Hygienemängel im Krankenhaus: Schadensersatz für Patienten

Sie gehen ins Krankenhaus, weil Sie Hilfe benötigen. Sie vertrauen darauf, dass Sie dort sicher sind und fachgerecht behandelt werden. Doch manchmal geschieht das Gegenteil. Eine nosokomiale Infektion, die Sie sich im Krankenhaus zuziehen, kann Ihre Genesung erheblich verzögern oder zu bleibenden Schäden führen.

Hygienemängel im Krankenhaus
Hygienemängel im Krankenhaus können schwerwiegende Folgen haben! Als Fachanwalt für Medizinrecht in Halle helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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Solche Krankenhausinfektionen entstehen oft durch Hygienemängel. Werden elementare Hygienestandards nicht eingehalten, kann das schwerwiegende Folgen haben. Klinikkeime wie MRSA oder gefährliche Septitiden sind keine Seltenheit.

Sie fragen sich vielleicht: Hätte das verhindert werden können? Wer trägt die Verantwortung? Und welche Rechte habe ich als Patient?

Als Fachanwalt für Medizinrecht in Halle unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche bei Hygienemängeln im Krankenhaus durchzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Krankenhäuser haften, welche Ansprüche auf Schadensersatz Ihnen zustehen und wie Sie diese rechtssicher geltend machen.

Hygienemängel im Krankenhaus: Typische Ursachen

Hygienemängel im Krankenhaus haben verschiedene Ursachen. Häufig liegt es an unzureichender Händedesinfektion des Personals. Medizinische Instrumente werden nicht ordnungsgemäß sterilisiert. Die Reinigung von Patientenzimmern entspricht nicht den erforderlichen Standards.

Typische Hygieneverstöße sind:

  • Mangelnde Händehygiene von Ärzten und Pflegepersonal
  • Unzureichende Sterilisation von OP-Besteck und medizinischen Geräten
  • Fehlerhafte Isolierung infizierter Patienten
  • Unzureichende Reinigung von Patientenzimmern und OP-Sälen
  • Organisatorische Mängel in der Krankenhaushygiene

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Krankenhäuser zur Einhaltung strenger Hygienestandards. Nach § 23 IfSG müssen Kliniken die nosokomialen Infektionen innerbetrieblich erfassen, bewerten und durch geeignete Maßnahmen verhüten und bekämpfen. Zudem müssen sie nach § 4 Abs. 1 IfSG sicherstellen, dass übertragbare Krankheiten verhindert werden.

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut gibt Empfehlungen heraus, die in der Praxis als maßgeblicher Orientierungspunkt für den medizinischen Standard gelten. Werden diese Empfehlungen umgesetzt, wird nach § 23 Abs. 3 Satz 2 IfSG die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft vermutet. Krankenhäuser müssen diese Richtlinien zum Schutz vor Klinikkeimen umsetzen.

Gefährliche Krankenhausinfektionen: MRSA, Sepsis und Klinikkeime

Eine nosokomiale Infektion tritt während oder nach einem Krankenhausaufenthalt auf. Sie steht im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung. Häufig sind resistente Klinikkeime die Ursache.

MRSA-Infektion: Schadensersatz bei resistenten Keimen

MRSA steht für Methicillin-resistente Staphylococcus aureus. Diese Bakterien sind gegen viele Antibiotika resistent. Sie können schwere Wundinfektionen, Lungenentzündungen oder Blutvergiftungen verursachen. MRSA verbreitet sich vor allem durch mangelnde Händehygiene. Bei einer MRSA-Infektion durch Hygienemängel haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Schmerzensgeld

Im Blog finden Sie einen ausführlichen Beitrag zum Thema Schmerzensgeld.

Sepsis durch Krankenhaus: Haftung bei Blutvergiftung

Eine Sepsis ist eine lebensbedrohliche Blutvergiftung. Sie entsteht, wenn Krankheitserreger in den Blutkreislauf gelangen. Oft sind Hygienemängel bei Kathetern, Infusionen oder Operationen die Ursache. Eine Sepsis durch das Krankenhaus kann zu Organversagen und Tod führen. Die Haftung bei Sepsis durch Hygienemängel ist besonders relevant, da die Folgen dramatisch sein können.

Wundinfektionen und andere nosokomiale Infektionen

Postoperative Wundinfektionen entstehen häufig durch unsterile OP-Bedingungen. Werden Instrumente nicht korrekt sterilisiert oder erfolgt die Wundversorgung mangelhaft, können Klinikkeime in die Wunde gelangen. Das verzögert die Heilung erheblich. Auch Harnwegsinfektionen durch Katheter oder Lungenentzündungen durch Beatmungsgeräte gehören zu den häufigen nosokomialen Infektionen.

Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche bei Hygienemängeln im Krankenhaus durch!

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist die Beweissicherung entscheidend. Als Anwalt für Krankenhausinfektion unterstütze ich Sie dabei umfassend.

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Wann haftet das Krankenhaus bei Hygieneverstößen?

Ein Krankenhaus haftet, wenn es seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag verletzt. Nach § 630a BGB muss die Behandlung nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse erfolgen. Dazu gehört zwingend die Einhaltung der Hygienestandards im Krankenhaus.

Organisationsverschulden und Hygienemanagement

Das Krankenhaus trägt die Verantwortung für eine funktionierende Organisation. Es muss ausreichend geschultes Personal einsetzen. Die hygienischen Abläufe müssen kontrolliert werden. Auch die technische Ausstattung muss den Standards entsprechen.

Fehlt es an Personal, Schulungen oder Kontrollen, liegt ein Organisationsverschulden vor. Das Krankenhaus haftet dann für daraus resultierende Krankenhausinfektionen. Die Rechtsprechung hat dies mehrfach bestätigt.

Behandlungsfehler und voll beherrschbare Risiken

Ärzte und Pflegekräfte müssen die Hygienevorschriften einhalten. Unterlassen sie die Händedesinfektion oder sterilisieren sie Instrumente nicht ordnungsgemäß, liegt ein Behandlungsfehler vor. Nach § 630a Abs. 2 BGB ist die Behandlung am anerkannten medizinischen Standard zu messen.

Hygienemängel fallen in den Bereich voll beherrschbarer Risiken. Das bedeutet: Das Krankenhaus muss diese Risiken vollständig beherrschen können. Verwirklicht sich ein solches Risiko, wird ein Fehler vermutet. Die Behandlungsseite muss dann beweisen, dass alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen getroffen wurden.

Behandlungsfehler

Mehr zum Thema Behandlungsfehler lesen Sie in meinem Beitrag zum Thema.

Grober Behandlungsfehler bei elementaren Hygieneverstößen

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen grundlegende medizinische Regeln verstoßen wird. Das ist bei besonders schweren Hygienemängeln der Fall. Zum Beispiel, wenn offensichtlich kontaminierte Instrumente verwendet werden oder elementare Hygienestandards missachtet werden.

Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast zur Kausalität um. Das Krankenhaus muss dann nach § 630h Abs. 5 BGB beweisen, dass der Fehler nicht für Ihren Schaden ursächlich war. Das gelingt in der Praxis fast nie.ngehörige unter Umständen eigene Schmerzensgeldansprüche. Die Rechtsprechung erkennt sogenannte Schockschäden an. Das kann etwa bei einem Wachkoma des Partners der Fall sein.

Ihre Ansprüche: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Hygienemängeln

Erleiden Sie durch Hygienemängel im Krankenhaus einen Gesundheitsschaden, haben Sie umfassende Ansprüche.

Schadensersatz bei Krankenhausinfektion

Schadensersatz nach § 280 BGB umfasst alle finanziellen Nachteile durch die nosokomiale Infektion:

  • Kosten für weitere Behandlungen und Medikamente
  • Kosten für verlängerte Krankenhausaufenthalte
  • Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Kosten für häusliche Pflege
  • Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien
  • Haushaltsführungsschaden nach § 843 BGB
  • Rentenzahlungen bei dauerhaften Gesundheitsschäden nach § 843 Abs. 1 BGB

Bei schweren Verläufen können auch zukünftige Behandlungskosten und Pflegeaufwendungen geltend gemacht werden. Ein Anwalt für Krankenhausinfektion kann Ihre Ansprüche präzise beziffern.

Schmerzensgeld bei Hygienemängeln: Konkrete Beträge

Das Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB soll Ihr immaterielles Leid ausgleichen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Infektion und den Folgen.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Bei einer MRSA-Infektion nach Hüft-OP mit mehrwöchiger Behandlung: 15.000 bis 25.000 Euro
  • Bei schwerer Sepsis mit Organversagen und Intensivbehandlung: 50.000 bis 100.000 Euro
  • Bei MRSA-Infektion mit bleibenden Schäden und mehrfachen Operationen: OLG Hamm sprach 35.000 Euro zu
  • Bei tödlich verlaufener Sepsis durch Hygienemängel: Schmerzensgeld für Angehörige bis 10.000 Euro möglich

Die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes bei Hygienemängeln hängt immer vom Einzelfall ab. Faktoren sind die Schwere der Infektion, die Dauer der Behandlung, bleibende Schäden und die psychische Belastung.

