Konkrete Verweisungsklausel BU: So sichern Sie Ihre BU-Rente auch nach Berufswechsel
Sie erhalten seit einiger Zeit Ihre private BU-Rente. Nach einer Phase der Berufsunfähigkeit haben Sie versucht, wieder beruflich Fuß zu fassen – allerdings in einem anderen Bereich als zuvor. Ihre ursprüngliche Tätigkeit können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.

Kontaktieren Sie mich jetzt.
Doch plötzlich erhalten Sie Post von Ihrem Versicherer: Eine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit wurde durchgeführt. Das Ergebnis: Die Berufsunfähigkeitsrente wird entzogen. Die Begründung: Sie üben ja wieder einen Beruf aus.
Diese Situation ist für viele Betroffene ein Schock. Ihr Versicherer stellt die Zahlung ein, obwohl Sie weiterhin unter medizinischen Einschränkungen leiden und Ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können. Sie fragen sich: Ist das überhaupt rechtens? Kann der Versicherer einfach die BU-Rente verweigern, durch eine konkrete Verweisung, nur weil Sie wieder arbeiten?
Die Antwort lautet oft: Nein. Denn bei der sogenannten konkreten Verweisung BU gibt es klare rechtliche Vorgaben.
Nicht jede neue Tätigkeit führt automatisch zum Verlust Ihrer Ansprüche. In diesem Beitrag erfahren Sie, was konkrete Verweisungsklausel BU bedeutet, wann sie zulässig ist und wie Sie sich gegen eine unzulässige Ablehnung der BU-Leistung wehren können.
Was bedeutet „konkrete Verweisung" in der BU-Versicherung?
Die konkrete Verweisung BU ist heute der Regelfall in modernen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Anders als die mittlerweile seltene abstrakte Verweisung prüft der Versicherer hier tatsächlich, ob Sie einen bestimmten anderen Beruf konkret ausüben – nicht, ob Sie diesen Beruf theoretisch ausüben könnten.
Die konkrete Verweisung setzt zwingend voraus, dass Sie eine andere Tätigkeit tatsächlich schon aufgenommen haben. Eine bloße Möglichkeit reicht hier nicht aus.
Konkrete Verweisungsklausel BU Definition: Was bedeutet das genau?
Bei der konkreten Verweisung der Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherer nachweisen, dass Sie tatsächlich eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben.
Der Verweis auf eine Tätigkeit, die Sie bloß ausüben könnten, ist hier rechtlich nicht zulässig.
Die Verweisungsklausel in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt dabei, dass diese neue Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Das bedeutet konkret:
- Die neue Tätigkeit muss Ihrer Ausbildung und Qualifikation entsprechen
- Ihr soziales Ansehen darf nicht erheblich sinken
- Eine Einkommenseinbuße von mehr als etwa 20% kann gegen die Zumutbarkeit sprechen – dies ist ein in der Praxis anerkannter Richtwert, aber keine starre Grenze
- Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten müssen berücksichtigt werden
- Die gesundheitliche Belastung muss zumutbar sein
Die konkrete Verweisung ist also deutlich fairer als die abstrakte Variante. Dennoch gibt es hier häufig Streit mit dem Versicherer, wenn es um die konkrete Auslegung der bisherigen Lebensstellung BU geht.
Typische Situationen für eine konkrete Verweisung
In meiner Praxis als Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherungen und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht in Halle begegnen mir besonders häufig folgende Situationen:
- Nachprüfung bei laufender BU-Rente: Sie erhalten bereits BU-Leistungen und nehmen eine neue Tätigkeit auf. Der Versicherer führt eine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit durch und stellt die Zahlung ein, weil Sie angeblich wieder arbeitsfähig sind. Eine Nachprüfung darf nur bei begründetem Anlass erfolgen – z.B. bei neuen medizinischen Erkenntnissen oder tatsächlicher Aufnahme einer neuen Tätigkeit.
- Berufswechsel aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen: Sie können Ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben und wechseln in einen anderen Bereich. Der Versicherer argumentiert, Sie seien nicht mehr berufsunfähig.
- Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit: Sie versuchen, in einem anderen Bereich Teilzeit zu arbeiten. Der Versicherer wertet dies als Beweis dafür, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt. zur Leistungspflicht bei Krankentagegeld).
