Anwalt Geburtsschäden: Haftung, Schadensersatz & Ansprüche

Die Geburt eines Kindes ist einer der wichtigsten Momente im Leben einer Familie. Eltern wünschen sich, dass Mutter und Kind gesund bleiben. Doch nicht immer verläuft eine Entbindung ohne Komplikationen.

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Viele Eltern fragen sich in dieser Situation: War das Schicksal schuld oder hätte der Schaden vermieden werden können? Diese Fragen sind nicht nur emotional, sondern auch juristisch hochkomplex. Sie betreffen nicht nur die Gesundheit des Kindes, sondern auch die Zukunft der gesamten Familie.

Kommt es zu medizinischen Fehlern bei der Geburt, kann dies schwerwiegende Geburtsschäden nach sich ziehen, die das gesamte Leben des Kindes, der Eltern und Geschwister beeinflussen.

In diesem Beitrag erfahren Sie unter anderem:

  • Was unter einem Geburtsschaden verstanden wird
  • Welche typischen Behandlungsfehler in der Geburtshilfe vorkommen
  • Welche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen
  • Wie die Beweislast bei Geburtsschäden geregelt ist
  • Welche Fristen beachtet werden müssen
  • Warum die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Geburtsschäden wichtig ist

Was ist ein Geburtsschaden?

Unter einem Geburtsschaden versteht man gesundheitliche Schäden, die während der Geburt oder im unmittelbaren Zusammenhang damit entstehen. Rechtlich wird dabei nicht nur der eigentliche Geburtsakt erfasst, sondern auch die ante- und postpartale Versorgung (OLG Hamm, Urt. v. 29.10.2019 – 26 U 67/18). Diese Schäden können durch ärztliche Behandlungsfehler, Dokumentationsmängel (§ 630f BGB) oder organisatorische Defizite im Krankenhaus verursacht werden.

Medizinische Definition

Geburtsschäden treten häufig durch Hypoxie (Sauerstoffmangel) oder Traumata während der Geburt auf. Dazu zählen unter anderem:

  • Hirnschäden infolge von Sauerstoffmangel (hypoxisch-ischämische Enzephalopathie)
  • Schulterdystokie mit Plexusverletzungen (Erb’sche Lähmung)
  • Frakturen bei Zangen- oder Saugglockengeburt
  • Schädel-Hirn-Traumata
  • fetale Azidose, wenn der pH-Wert des Blutes des Neugeborenen stark erniedrigt ist

Typische medizinische Fehler bei der Geburt

Häufige Behandlungsfehler in der Geburtshilfe, die zu Geburtsschäden führen können, sind:

  1. Fehlerhafte oder verspätete CTG-Überwachung (Kardiotokografie): Eine unzureichende oder falsche Auswertung des CTG kann zu einer verspäteten Reaktion bei kindlicher Stresssituation führen.
  2. Verspäteter Kaiserschnitt (Sectio caesarea): Wird ein Kaiserschnitt trotz deutlicher Indikation zu spät durchgeführt, kann dies zu Hypoxieschäden oder Hirnschäden führen.
  3. Fehler bei der Durchführung der Zangengeburt oder Saugglockengeburt: Eine falsche Anwendung kann zu Schädelverletzungen oder Hirnblutungen führen.
  4. Nicht erkannte Schulterdystokie: Versäumt das Team eine adäquate McRoberts-Lagerung oder Episiotomie, können Nervenschäden auftreten.
  5. Reanimationsfehler beim Neugeborenen: Fehler im neonatologischen Notfallmanagement können das Überleben oder die neurologische Prognose des Kindes stark beeinträchtigen.

Was sind die Folgen von Geburtsschäden?

Die gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines Geburtsschadens sind für Eltern und Kind oft lebenslang spürbar:

  • Motorische und kognitive Behinderungen
  • Epileptische Anfälle
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Dauerhafte Pflegebedürftigkeit
  • Behinderung und eingeschränkte Selbstständigkeit

Viele Betroffene suchen hier nach Hilfe durch einen spezialisierten Fachanwalt für Geburtsschäden, um die Abläufe aufzuarbeiten und Ansprüche durchzusetzen.

Ich unterstütze Sie und Ihren Nachwuchs mit Erfahrung, Durchsetzungkraft und Empathie.

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Wer haftet bei einem Geburtsschaden?

Ärztliche Gutachten spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Long Covid-Fällen. Dabei ist wichtig, dass Kommt es aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Geburt zu einem Schaden, haftet in der Regel:

  • Der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin
  • Das Krankenhaus als Betreiber
  • Die Haftpflichtversicherung der Hebamme, wenn ihr ein Fehler unterlaufen ist

Wann haftet der Arzt oder die Klinik bei einem Geburtsschaden?

