Hausdurchsuchung bei einem Schaden von 22 € unverhältnismäßig

Ein Arzt hatte eine Gebührenposition im Wert von ca. 22 € zu Unrecht abgerechnet, weil die erforderliche Leistung nicht erbracht worden war. Die polizeiliche Durchsuchung der Praxis sah das Landgericht aufgrund des geringen Schadens als unverhältnismäßig an.


Quelle: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.05.2022, Az. 12 Qs 24/22

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
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