Konkrete vs. abstrakte Verweisung: Der entscheidende Unterschied
Um die Problematik besser zu verstehen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung zu kennen. Dieser Unterschied entscheidet oft darüber, ob Sie Ihren Anspruch auf BU-Rente durchsetzen können.
Abstrakte Verweisung: Heute eher selten
Die abstrakte Verweisung war früher in vielen Verträgen üblich, ist heute aber selten geworden. Sie erlaubte es dem Versicherer, die Leistung zu verweigern, wenn Sie theoretisch noch irgendeinen anderen Beruf ausüben könnten – ohne zu prüfen, ob Sie diesen tatsächlich bekommen würden.
Diese Form der Verweisungsklausel ist in den meisten Fällen unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass abstrakte Verweisungsklauseln die Versicherten unangemessen benachteiligen. Sie kommen heute vor allem noch in sehr alten Verträgen vor, die vor 2001 abgeschlossen wurden.
Konkrete Verweisung: Der aktuelle Standard
Die konkrete Verweisung BU ist heute der Standard und grundsätzlich zulässig. Sie ist deutlich fairer, weil der Versicherer nachweisen muss, dass Sie eine bestimmte andere Tätigkeit tatsächlich ausüben können oder bereits ausüben.
Allerdings gibt es auch hier erhebliches Streitpotenzial. Denn die Frage, ob eine neue Tätigkeit wirklich Ihrer bisherigen Lebensstellung BU entspricht, ist oft umstritten. Hier kommt es auf eine sorgfältige juristische Prüfung an – genau das ist meine Aufgabe als Fachanwalt Versicherungsrecht Halle.
Wann ist eine konkrete Verweisung zulässig?
Eine konkrete Verweisung Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur dann zulässig, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bundesgerichtshof hat hierzu klare Maßstäbe entwickelt, die ich in meiner Arbeit konsequent anwende.
Die Lebensstellung BU: Das zentrale Kriterium
Das wichtigste Kriterium bei der konkreten Verweisung ist die bisherige Lebensstellung BU. Eine Verweisungstätigkeit ist nur dann zumutbar, wenn sie Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Folgende Faktoren spielen dabei eine Rolle:
- Ausbildung und Qualifikation: Die neue Tätigkeit sollte zu Ihrer Ausbildung passen. Ein Handwerker kann nicht ohne Weiteres auf eine akademische Tätigkeit verwiesen werden – und umgekehrt.
- Soziales Ansehen: Ein erheblicher Abstieg in der sozialen Stellung ist unzumutbar. Eine Führungskraft kann nicht auf eine einfache Hilfstätigkeit verwiesen werden.
- Einkommen: Die Einkommenseinbuße 20 % ist in der Regel die Grenze. Verdienen Sie in der neuen Tätigkeit mehr als 20 % weniger als zuvor, spricht das gegen die Zumutbarkeit. Die Einkommenseinbuße von mehr als etwa 20% kann gegen die Angemessenheit sprechen – allerdings kommt es auf die Wertigkeit und alle Umstände des Einzelfalls an.
- Verantwortung und Stellung: Die Position im Betrieb und die Verantwortungsebene sollten ähnlich sein. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht ohne Weiteres mit einem Angestelltenverhältnis vergleichbar.
- Gesundheitliche Belastung: Die neue Tätigkeit darf Ihre medizinischen Einschränkungen nicht außer Acht lassen. Auch wenn Sie formal wieder arbeiten können, müssen Ihre gesundheitlichen Grenzen berücksichtigt werden.
Wie wehre ich erfolgreich eine konkrete Verweisung ab?
In meiner Praxis als Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung in Halle prüfe ich bei jeder konkreten Verweisung BU mehrere Aspekte:
- Arbeitsbelastung: Ich analysiere, ob Sie die neue Tätigkeit tatsächlich in vollem Umfang ausüben können oder ob Sie bereits jetzt an Ihre Grenzen stoßen.
- Berufskundliche Bewertung: Ich vergleiche Ihre ursprüngliche Tätigkeit mit der neuen Tätigkeit. Dabei erstelle ich detaillierte Vergleichstabellen zu Ausbildung, Verantwortung, Einkommen und sozialem Status.