Ärzte und Kliniken sind verpflichtet, die Mutter und das Kind nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln (§ 630a BGB). Kommt es dabei zu Fehlern, die einen Gesundheitsschaden beim Kind verursachen, können sie haftbar gemacht werden. Das gilt auch für Hebammen, Perinatologen und das gesamte geburtshilfliche Team.

Ein Geburtsschaden durch Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt oder die Klinik die erforderliche Sorgfalt verletzt hat.

Dabei gilt: Nicht jeder Geburtsschaden ist automatisch ein ärztlicher Fehler. Manche Komplikationen treten trotz korrekten Handelns auf.

Ein Arzt haftet nur dann, wenn:

  • eine Pflichtverletzung gegen den Facharztstandard (§ 630a Abs. 2 BGB) vorliegt,
  • der Fehler kausal für den Schaden war und
  • der Schaden nicht auch ohne den Fehler eingetreten wäre

Welche Rolle spielen Perinatologe, Hebamme und Notfallmanagement?

Die Geburtshilfe ist Teamarbeit. Fehler entstehen häufig nicht nur bei einem Beteiligten, sondern durch unzureichende Abstimmung. Wichtige Akteure sind:

  • Perinatologen: Spezialisierte Geburtsmediziner, die bei Risikoschwangerschaften und Komplikationen hinzugezogen werden. Ihre Aufgabe ist es, kritische Situationen frühzeitig zu erkennen und zu managen.
  • Hebammen: Sie betreuen die Mutter unmittelbar, überwachen CTG und Wehentätigkeit und informieren Ärzte bei Auffälligkeiten. Dokumentationsfehler oder fehlerhafte Bewertungen können haftungsrelevant sein.
  • Notfallmanagement: Die strukturierte Versorgung des Kindes direkt nach der Geburt (Atemwegssicherung, Reanimation, Stabilisierung) entscheidet oft über Leben und Gesundheit. Fehler hier führen zu schwersten Schäden und begründen häufig eine Haftung.

Beispiel aus der Praxis

Eine Mutter wird mit Wehen in die Klinik eingeliefert. Das CTG zeigt Auffälligkeiten. Dennoch wird ein Kaiserschnitt erst viele Stunden später durchgeführt. Das Kind erleidet durch Sauerstoffmangel eine spastische Lähmung. Hier liegt häufig ein Geburtsschaden durch Behandlungsfehler vor, weil der Kaiserschnitt nicht rechtzeitig erfolgte.

Welche Ansprüche bestehen?

Betroffene können verschiedene Ansprüche geltend machen:

Schmerzensgeld bei Geburtsschäden

Je nach Schwere mehrere zehntausend bis mehrere hunderttausend Euro. Bei schweren Hirnschäden kann Schmerzensgeld von über 600.000 Euro zugesprochen werden (z. B. OLG Koblenz, Urt. v. 10.03.2022 – 5 U 1231/20)

Schadensersatzansprüche

  • Pflegekosten (ambulant oder stationär)
  • Mehrbedarfskosten, z.B. behindertengerechter Umbau des Hauses, Fahrzeuge
  • Verdienstausfall der Eltern, wenn diese ihre Erwerbstätigkeit reduzieren müssen
  • Haushaltsführungsschaden, wenn Haushaltstätigkeiten aufgrund der Pflege nicht mehr ausgeführt werden können
  • Rente nach § 843 Abs. 1 BGB für fortlaufende Aufwendungen
  • Entschädigung für Mehraufwand und Therapiekosten

Beispiel aus der Praxis

Ein Kind wird mit einem Sauerstoffmangel geboren und erleidet eine cerebrale Bewegungsstörung. Die Eltern lassen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ein Geburtsschaden-Gutachten erstellen. Das Gericht spricht dem Kind 400.000 € Schmerzensgeld und eine monatliche Pflege- und Betreuungspauschale zu. Zusätzlich werden Umbaukosten für das Haus übernommen.

Wie weise ich einen Geburtsschaden nach?

Die Beweislast bei Geburtsschäden liegt grundsätzlich bei den Anspruchstellern. Nachzuweisen sind:

  1. Behandlungsfehler (B)
    Ein objektiver Verstoß gegen medizinische Standards.
  2. Schaden (S)
    Die gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes.
  3. Kausalzusammenhang (K)
    Der Fehler muss ursächlich für den Schaden sein.

Gutachten als zentrales Beweismittel

Ein medizinisches Gutachten ist entscheidend. Dieses kann eingeholt werden:

  • Über ein gerichtliches Verfahren (Beweisbeschluss)
  • Im Schlichtungsverfahren vor der Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Ärztekammer

Welche Ansprüche können Sie geltend machen? Ich prüfe das für Sie!

