Praxisvertretung im Krankheitsfall: Selbständigkeit oder abhängige Beschäftigung?
Ärztinnen und Ärzte, die ohne eigenes unternehmerisches Risiko gegen Zahlung einer Festvergütung und mit der Verpflichtung, vorgegebene Arbeitszeiten einzuhalten, die Krankheitsvertretung einer niedergelassenen Kollegin oder eines niedergelassenen Kollegen übernehmen, sind ArbeitnehmerInnen. Im entschiedenen Fall sprach konkret für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses, dass der Vertretungsarzt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit der Vertretenen nicht berechtigt war, seine […]