Kaufpreis zu ermitteln. Hier arbeiten wir mit professionellen Partnern zusammen.
Personal und arbeitsrechtliche Übergangsregelungen
Die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter gehen grundsätzlich auf den Nachfolger über. Das regelt § 613a BGB. Sie müssen das Personal rechtzeitig informieren. Die Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht. Klären Sie auch, ob besondere Vereinbarungen mit einzelnen Mitarbeitern bestehen. Betriebliche Altersversorgungen oder Sonderzahlungen müssen berücksichtigt werden.
Patientenakten datenschutzkonform übergeben
Die Übergabe der Patientenakten ist datenschutzrechtlich sensibel. Grundsätzlich müssen Sie Ihre Patienten informieren. Diese haben das Recht zu widersprechen. Patienten, die weiter in die Praxis kommen, stimmen in der Regel der Übernahme ihrer Daten durch den Nachfolger zu. Dennoch sollten Sie eine rechtssichere Regelung treffen.
Haftungsfragen bei der Praxisübergabe
Die Haftung bei Praxisübertragung ist ein kritischer Punkt. Sie betrifft beide Seiten – den Abgeber und den Übernehmer. Als Praxisabgeber haften Sie für Altlasten. Das können sein:
- Offene Forderungen aus Ihrer Praxistätigkeit
- Unerledigte oder laufende Patientenbehandlungen
- Gewährleistungsansprüche bei medizinischen Geräten
- Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten oder Dienstleistern
- Mietschulden oder andere vertragliche Verpflichtungen
- Regresse der Krankenkassen und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen
Haftung für Behandlungsfehler
Behandlungsfehler aus der Zeit vor der Übergabe bleiben in Ihrer Verantwortung. Ihre Berufshaftpflichtversicherung muss diese Risiken abdecken. Wichtig ist, dass Sie eine Nachhaftungsversicherung abschließen. Diese deckt Ansprüche ab, die erst nach der Praxisabgabe geltend gemacht werden.
Der Übernehmer haftet für Behandlungen, die er durchführt. Aber auch hier gibt es Grenzfälle. Wenn ein Patient wegen einer laufenden Behandlung in die Praxis kommt, muss geklärt sein, wer verantwortlich ist. Der Übertragungsvertrag sollte solche Fälle regeln.
Offene Forderungen und Verbindlichkeiten
Klären Sie, welche offenen Forderungen auf den Nachfolger übergehen. Häufig werden diese getrennt abgerechnet. Sie erhalten die Zahlungen für Ihre erbrachten Leistungen. Der Nachfolger trägt das Risiko für nicht eingehende Zahlungen nicht mit.
Verbindlichkeiten müssen ebenfalls geregelt werden. Das betrifft Kredite für medizinische Geräte, Leasingverträge oder Lieferantenverbindlichkeiten. Eine klare vertragliche Regelung schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten.
Personalhaftung und Übergangsrisiken
Beim Übergang der Arbeitsverhältnisse können Haftungsfragen entstehen. Wenn Mitarbeiter der Übernahme widersprechen, müssen Sie als bisheriger Arbeitgeber die Verträge beenden. Das kann Abfindungsansprüche nach sich ziehen. Auch hier ist eine vorausschauende Planung wichtig.
Steuerliche und berufsrechtliche Besonderheiten
Die steuerlichen Aspekte einer Praxisübertragung sind komplex. Die Aufteilung des Kaufpreises zwischen materiellem und immateriellem Praxiswert hat erhebliche Folgen.
Für Sie als Verkäufer stellt sich die Frage der Besteuerung des Veräußerungsgewinns. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie steuerliche Vergünstigungen nach § 16 Abs. 4 EStG (Freibetrag) oder die Tarifbegünstigung nach § 34 EStG nutzen. Ihr Steuerberater sollte diese Möglichkeiten gemeinsam mit uns prüfen
Der Käufer kann die Anschaffungskosten abschreiben. Auch hier spielt die Aufteilung des Kaufpreises eine Rolle. Eine steueroptimierte Gestaltung liegt im Interesse beider Seiten.
Berufsrechtliche Vorgaben
Die Berufsordnung für Ärzte enthält Regelungen zur Praxisübertragung. Sie dürfen Ihre Praxis nicht an eine fachfremde Person verkaufen. Der Nachfolger muss die fachliche Qualifikation besitzen. Bei Fachärzten bedeutet das, dass auch der Nachfolger diese Facharztqualifikation haben sollte.Die Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer (§ 19 MBO-Ä) verpflichtet zudem zur Mitteilung der Praxisaufgabe oder -übernahme. Auch gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung bestehen Informationspflichten.
