Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den Fall, dass man seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann, eine der wichtigsten Absicherungen.
Im Ernstfall kann es jedoch passieren, dass die Versicherung sich weigert, die BU-Rente zu zahlen, oder lange braucht, um zu zahlen. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von formalen Fehlern bei der Antragstellung bis hin zu Streitigkeiten über die medizinische Einschätzung der Berufsunfähigkeit.
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Mehr InformationenFür Laien ist es oft schwierig, sich in den komplexen Versicherungsbedingungen und juristischen Feinheiten zu Recht zu finden. Hier kann ein erfahrener Rechtsanwalt helfen, denn er kennt die rechtlichen Grundlagen und die Arbeitsweise der Versicherungen und ist in der Lage, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und im Ernstfall nicht im Stich gelassen werden.
In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Oliver Krause, was man tun kann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, warum eine private BU-Versicherung so wichtig ist und warum man sich bei Berufsunfähigkeit besser nicht auf staatliche Hilfe verlassen sollte.
Regina Beck
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Ein Unfall oder eine Krankheit kann sehr schnell dazu führen, dass man nicht mehr arbeiten kann. Für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbständige steht zwar die Genesung im Vordergrund, aber auch die finanziellen Aspekte einer Krankheit oder eines Unfalls sollten nicht aus den Augen verloren werden.
Wer kurz danach wieder arbeiten gehen kann, der braucht sich um die Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz zwar dann keine Sorgen zu machen. Allerdings können Krankheiten oder Unfallfolgen auch dazu führen, dass man längere Zeit ausfällt oder überhaupt nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

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Ihre Krankentagegeldversicherung zahlt nicht? In meinem Beitrag zum Thema erfahren Sie, wie ich Ihnen helfen kann.
Der Verlust der Fähigkeit, den Beruf ganz oder teilweise auszuüben, kann sehr schnell dazu führen, dass kein Einkommen mehr durch Erwerbstätigkeit erzielt werden kann. Für gesetzlich Krankenversicherte besteht zwar nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung die Möglichkeit, Krankengeld bzw. für privat Versicherte Krankentagegeld zu beziehen. Das Krankengeld wird aber in der Regel. nur für maximal 72 Wochen gezahlt und man muss mit etwa einem Drittel weniger Monatseinkommen auskommen (70% des Brutto- Arbeitsentgelts und höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts).
Bei längerer Krankheit drohen Kündigung und der Bezug staatlicher Transferleistungen. Der Lebensstandard, den man sich mit dem eigenen Einkommen aufgebaut und finanziert hat, ist durch den Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit meist stark gefährdet, wenn man nicht schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann.
Glücklich kann sich in solchen Fällen schätzen, wer frühzeitig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Sie kann die finanziellen Einbußen auffangen und den Lebensstandard zumindest weitgehend sichern. Deshalb gehört die BU-Versicherung zu den wichtigsten Versicherungen, die Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbständige schon in jungen Jahren abschließen sollten.
Wer nun denkt, dass es doch staatliche Systeme gibt, die im Falle der Berufsunfähigkeit einspringen, der irrt leider. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (umgangsprachlich: EU-Rente) deutlich niedriger sind als das bisherige Einkommen.
Zwar gibt es Möglichkeiten, staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu beantragen, wenn man nicht mehr arbeiten kann, aber diese zahlen deutlich weniger, als man von seinem Arbeitseinkommen gewohnt ist. Außerdem werden sie meist nur gezahlt, wenn man auch erwerbsfähig ist.