- Medizinische Einschränkungen: Ich prüfe, ob die neue Tätigkeit Ihre gesundheitlichen Einschränkungen ausreichend berücksichtigt. Oft üben Betroffene nur deshalb wieder einen Beruf aus, weil sie finanziell keine andere Wahl haben – nicht weil sie gesund sind.
- Einkommensentwicklung: Ich dokumentiere die Einkommenseinbuße 20 % oder mehr. Liegt die Einbuße über dieser Grenze, ist die Verweisung in der Regel unzulässig.
Praxisbeispiele: So setze ich BU-Ansprüche erfolgreich durch
In meiner langjährigen Arbeit als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Halle habe ich zahlreiche Mandanten dabei unterstützt, ihre BU-Ansprüche trotz neuer beruflicher Tätigkeit zu sichern. Die folgenden Beispiele aus meiner Kanzleipraxis zeigen, wie entscheidend fachkundige anwaltliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist.
In allen Fällen wollten die Versicherer zunächst Leistungen einstellen oder eine Verweisung auf einen anderen Beruf durchsetzen. Durch gezielte Prüfung, rechtliche Substantiierung und die Anwendung höchstrichterlicher Vorgaben konnte ich die Ansprüche meiner Mandanten erfolgreich durchsetzen. Diese Fallstudien verdeutlichen, wie wichtig professionelle Hilfe ist, wenn Versicherer die Leistungen infrage stellen.
Fall 1: Anerkennung der BU-Leistung bei zahnärztlicher Tätigkeit – Heidelberger Lebensversicherung AG
Frau Dr. M., Zahnärztin, konnte ihre eigene Praxis aufgrund einer orthopädischen Handgelenkserkrankung nicht mehr weiterführen. Sie nahm eine Angestelltentätigkeit auf, die den Schwerpunkt auf administrative Aufgaben legte. Trotz der deutlichen Veränderung ihres beruflichen Alltags stellte die Heidelberger Lebensversicherung AG die Prüfung der Berufsunfähigkeit ein und forderte eine detaillierte Darstellung der „zuletzt in gesunden Tagen“ ausgeübten Tätigkeit. Sie argumentierten, Frau Dr. M. übe ja weiterhin einen zahnärztlichen Beruf aus.
Ich übernahm den Fall und legte dar, dass die Selbständigkeit eine erhebliche unternehmerische Verantwortung und die direkte Patientenversorgung beinhaltete, die in der Angestelltentätigkeit nicht mehr vorhanden war. Zusammen mit Frau Dr. M. erstellte ich eine tagesstrukturierte Aufstellung ihrer kurativen Tätigkeiten, dokumentierte die krankheitsbedingte Reduzierung der Arbeitszeit und erklärte die prägenden Teiltätigkeiten mit Art, Umfang und Häufigkeit.
Dank dieser umfassenden Substantiierung konnte ich die Versicherung überzeugen, dass die spätere Angestelltentätigkeit nicht die frühere Berufsausübung ersetzt. Der Versicherer erkannte den Leistungsanspruch außergerichtlich an, stellte die Beitragszahlung ein und nahm die laufende BU-Rente wieder auf. Frau Dr. M. erhält damit weiterhin ihre BU-Rente zusätzlich zu ihrem Einkommen aus der Angestelltentätigkeit.

Hinweis vom Rechtsexperten
Wer Leistungen beantragt, sollte frühzeitig eine konkrete Tätigkeitsdarstellung erarbeiten, in der die prägenden Teiltätigkeiten mit ihren Zeitanteilen beschrieben werden. Hilfreich sind geordnete Ablaufpläne aus gesunden Tagen, die nachvollziehbare Darstellung krankheitsbedingter Funktionsverluste sowie – soweit vorhanden – Arbeitsverträge und ärztlich dokumentierte Verläufe.
Die spätere Aufnahme einer Angestelltentätigkeit schließt BU-Leistungen nicht aus; maßgeblich bleibt die frühere Tätigkeit in gesunden Tagen. Diese Hinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, zeigen aber, worauf es in der praktischen Leistungsbeantragung ankommt.