Warum ein Fachanwalt für Medizinrecht bei Praxisübertragungen entscheidend ist
Eine Praxisübertragung berührt zahlreiche Rechtsgebiete – Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht und Berufsrecht. Hinzu kommen steuerliche und zulassungsrechtliche Fragen.
Als Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich die Besonderheiten des Gesundheitswesens aus langjähriger Erfahrung. Ich weiß, worauf es bei der Praxisübertragung Arzt ankommt. Ich kann Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden. Das spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Vor allem aber gibt es Ihnen die Sicherheit, dass dieser wichtige Schritt rechtlich einwandfrei vollzogen wird.
So begleite ich Sie konkret durch Ihre Praxisübertragung
Erstberatung und individuelle Risikoanalyse
Im Rahmen eines ausführlichen Erstgesprächs ermittle ich zunächst Ihre Ziele und Ihre persönliche Situation. Möchten Sie sich zur Ruhe setzen? Planen Sie eine Übergabe innerhalb der Familie? Oder stehen Sie vor einer Übernahme und möchten die Risiken prüfen? Ich nehme alle relevanten Informationen zur Praxis auf: Wie ist die wirtschaftliche Situation? Welche Besonderheiten gibt es bei Personal und Räumlichkeiten?
Darauf basierend erstelle ich eine detaillierte Risikoanalyse. Ich prüfe mögliche Altlasten wie offene Verfahren oder unerledigte Angelegenheiten. Ich analysiere die Personalsituation und identifiziere arbeitsrechtliche Risiken. Besonders wichtig: Ich prüfe, ob alle berufsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden können. Diese gründliche Analyse zeigt Ihnen transparent, wo Handlungsbedarf besteht.
Prüfung und Gestaltung sämtlicher Verträge
Der Praxisübertragungsvertrag wird von mir kritisch geprüft oder bei Bedarf komplett neu gestaltet. Ich achte dabei besonders auf die Haftungsregelungen. Wer trägt die Verantwortung für offene Forderungen? Wie werden Verbindlichkeiten geregelt? Die korrekte Übertragung der Patientenakten muss datenschutzkonform dokumentiert werden.
Aber es geht nicht nur um den Hauptvertrag. Ich prüfe auch alle Begleitverträge: Mietverträge für die Praxisräume müssen angepasst werden. Arbeitsverträge mit dem Personal benötigen oft Ergänzungen. Bei Gemeinschaftspraxen oder MVZ-Strukturen kommen Gesellschaftsverträge hinzu. Ich stelle sicher, dass alle Verträge aufeinander abgestimmt sind und Ihre Interessen schützen.
Übernahme der Kommunikation mit Behörden und Kammern
Die Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung ist komplex und zeitaufwendig. Ich übernehme diese Aufgabe vollständig für Sie. Das umfasst die Kommunikation mit dem Zulassungsausschuss. Ich stelle alle notwendigen Anträge fristgerecht. Bei Rückfragen oder Nachforderungen reagiere ich umgehend. So läuft das Genehmigungsverfahren reibungslos.
Aktives Verhandlungsmanagement für Ihre Interessen
In den Vertragsverhandlungen stehe ich an Ihrer Seite. Ob gegenüber dem Nachfolger, Mitgesellschaftern, dem Vermieter oder anderen Beteiligten – ich vertrete Ihre Interessen professionell und bestimmt. Mein Ziel ist es, eine faire Lösung zu erreichen, die für beide Seiten tragbar ist. Gleichzeitig räume ich Streitpotenziale frühzeitig aus, bevor sie zum Problem werden.
Haftungsprävention und steueroptimierte Gestaltung
Ein wichtiger Teil meiner Arbeit ist die Haftungsvermeidung. Ich berate Sie, wie Sie sich gegen mögliche Ansprüche absichern. Das betrifft die Regelung von Altlasten ebenso wie die Absicherung gegen zukünftige Risiken. Bei der Kaufpreisgestaltung achte ich auf steuerliche Optimierung. Die richtige Aufteilung zwischen materiellem und immateriellem Praxiswert kann erhebliche Steuervorteile bringen.
