Abrechnungsbetrug einer vermeintlichen Podologin

Autor: Oliver Krause
Datum: 16. Juli 2023

Als Angehörige oder Angehöriger eines Heilberufs im Sinne des § 299a StGB (Bestechlichkeit im Gesundheitswesen) handelt auch, wer – ohne die geforderte Qualifikation zu besitzen – als solche bzw. solcher auftritt.

Reicht eine Podologin mehrere Verordnungen in engem zeitlichem Zusammenhang betrügerisch zur Abrechnung ein, liegt regelmäßig nur eine Tat (im Sinne der natürlichen Handlungseinheit) vor.

Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 03.05.2023 – 12 KLs 114 Js 10235/20

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
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