Beweissicherung und Beweislastumkehr

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist die Beweissicherung entscheidend. Als Anwalt für Krankenhausinfektion unterstütze ich Sie dabei umfassend.

Behandlungsunterlagen und Hygienedokumentation

Sie haben nach § 630g BGB ein Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte. Fordern Sie zeitnah alle Unterlagen an:

  • Vollständige Behandlungsdokumentation
  • OP-Berichte und Anästhesieprotokolle
  • Pflegedokumentation
  • Laborberichte mit Erregernachweis
  • Hygienedokumentation des Krankenhauses
  • Reinigungs- und Desinfektionspläne

Nach § 630f BGB muss das Krankenhaus alle wesentlichen Behandlungsschritte dokumentieren. Dazu gehört auch die Hygienedokumentation. Fehlen wichtige Aufzeichnungen, gilt nach § 630h Abs. 3 BGB die Vermutung, dass die entsprechende Maßnahme unterblieben ist.

Beweislastumkehr bei Hygienemängeln

Grundsätzlich müssen Sie als Patient beweisen, dass ein Hygienemangel vorlag und dieser Ihre Infektion verursacht hat. Bei Hygienemängeln greifen jedoch wichtige Beweiserleichterungen:

  • Voll beherrschbare Risiken: Hygienemängel fallen in diesen Bereich. Verwirklicht sich ein voll beherrschbares Risiko, wird ein Fehler vermutet. Das Krankenhaus muss dann beweisen, dass alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen wurden.
  • Dokumentationsmängel: Kann das Krankenhaus nicht nachweisen, dass Hygienestandards eingehalten wurden, spricht das für einen Verstoß. Nach § 630h Abs. 3 BGB wird vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme unterblieben ist.
  • Grober Behandlungsfehler: Bei groben Hygieneverstößen kehrt sich die Beweislast zur Kausalität um. Das Krankenhaus muss dann beweisen, dass der Verstoß nicht für Ihre nosokomiale Infektion ursächlich war.

Medizinische Gutachten bei Klinikkeimen

Ein medizinisches Gutachten ist oft entscheidend. Es klärt, ob eine Krankenhausinfektion vorliegt und ob Hygienemängel ursächlich waren. Gutachten können eingeholt werden über:

  • Die Gutachterkommission der Ärztekammer (kostenfrei)
  • Den Medizinischen Dienst auf Antrag Ihrer Krankenkasse (kostenfrei)
  • Ein Gerichtsverfahren
  • Private Sachverständige

Als Fachanwalt für Medizinrecht organisiere ich die Begutachtung für Sie. Ich arbeite mit erfahrenen Hygienikern, Infektiologen und Mikrobiologen zusammen.

Warum ein Anwalt für Krankenhausinfektion entscheidend is

Die Durchsetzung von Schadensersatz bei Krankenhausinfektionen ist komplex. Sie erfordert medizinisches und juristisches Spezialwissen zu Hygienemängeln im Krankenhaus.

Als Fachanwalt für Medizinrecht in Halle unterstütze ich Sie bei:

  • Prüfung Ihrer Behandlungsunterlagen und Hygienedokumentation
  • Einschätzung der Haftung bei Sepsis oder MRSA-Infektion
  • Organisation qualifizierter medizinischer Gutachten zu Klinikkeimen
  • Berechnung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
  • Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses
  • Vertretung vor Gericht, falls erforderlich

Meine langjährige Erfahrung im Arzthaftungsrecht und mein Netzwerk aus medizinischen Sachverständigen ermöglichen eine fundierte Aufarbeitung.

Anwalt für Arzthaftungsrecht in Halle

Mehr zu meinen Aufgaben als Anwalt für Arzthaftungsrecht lesen Sie in meinem Beitrag zum Thema.

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Sie vermuten, dass Sie sich durch Hygienemängel im Krankenhaus mit Klinikkeimen infiziert haben? Zögern Sie nicht, sich frühzeitig beraten zu lassen. Je eher ein Anwalt für Krankenhausinfektion für Sie tätig wird, desto besser können Beweise gesichert und Ihre Rechte durchgesetzt werden.

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Gemeinsam klären wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und entwickeln eine Strategie zur erfolgreichen Durchsetzung. Als Fachanwalt für Medizinrecht in Halle stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite.