Auch bei Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsstrukturen oder bei der Übernahme von Verbindlichkeiten zeige ich Ihnen steueroptimierte Wege auf. Selbstverständlich arbeite ich dabei eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Begleitung bis zur erfolgreichen Übergabe – und darüber hinaus
Meine Betreuung endet nicht mit der Vertragsunterzeichnung. Ich begleite Sie über den gesamten Prozess bis zur tatsächlichen Übergabe. Ich weise Sie auf alle Fristen und Formalitäten hin. Die gesamte Dokumentation für die Praxisübernahme oder -abgabe sichere ich rechtlich ab. Auch nach der Übergabe stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung. So haben Sie die Sicherheit, dass wirklich alles rechtssicher abgewickelt ist.
Anwalt Praxisübertragung: Praxisbeispiele aus der Anwaltspraxis
Beispiel 1: Hausarztpraxis in mitteldeutscher Kleinstadt
Eine langjährig etablierte Hausärztin wollte ihre Praxis an einen Nachfolger übergeben. Die Praxis verfügte über einen treuen Patientenstamm und gut eingespieltes Personal. Die Ärztin wünschte sich eine sichere Übergabe, bei der alle rechtlichen Aspekte professionell geregelt würden.
Ich übernahm die komplette rechtliche Begleitung des Mandats. Das begann mit der Ausarbeitung eines umfassenden Praxiskaufvertrags. Dieser regelte nicht nur den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten, sondern auch alle Details zur Übergabe der Praxiswerte. Die datenschutzkonforme Übergabe der Patientenakten gestaltete ich so, dass die Rechte der Patienten gewahrt blieben und der Nachfolger gleichzeitig alle notwendigen Informationen erhielt.
Ein zentraler Punkt war die Absicherung bestehender Arbeitsverträge. Das Praxispersonal sollte nahtlos übernommen werden. Ich klärte alle arbeitsrechtlichen Fragen und informierte die Mitarbeiter rechtzeitig über ihre Rechte. Der Mietvertrag für die Praxisräume musste auf den Nachfolger übertragen werden. Ich verhandelte mit dem Vermieter und sicherte günstige Konditionen für die Fortführung.
Besondere Bedeutung hatte die Einbindung des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung. Ich stellte alle notwendigen Anträge fristgerecht und kommunizierte mit den Behörden. Die klare Trennung zwischen materiellem Praxiswert (Einrichtung, Geräte) und immateriellem Praxiswert (Patientenstamm, Ruf) ermöglichte eine steueroptimierte Gestaltung. Ein rechtssicheres Wettbewerbsverbot schützte den Nachfolger vor einer möglichen Konkurrenzsituation.
Durch die enge Abstimmung aller Beteiligten konnte ich eine rechtssichere Grundlage für einen reibungslosen Übergang schaffen. Die Ärztin verkaufte ihre Praxis zu einem fairen Preis und konnte sich beruhigt in den Ruhestand verabschieden. Der Nachfolger startete ohne rechtliche Altlasten in seine Niederlassung.
Beispiel 2: Internistenpraxis mit Nachfolgervermittlung
In diesem Fall ging es um eine gut laufende internistische Praxis in einer mitteldeutschen Großstadt. Der Praxisinhaber wollte altersbedingt seine Praxis veräußern. Eine zusätzliche Herausforderung bestand darin, dass noch kein geeigneter Nachfolger gefunden war. Das Mandat umfasste daher nicht nur die rechtliche Begleitung, sondern auch Unterstützung bei der Nachfolgersuche.
Zunächst analysierte ich die wirtschaftlichen und zulassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Praxis. Auf dieser Basis erarbeitete ich den vollständigen Praxiskaufvertrag. Dieser regelte detailliert die Übertragung des Vertragsarztsitzes. Die Überleitung der bestehenden Arbeitsverträge mit dem Praxispersonal wurde arbeitsrechtlich abgesichert. Der Mietvertrag für die Praxisräume musste angepasst werden. Auch die datenschutzkonforme Handhabung der Patientenakten dokumentierte ich rechtssicher.
Eine Besonderheit dieses Mandats war meine aktive Rolle bei der Nachfolgersuche. Durch mein Netzwerk im medizinrechtlichen Bereich konnte ich den entscheidenden Kontakt zwischen Verkäufer und einem interessierten Käufer herstellen. So ermöglichte ich erst den Abschluss der Transaktion. Dieser zusätzliche Service zeigt, dass meine Mandatsbegleitung über die reine Rechtsberatung hinausgeht.
Der Vertrag enthielt auch eine besondere Regelung: Der bisherige Praxisinhaber wurde vorübergehend beim Käufer angestellt. So konnte er seine Patienten persönlich übergeben und dem Nachfolger bei der Einarbeitung helfen. Diese Übergangslösung sicherte ich arbeitsrechtlich ab. Durch die enge Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung, klare Regelungen zur Kaufpreiszahlung und ein angemessenes Wettbewerbsverbot wurde die Praxis reibungslos und rechtssicher übergeben.