Fall 2: Nachprüfung und Fortzahlung der BU-Rente trotz Weiterarbeit – Athora Lebensversicherung AG
Ein Versicherungsnehmer aus einem körperlich belastenden Handwerksberuf hatte bereits seit 2009 eine BU-Rente von der Delta Lloyd Lebensversicherung AG erhalten. Später übernahm die Athora Lebensversicherung AG den Vertrag und leitete im Jahr 2020 eine Nachprüfung ein. Dabei stellte der Versicherer fest, dass der Mandant inzwischen als Gruppenleiter in der Produktion arbeitete, und prüfte, ob er auf diese Tätigkeit verwiesen werden könne. Die Argumentation des Versicherers basierte auf einem Einkommens- und Tätigkeitsvergleich, der eine Verweisung nahelegte.
Ich nahm die Vertretung des Mandanten wahr und argumentierte, dass die Lebensstellung des Mandanten einzelfallbezogen zu bestimmen ist und nicht allein anhand von Einkommensgrenzen oder Tätigkeitsbezeichnungen bewertet werden darf. Entscheidend ist, welche wirtschaftliche und soziale Position im Ausgangsberuf realistisch erreicht worden wäre, hätte die Berufsunfähigkeit nicht eingesetzt. Ich legte dem Versicherer umfassend die Aktenlage dar, führte die Tätigkeitsbeschreibung, den zeitlichen Aufwand und die erforderlichen Qualifikationen der neuen Position detailliert auf und wies auf die unzureichende Konkretisierung der Verweisung hin.
Am Ende erkannte Athora die Fortzahlung der BU-Rente an, inklusive einer Bonusrente für den vorangegangenen Zeitraum. Mein Mandant konnte seine BU-Leistungen weiterhin beziehen, obwohl er wieder in Vollzeit tätig war – ein klarer Erfolg meiner anwaltlichen Intervention.
Hinweis vom Rechtsexperten
Die Dreimonatsfrist des § 174 VVG bewirkt, dass ein Versicherer nach einer entsprechenden Erläuterung frühestens nach drei Monaten leistungsfrei wird; in der Zwischenzeit kann der Versicherungsnehmer Einwendungen und Nachweise beibringen.
Konkrete Verweisung bedeutet die Bezugnahme auf eine tatsächlich ausgeübte andere Tätigkeit, die Ausbildung, Fähigkeiten und – vor allem – die bisherige Lebensstellung nicht spürbar unterschreiten darf; hierzu nahm Athora im Nachprüfungsschreiben auf die gängige höchstrichterliche Formel Bezug und stellte einen Tätigkeits-/Einkommensvergleich an.

Fall 3: Erfolg gegen die DBV – Unzulässige Reaktivierung und unzureichende Verweisung
Ein Zeitsoldat hatte eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung abgeschlossen und erhielt bereits Leistungen. Im Juni 2018 reaktivierte die DBV den Grundvertrag rückwirkend und kündigte gleichzeitig den Beitragseinzug an. Außerdem wurde der Mandant auf eine Tätigkeit als Anlagenmechaniker verwiesen, die angeblich seiner bisherigen Lebensstellung entsprach.
Ich prüfte den Fall und stellte fest, dass die von der DBV herangezogene Vergleichstätigkeit die rechtlichen Anforderungen an eine konkrete Verweisung nicht erfüllte. Es fehlte an einer detaillierten Beschreibung der prägenden Merkmale der Vergleichstätigkeit, wie Arbeitszeit, körperliche und intellektuelle Anforderungen sowie die übliche Vergütung. Auch die soziale Wertschätzung und die Karriereperspektiven des Soldatenberufs wurden verkannt. Ich argumentierte anhand einschlägiger höchstrichterlicher Entscheidungen (u. a. BGH, VersR 1993, 953; BGH, VersR 1994, 1095) und zeigte die Unzulässigkeit der Reaktivierung auf.
Die DBV nahm die Reaktivierung zurück, bestätigte die Fortführung der BU-Leistungen und zahlte die einbehaltenen Renten nach. Zudem wurden die durch die rechtswidrige Reaktivierung entstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten vollständig erstattet. Dank meiner anwaltlichen Unterstützung konnte mein Mandant somit seine finanzielle Absicherung vollständig wahren.