Der Verlust der Arbeitsfähigkeit kann jeden treffen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz, doch viele Betroffene erleben Ablehnungen oder lange Prüfverfahren. Ich begleite Sie dabei, Ihre Ansprüche korrekt zu stellen, medizinische Unterlagen zusammenzustellen und gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
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Eine vollständige staatliche Absicherung, wie z.B. eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung, gibt es nicht mehr. Zwar gab es bis Ende 2000 eine solche Absicherung. Sie wurde aber mit Beginn des Jahres 2001 durch die staatliche Rente wegen Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente, EMR) ersetzt. Die staatliche Erwerbsminderungsrente zahlt unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, deren Höhe gerade dann, wenn man noch nicht lange in die Rentenkasse eingezahlt hat, eher gering ist.
Wer eine berufliche Tätigkeit mit einem eher hohen Einkommen ausübt, muss bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen, die in der Regel zu einer deutlichen Absenkung des Lebensstandards führen.
Die Erwerbsminderungsrente springt auch nur dann ein, wenn man als Arbeitnehmer, Freiberufler oder Selbständiger in die staatliche Rente eingezahlt hat und die Fähigkeit, erwerbstätig zu sein, ganz oder teilweise eingeschränkt ist. Wer nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Wer noch mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert.
Man könnte meinen, dass es bei den Begriffen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit in gewisser Weise um die Unfähigkeit zu "arbeiten" geht. Das ist auch richtig, aber alle drei Begriffe haben unterschiedliche und spezifische Bedeutungen.
Pierre Ditze
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Bei der Arbeitsunfähigkeit (AU) geht es schlicht um die Frage, ob man aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Liegen solche Gründe vor, wird man vom Arzt "krankgeschrieben" und erhält eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Charakteristisch ist dann, dass die Krankheit nicht von Dauer ist. Beispiele sind eine Erkältung, Grippe, Mandelentzündung, ein gebrochener Arm usw.
Bei der Berufsunfähigkeit (BU) ist man als Arbeitnehmer oder Selbständiger aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich länger als 6 Monate nicht mehr in der Lage, seinen Beruf oder seine berufliche Tätigkeit auszuüben, wie man ihn in gesunden Tagen ausgeübt hat. Dabei geht es ausdrücklich um den konkret ausgeübten Beruf und nicht um irgendeine andere Tätigkeit.
Beispiele sind der Pilot, der an einer Augenkrankheit oder an Diabetes leidet, oder der professionelle Tennislehrer, der nach einem Unfall seinen Arm nicht mehr bewegen kann. Solche Erkrankungen schließen den Beruf des Piloten aus und machen den Piloten berufsunfähig. Auch der Tennislehrer ist berufsunfähig, da er mit der Einschränkung der Beweglichkeit seines Arms seinen Schülern nicht mehr zeigen kann, wie man Tennis spielt.
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Erwerbsunfähigkeit (EU) ist die vollständige oder teilweise Unfähigkeit, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben. Maßstab ist nicht der eigene Beruf, sondern auch leichteste Tätigkeiten, auch Hilfstätigkeiten. Wenn man auch dazu gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, dann ist man ganz oder teilweise erwerbsgemindert. Das bedeutet aber auch, dass man im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit gesundheitlich deutlich stärker eingeschränkt sein muss und es nicht auf die konkrete berufliche Tätigkeit ankommt.
So kann beispielsweise ein Pilot mit einer Augenerkrankung oder Diabetes seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er könnte aber noch in vielen anderen Berufen arbeiten, in denen solche Erkrankungen kein Hindernis für die Berufsausübung darstellen. Er ist berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig.
Ähnliches gilt für einen Dachdecker, der vom Dach fällt und von der Hüfte abwärts gelähmt ist. Seinen Beruf als Dachdecker kann er nicht mehr ausüben, aber irgendeine Tätigkeit, z. B. am Schreibtisch sitzen und mit dem Computer arbeiten, ist ihm noch möglich. Der Dachdecker wäre ebenfalls berufsunfähig, aber in diesem Beispiel nicht erwerbsunfähig.
Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung, der Zusammenstellung aller medizinischen Unterlagen und der Kommunikation mit der Versicherung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche nicht verloren gehen und Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Die Entscheidung, ob jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, muss letztlich ein Arzt treffen. Dies kann entweder der eigene Hausarzt oder ein behandelnder Facharzt sein, der den Betroffenen und seine Krankengeschichte kennt. Der Arzt muss anhand der geschilderten beruflichen Tätigkeit mit ihren Aufgaben und Tätigkeiten entscheiden, ob die gesundheitliche Einschränkung so schwerwiegend ist, dass der Betroffene diese Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Um die BU-Rente von der Versicherung zu erhalten, muss man im Falle einer Berufsunfähigkeit in jedem Fall einen Antrag stellen und umfangreiche Fragebögen ausfüllen, die von der Versicherung zur Verfügung gestellt werden. Dem Antrag sind dann z.B. ärztliche Befunde und Einschätzungen zur Berufsunfähigkeit beizufügen.
Die Versicherung prüft anhand der Befunde und Arztbriefe, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Es ist auch möglich, dass der Versicherer durch einen medizinischen Gutachter prüfen lässt, ob die Berufsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Der Gutachter kann dazu eigene Untersuchungen durchführen. Zu diesen Untersuchungen sollte man als Betroffener auch erscheinen, wenn man dazu eingeladen wird, da die Versicherung ansonsten die BU-Rente sehr wahrscheinlich ablehnen wird.
Die Entscheidung über die Berufsunfähigkeit trifft also immer ein Arzt.
Der Gesetzgeber hat in § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz - kurz VVG - eine Legaldefinition der Berufsunfähigkeit vorgenommen:
"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."
Ursache der Berufsunfähigkeit kann also eine Krankheit, eine Erkrankung, eine Körperverletzung oder ein Kräfteverfall sein, der für das jeweilige Lebensalter unüblich und damit mehr als altersentsprechend ist. Gründe für eine Berufsunfähigkeit können auch Unfallfolgen oder psychische Erkrankungen sein.