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Fazit

  • Hygienemängel im Krankenhaus können zu schweren nosokomialen Infektionen wie MRSA oder Sepsis führen
  • Klinikkeime verbreiten sich vor allem durch mangelhafte Händehygiene und unsterile Instrumente
  • Krankenhäuser haften bei Verletzung der Hygienestandards nach § 630a BGB
  • Sie haben Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 BGB und Schmerzensgeld nach § 253 BGB
  • Hygieneverstöße fallen in den Bereich voll beherrschbarer Risiken mit Beweiserleichterungen
  • Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast zur Kausalität nach § 630h Abs. 5 BGB um
  • Dokumentationsmängel führen nach § 630h Abs. 3 BGB zur Vermutung unterbliebener Hygienemaßnahmen
  • Schmerzensgeld bei MRSA-Infektion oder Sepsis kann zwischen 15.000 und 100.000 Euro betragen
  • Ein Anwalt für Krankenhausinfektion sichert Beweise und setzt Ihre Ansprüche erfolgreich durch

Ich kenne die Rechtsprechung zu Hygienemängeln und weiß, worauf es bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld bei Hygienemängeln ankommt.

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FAQ

Wer haftet für eine Infektion mit Klinikkeimen?

Das Krankenhaus haftet, wenn die nosokomiale Infektion auf Hygienemängel zurückzuführen ist. Die Haftung ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag nach § 630a BGB. Das Krankenhaus muss sicherstellen, dass alle Hygienestandards nach den KRINKO-Empfehlungen eingehalten werden. Bei Verstößen haftet es für die daraus resultierenden Gesundheitsschäden. Auch einzelne Ärzte oder Pflegekräfte können persönlich haften, wenn sie elementare Hygieneregeln missachten.

Kann man ein Krankenhaus wegen mangelnder Hygiene verklagen?

Ja, Sie können das Krankenhaus auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Voraussetzung ist, dass ein Hygienemangel vorlag und dieser Ihre Krankenhausinfektion verursacht hat. Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft Ihren Fall und unterstützt Sie bei der Klage. Oft lässt sich der Anspruch aber auch außergerichtlich durch Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung durchsetzen.

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einer MRSA-Infektion?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einer MRSA-Infektion hängt von der Schwere des Verlaufs ab. Bei unkomplizierten Verläufen mit kurzer Behandlung liegen die Beträge bei 5.000 bis 15.000 Euro. Bei schweren Verläufen mit längeren Krankenhausaufenthalten, mehreren Operationen oder bleibenden Schäden wurden Schmerzensgelder von 25.000 bis über 50.000 Euro zugesprochen. In Einzelfällen mit besonders gravierenden Folgen können auch höhere Beträge erreicht werden.

Wie beweise ich einen Hygienemangel im Krankenhaus?

Der Beweis erfolgt durch medizinische Gutachten und die Auswertung der Behandlungsunterlagen. Wichtig sind Laborberichte, die den Infektionserreger nachweisen und zeigen, dass es sich um Klinikkeime handelt. Bei Dokumentationsmängeln nach § 630h Abs. 3 BGB oder voll beherrschbaren Risiken greifen Beweiserleichterungen. Das Krankenhaus muss dann nachweisen, dass alle Hygienestandards eingehalten wurden. Ein Anwalt für Krankenhausinfektion organisiert die notwendigen Gutachten.

Wann ist die Sepsis Krankenhaus Haftung gegeben?

Die Haftung des Krankenhauses bei Sepsis ist gegeben, wenn die Blutvergiftung auf Hygienemängel zurückzuführen ist. Das kann bei unsterilen Kathetern, kontaminierten Infusionen oder mangelhafter OP-Hygiene der Fall sein. Auch verzögerte Erkennung und Behandlung einer beginnenden Sepsis kann zur Haftung führen. Bei Sepsis mit Todesfolge können auch Angehörige Ansprüche geltend machen.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche wegen einer Krankenhausinfektion geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre nach § 195 BGB. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von Ihrer nosokomialen Infektion und dem möglichen Hygienemangel Kenntnis erlangt haben. Die Kenntnis umfasst die tatsächlichen Umstände, nicht die rechtliche Bewertung. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist dennoch wichtig, um Beweise rechtzeitig zu sichern und Dokumentationslücken zu vermeiden.

Was zahlt die Versicherung bei Schadensersatz wegen Krankenhausinfektion?

Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses zahlt alle berechtigten Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB und das Schmerzensgeld nach § 253 BGB. Dazu gehören Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden und bei dauerhaften Schäden auch Rentenzahlungen nach § 843 BGB. Ein erfahrener Anwalt für Krankenhausinfektion verhandelt mit der Versicherung und setzt angemessene Entschädigungen durch.

Bilderquellennachweise: © AndreyPopov I Canva.com

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
Vita
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