Gerade bei schweren Geburtsschäden empfiehlt es sich, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt für Geburtsschäden einzuschalten, der mit erfahrenen medizinischen Sachverständigen zusammenarbeitet. Gerne bin ich Ihr Ansprechpartner in Halle (Saale) und bundesweit.

Ansprüche prüfen lassen

Wie werden Dauerschäden medizinisch und rechtlich bewertet?

Bei der Bewertung von Geburtsschäden spielen medizinische Gutachten eine zentrale Rolle. Sie klären:

  1. Ob ein Fehler vorlag.
  2. Ob dieser Fehler kausal für den Schaden war.
  3. Wie hoch der Dauerschaden ist (Grad der Behinderung, Pflegebedürftigkeit).

Anwalt Geburtsschäden: Rechtliche Bewertung

Juristisch wird geprüft, welche Ansprüche sich daraus ergeben:

  • Einmalzahlung vs. Rentenzahlung
  • Haushaltsführungsschaden und Mehrbedarf
  • Pflege- und Betreuungskosten

Dabei ist es wichtig, realistische Bedarfspläne zu erstellen, die den gesamten Lebenszeitraum des Kindes berücksichtigen. Nur so kann eine umfassende Versorgung sichergestellt werden.

Welche Besonderheiten und Fristen gelten bei Geburtsschäden?

Long Covid-Fälle sind rechtlich und medizinisch komplex. Versicherer nutzen diese Komplexität oft zu ihren Es gelten besondere Verjährungsfristen im Arzthaftungsrecht:

  • Für Eltern: 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Verursacher (§ 195, 199 BGB).
  • Für Kinder: Verjährung frühestens ab dem 10. Geburtstag, spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres.

Hinweis: Es ist wichtig, Fristen nicht verstreichen zu lassen, da sonst selbst berechtigte Ansprüche verfallen. Gerne helfe ich Ihnen dabei!

Besonderheiten der Verjährung bei Geburtsschäden

Geburtsschäden unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und möglichem Verursacher (§ 199 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Geschädigte – meist die Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes – von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig hätte erlangen müssen.

Gerade bei Geburtsschäden ist oft entscheidend, wann die Eltern erkennen konnten, dass ein Schaden vorliegt und dieser auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Viele Beeinträchtigungen, wie etwa neurologische Schäden, werden erst Monate oder Jahre nach der Geburt sichtbar. Die Verjährung beginnt daher erst, wenn der Zusammenhang zwischen Schaden und möglichem Behandlungsfehler erkennbar ist.

Für Kinder besteht zudem eine besondere Regelung: Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Eintritt der Volljährigkeit und endet spätestens 30 Jahre nach dem Geburtsschaden (§ 199 Abs.2 BGB).

Es ist dennoch ratsam, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da die Beweissicherung und die Erstellung relevanter Gutachten zeitnah nach der Geburt meist deutlich einfacher und effektiver sind. Viele Betroffene wenden sich an Fachanwälte für Medizinrecht oder auf Geburtsschäden spezialisierte Anwälte, um die Ereignisse professionell aufzuarbeiten und ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Besonderheiten bei der Geltendmachung von Renten- und Pflegeansprüchen

Bei schweren Geburtsschäden ist die Zahlung einer monatlichen Rente nach § 843 BGB möglich. Diese dient dazu, den erhöhten Bedarf durch den Gesundheitsschaden auszugleichen. Sie umfasst:

  • Pflegekosten
  • Betreuungskosten
  • Therapiekosten
  • Hilfsmittelbedarf

Zudem müssen Eltern beachten, dass neben der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik auch Sozialversicherungsträger einbezogen werden. Häufig übernehmen Pflegekassen oder Integrationsämter Teile der Versorgung. Dennoch bleibt der Verursacher des Schadens verpflichtet, den Differenzbetrag zu tragen.

Anwalt Geburtsschäden: Warum einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen?

Die Geltendmachung von Ansprüchen bei Geburtsschäden ist komplex. Sie erfordert medizinisches und juristisches Spezialwissen.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Geburtsschäden unterstützt Sie bei:

  • Prüfung von Behandlungsunterlagen und CTG-Dokumentation
  • Einschätzung des Haftungsrisikos der Klinik oder Hebamme
  • Einholung qualifizierter medizinischer Gutachten
  • Berechnung von Schadensersatz, Schmerzensgeld und Rentenansprüchen
  • Kenntnis der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, OLG-Senate für Arzthaftung)
  • Vertretung gegenüber Haftpflichtversicherern und vor Gericht

Anwalt Geburtsschäden - Jetzt Kontakt aufnehmen für eine Erstberatung!

Mit hoher fachlicher Spezialisierung und medizinrechtlicher Erfahrung begleite ich Sie durch alle Phasen der Aufarbeitung und Anspruchsdurchsetzung bei Geburtsschäden. 

