Hausdurchsuchung bei einem Schaden von 22 € unverhältnismäßig
Ein Arzt hatte eine Gebührenposition im Wert von ca. 22 € zu Unrecht abgerechnet, weil die erforderliche Leistung nicht erbracht worden war. Die polizeiliche Durchsuchung der Praxis sah das Landgericht aufgrund des geringen Schadens als unverhältnismäßig an.
Quelle: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.05.2022, Az. 12 Qs 24/22