Diese gesetzliche Definition sagt aber nur etwas über die Umstände der Berufsunfähigkeit aus, und, dass auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit abzustellen ist. Daraus wurden von den Versicherern Voraussetzungen abgeleitet, anhand derer sie prüfen, ob eine BU-Rente zu leisten ist:
Es muss eine private BU-Versicherung bestehen.
Man muss zu mindestens 50% berufsunfähig sein, d.h. man kann z.B. nur noch die Hälfte der Zeit arbeiten, die man vor der Erkrankung arbeiten konnte.
Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich länger als 6 Monate andauern.
Ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50% und eine voraussichtliche Dauer von mindestens 6 Monaten sind marktübliche Bedingungen einer privaten BU-Versicherung. Im Einzelfall kann der BU-Versicherungsvertrag jedoch hiervon abweichen. Betroffene sollten daher ihren Versicherungsvertrag und die BU-Bedingungen prüfen.
Maik Retzlaw
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Bei einer Berufsunfähigkeit auch eine BU-Rente zu erhalten, scheint meist einfacher zu sein, als es manchmal ist. Man muss selbst einen Antrag bei der eigenen Versicherung stellen, die Versicherung stellt Rückfragen, man muss Fragebögen der Versicherung beantworten, die nicht selten 10 bis 20 Seiten lang sind. Betroffene sind dabei oft mit den Fragebögen überfordert und vermeidbare Fehler können schon in dieser Phase zur Ablehnung einer BU-Rente führen.

Auch Rückfragen der Versicherer führen häufig zur Überforderung, so dass Rückfragen nicht beantwortet werden. Dabei sollten solche Rückfragen zeitnah beantwortet werden, da sonst die Ablehnung der BU-Rente droht. Etwas mehr als ein Drittel aller Ablehnungen von BU-Renten sind darauf zurückzuführen, dass die betroffenen Versicherten Rückfragen der Versicherung nicht beantwortet haben.
Weitere beliebte Ablehnungsgründe der Versicherer sind die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, das Nichterreichen einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent und versicherungsfreundliche Gutachten von medizinischen Gutachtern.