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Regionale Vertretung & bundesweite Online-Beratung

Meine Kanzlei für Geburtsschäden in Halle (Saale) – bundesweit tätig

Meine Kanzlei für Geburtsschäden bietet kompetente Vertretung vor Ort in Mitteldeutschland sowie bundesweite Vertretung per Telefon, E-Mail oder Online-Meeting. Egal ob Sie in Halle, Leipzig, Dresden oder bundesweit Unterstützung suchen: Ich bin Ihr Ansprechpartner für Arzthaftungsrecht bei Geburtsschäden.

Setzen Sie auf eine kompetente und einfühlsame Beratung sowie meine langjährige Erfahrung im Kontext Arzthaftungsrecht und Geburtsschäden.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch – direkt telefonisch oder über das Kontaktformular.

Fazit

Oliver Krause
  • Geburtsschäden können durch Behandlungsfehler verursacht werden.
  • Typische Fehler sind verspätete Kaiserschnitte, Sauerstoffmangel und fehlerhafte Überwachung.
  • Eltern und Kind haben Anspruch auf Schmerzensgeld, Pflegekosten und Rentenzahlungen.
  • Die Rolle von Hebammen, Perinatologen und dem Notfallteam ist entscheidend.
  • Medizinische Gutachten sind Grundlage für die Bewertung und Geltendmachung der Ansprüche.
  • Die Verjährung beginnt meist erst mit Volljährigkeit des Kindes, dennoch ist frühzeitiges Handeln ratsam.
  • Ein spezialisierter Anwalt sichert die umfassende Durchsetzung Ihrer Rechte.

Ein Geburtsschaden ist ein schwerwiegendes Ereignis für die gesamte Familie. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Geburtsschäden können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind bestmöglich versorgt wird und Sie die finanziellen Mittel erhalten, die Ihnen zustehen.

Ihr Kind hat einen Geburtsschaden durch Behandlungsfehler erlitten? Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen. Ich kämpfe für Ihr Recht auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und lebenslange Absicherung Ihres Kindes.

FAQ

Was ist ein Geburtsschaden?

Ein gesundheitlicher Schaden, der während oder unmittelbar nach der Geburt entsteht, z.B. Hirnschäden durch Sauerstoffmangel.

Wer haftet bei Geburtsschäden?

Der behandelnde Arzt, die Klinik oder die Hebamme, wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird.

Wie weise ich einen Geburtsschaden nach?

Um einen Geburtsschaden nachzuweisen, benötigen Betroffene in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten. Dieses Gutachten beurteilt, ob der Geburtsschaden durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde und welche Folgen hieraus entstanden sind. Es wird entweder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder bereits vorab, beispielsweise bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammer, eingeholt. Im besten Fall durch medizinische Gutachten und die juristische Prüfung des Falls durch einen Rechtsanwalt für Geburtsschäden.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Geburtsschäden?

Je nach Schwere zwischen mehreren zehntausend bis über 500.000 Euro.

Wann verjährt ein Geburtsschaden?

Für Eltern meist 3 Jahre ab Kenntnis; für Kinder spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres.

Was tun bei Geburtsschaden?

Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten und fordern Sie die Behandlungsunterlagen an.

Kann ich eine Klinik verklagen wegen Geburt?

Ja, grundsätzlich können Eltern oder das betroffene Kind eine Klinik verklagen, wenn ein Geburtsschaden durch einen Behandlungsfehler entstanden ist. Häufig wird jedoch zunächst versucht, den Anspruch außergerichtlich zu klären, beispielsweise durch ein Schlichtungsverfahren oder direkte Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung der Klinik. Erst wenn keine Einigung erzielt wird, ist eine Klage vor Gericht notwendig, um Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.

Wie finde ich einen Anwalt für Geburtsschäden?

Ein Anwalt für Geburtsschäden sollte auf Arzthaftungsrecht und Medizinrecht spezialisiert sein. Empfehlenswert ist es, nach einem Fachanwalt zu suchen, der bereits Erfahrung mit Geburtsschadensfällen hat. Mit meiner Erfahrung bin ich gerne Ihr Ansprechpartner in diesem Kontext.

Geburt medizinischer Fehler: Was tun?

Wenn Sie vermuten, dass bei der Geburt ein medizinischer Fehler passiert ist, sollten Sie alle Unterlagen, Arztberichte und den Geburtsbericht sichern. Anschließend empfiehlt es sich, zeitnah rechtlichen Rat bei einem spezialisierten Anwalt für Geburtsschäden einzuholen, um Ansprüche prüfen zu lassen und keine Fristen zu versäumen.

Bilderquellennachweis: © Africa ImagesI I Canva.com

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
Vita
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