Sie planen eine Praxisabgabe oder möchten eine Arztpraxis übernehmen? Dann sollten Sie nicht zögern, Kontakt zu meiner Kanzlei aufzunehmen.
Ihr nächster Schritt: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Eine frühzeitige rechtliche Beratung schützt Sie vor teuren Fehlern. Sie sichert Ihre Interessen ab und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Als Fachanwalt für Medizinrecht in Halle begleite ich Sie durch den gesamten Prozess der Praxisübertragung. Von der ersten Risikoanalyse über die Vertragsgestaltung bis zur erfolgreichen Übergabe. Ich kenne die rechtlichen Fallstricke und weiß, worauf es ankommt.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und entwickeln einen klaren Fahrplan für Ihre Praxisübertragung. Sichern Sie sich die Unterstützung, die Sie für diesen wichtigen Schritt benötigen.
Fazit
- Frühzeitig planen: Beginnen Sie mindestens ein Jahr vor der geplanten Übergabe mit den Vorbereitungen
- Verträge prüfen lassen: Der Praxisübertragungsvertrag und alle Begleitverträge sollten von einem Fachanwalt geprüft werden
- Zulassungsrecht beachten: Die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung ist zwingend erforderlich
- Haftungsrisiken minimieren: Klare Regelungen zu Altlasten, offenen Forderungen und Behandlungsfehlern schützen beide Seiten
- Datenschutz wahren: Die Übergabe von Patientenakten muss datenschutzkonform erfolgen
- Steueroptimiert gestalten: Die richtige Aufteilung des Kaufpreises spart Steuern
- Fachanwaltliche Begleitung nutzen: Ein Fachanwalt für Medizinrecht kennt die Besonderheiten und sichert Ihre Interessen ab. Gerne bin ich hier Ihr Ansprechpartner!
FAQ
Wann sollte ich mit der Planung einer Praxisübertragung beginnen?
Idealerweise beginnen Sie ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Übergabetermin. So haben Sie ausreichend Zeit für die Nachfolgersuche, die Vertragsgestaltung und die Genehmigungsverfahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
Brauche ich wirklich einen Anwalt für die Praxisübertragung?
Ja, die rechtliche Begleitung ist dringend zu empfehlen. Eine Praxisübertragung berührt zahlreiche Rechtsgebiete. Fehler können zu erheblichen Haftungsrisiken und finanziellen Verlusten führen. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kennt die Besonderheiten und schützt Ihre Interessen.
Was kostet eine Praxisübertragung mit anwaltlicher Begleitung?
Die Kosten hängen vom Umfang des Mandats ab. Sie richten sich nach dem Aufwand und dem Streitwert. In einem Erstgespräch können wir die voraussichtlichen Kosten besprechen. Diese Investition lohnt sich, denn sie vermeidet teure Fehler. Auf Grund unserer Erfahrung bei Praxisübertragungen können wir auch Pauschalpakete anbieten.
Wie läuft die Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung ab?
Sie müssen rechtzeitig die Nachbesetzung Ihres Vertragsarztsitzes beantragen. Der Zulassungsausschuss prüft die fachlichen Voraussetzungen des Nachfolgers. Dieser Prozess dauert mehrere Monate. Wir unterstützen Sie bei allen Anträgen und der Kommunikation mit der KV.
Hafte ich als Praxisabgeber noch für alte Behandlungsfehler?
Ja, für Behandlungsfehler aus der Zeit vor der Übergabe haften Sie weiter. Deshalb ist eine Nachhaftungsversicherung wichtig. Diese deckt Ansprüche ab, die erst nach der Praxisabgabe geltend gemacht werden.
Was passiert mit meinen Mitarbeitern bei der Praxisübergabe?
Die Arbeitsverhältnisse gehen grundsätzlich auf den Nachfolger über (§ 613a BGB). Die Mitarbeiter müssen rechtzeitig informiert werden. Sie haben ein Widerspruchsrecht. Bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung unterstützen wir Sie umfassend.
Kann ich meine Praxis auch an einen Arzt einer anderen Fachrichtung verkaufen?
Grundsätzlich muss der Nachfolger die fachliche Qualifikation besitzen. Ein Facharzt für Allgemeinmedizin kann seine Praxis nicht einfach an einen Orthopäden verkaufen. Die Berufsordnung und das Zulassungsrecht setzen hier Grenzen. In manchen Fällen sind aber Ausnahmen möglich. Wir prüfen die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall.
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