Wenn Sie als Versicherter berufsunfähig sind und Probleme mit der Versicherung haben, die Ihnen beispielsweise die Zahlung der BU-Rente verweigert, sollten Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Dieser weiß aufgrund seiner Spezialisierung, wie eine BU-Rente trotz Ablehnung oder anderer Probleme mit der Versicherung durchgesetzt werden kann.
Rechtsanwalt Oliver Krause ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht und vertritt betroffene Versicherte außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung von BU-Renten.
Durch seine Spezialisierung auch im Medizinrecht verfügt Rechtsanwalt Krause auch über umfangreiche Kenntnisse in medizinischen Sachverhalten, die bei der Durchsetzung von BU-Renten unerlässlich sind.
Erfahren Sie übrigens hier mehr darüber was zu tun ist wenn Ihre BU nicht zahlt.
Rufen Sie uns an unter 0345 2023234 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@ok-recht.de, um einen Termin zu vereinbaren.
Diese Fallstudie zeigt, wie eine Versicherung erst nach unserer anwaltlichen Unterstützung die berechtigten Ansprüche unseres Mandanten anerkannte. Im Mittelpunkt stand eine schwere Erkrankung der Hände, die eine weitere Berufsausübung unmöglich machte.
Unser Mandant, ein selbstständiger Zahnarzt, litt an einer fortgeschrittenen Erkrankung der Daumensattelgelenke. Trotz jahrelanger konservativer Behandlungen und einer Operation verschlechterte sich sein Zustand, sodass er seine Praxis aufgeben musste. Die Versicherung verweigerte zunächst die Zahlung, da angeblich nicht ausreichend nachgewiesen war, dass die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden konnte.

Durch unsere gezielte rechtliche Argumentation, gestützt auf medizinische Gutachten und detaillierte Darstellungen der beruflichen Einschränkungen, konnten wir die Versicherung zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit bewegen.
Dabei war es entscheidend, dass wir die Anforderungen an die Leistungsprüfung juristisch präzise herausarbeiteten und gerichtsfeste Beweise vorlegten.
Erst nach unserer Intervention erkannte die Versicherung die Ansprüche unseres Mandanten an und zahlte eine rückwirkende Berufsunfähigkeitsrente von über 80.000 EUR sowie eine monatliche Rente von ca. 2.600 EUR.
Ohne unsere anwaltliche Unterstützung wäre diese Zahlung nicht erfolgt.
Dieser Fall zeigt, dass Versicherungen oft erst nach juristischem Druck leisten. Unsere Expertise im Versicherungsrecht sichert Mandanten die ihnen zustehenden Leistungen. Wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, lassen Sie sich beraten – wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Wir setzen auch Ihre Rechte durch!

Ein leitender Angestellter konnte aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten, doch seine Versicherung verweigerte die Berufsunfähigkeitsrente. Durch gezielte juristische Argumentation setzten wir die Anerkennung der Ansprüche durch. Die Versicherung zahlte schließlich rückwirkend eine fünfstellige Summe.
Ein leitender Angestellter erlitt eine schwere Erkrankung, die seine Arbeitsfähigkeit erheblich einschränkte. Trotz eindeutiger ärztlicher Gutachten verweigerte die Versicherung zunächst die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.
Die Begründung: Angeblich fehlten ausreichende Nachweise für eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit.
Dank unserer gezielten juristischen Argumentation konnten wir die Versicherung zur Anerkennung der Ansprüche zwingen. Wir stellten klar:
Nach unserer Intervention erkannte die Versicherung die Berufsunfähigkeit rückwirkend an und zahlte eine fünfstellige Summe an unseren Mandanten. Ohne unseren rechtlichen Beistand hätte die Versicherung weiter verzögert oder gar nicht geleistet.
Versicherungen lehnen berechtigte Ansprüche oft aus taktischen Gründen ab. Lassen Sie sich das nicht gefallen! Mit unserer spezialisierten Unterstützung setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.
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Bilderquellennachweis: © PixelsEffect I Canva.com
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