Hinweis vom Rechtsexperten
Der Fall zeigt, dass die Reaktivierung eines Grundvertrags während laufender BU-Leistung rechtlich nicht isoliert betrachtet werden darf. Ebenso genügt es bei einer konkreten Verweisung nicht, abstrakt einen Berufsname oder eine Vergütungsebene zu benennen. Erforderlich ist eine detaillierte, für den Versicherten angreifbare Beschreibung der Vergleichstätigkeit nach ihren prägenden Merkmalen einschließlich der Einkommens- und Statuskomponente; daran fehlte es hier.
Die konsequente, quellenbasierte Argumentation führte zur Rücknahme der Reaktivierung, zur Fortführung der BU-Leistungen und zur vollständigen Kostenerstattung.
So wehren Sie sich gegen eine unzulässige Verweisung
Wenn Sie eine Ablehnung BU-Leistung aufgrund einer konkreten Verweisung erhalten haben oder Ihr Versicherer stellt Zahlung ein, sollten Sie nicht aufgeben. Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Schritt 1: Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen prüfen
Lesen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen genau durch. Achten Sie darauf, wie die Verweisungsklausel formuliert ist und welche Kriterien für eine zulässige Verweisung gelten. Oft sind die Bedingungen so formuliert, dass eine Verweisung strengere Voraussetzungen erfüllen muss, als der Versicherer behauptet.
Schritt 2: Ablehnung analysieren und Widerspruch einlegen
Werten Sie das Schreiben des Versicherers genau aus. Hat der Versicherer die Lebensstellung BU wirklich geprüft? Wurden Ihre medizinischen Einschränkungen berücksichtigt? Wurde die Einkommenseinbuße 20 % untersucht?
Legen Sie zeitnah schriftlich Widerspruch ein. Weisen Sie darauf hin, dass die konkrete Verweisung BU unzulässig ist. Am besten beauftragen Sie einen Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung Halle, der den Widerspruch rechtlich fundiert begründet und Ihre konkrete Verweisung prüfen lassen kann.
Schritt 3: Berufskundliche Bewertung erstellen
Ich erstelle eine detaillierte berufskundliche Bewertung, die Ihre ursprüngliche Tätigkeit mit der neuen Tätigkeit vergleicht. Dabei analysiere ich:
- Ausbildungsstand und erforderliche Qualifikationen
- Soziales Ansehen und berufliche Stellung
- Einkommensentwicklung und finanzielle Einbußen
- Verantwortungsebene und Entscheidungsbefugnisse
- Gesundheitliche Belastungen und Risiken
Schritt 4: Medizinische Dokumentation sichern
Stellen Sie sicher, dass Ihre medizinischen Einschränkungen lückenlos dokumentiert sind. Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung ärztlicher Atteste und prüfe, ob ein medizinisches Gutachten erforderlich ist. Wichtig ist, dass deutlich wird: Auch wenn Sie wieder arbeiten, können Sie Ihren ursprünglichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.
Schritt 5: Gerichtliche Auseinandersetzung BU
Wenn der Versicherer auch nach dem Widerspruch die Berufsunfähigkeitsrente entzogen hat, können Sie Klage einreichen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.
Als Fachanwalt Versicherungsrecht Halle übernehme ich die prozessuale Vertretung und führe die gerichtliche Auseinandersetzung BU für Sie.
So unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer BU-Ansprüche
Als Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht in Halle (Saale) habe ich mich auf Fälle der konkreten Verweisung Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert. Ich weiß genau, wie Versicherer argumentieren und wo ihre Schwachstellen liegen.
Umfassende Analyse der Verweisungsklausel
Zu Beginn prüfe ich Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen genau. Ich analysiere die Verweisungsklausel und kläre, welche Anforderungen eine zulässige konkrete Verweisung BU erfüllen muss. Dabei achte ich besonders auf:
- Die Definition der versicherten Tätigkeit
- Die Kriterien für eine vergleichbare Tätigkeit BU
- Die Regelungen zur Lebensstellung BU
- Eventuelle Sondervereinbarungen oder Verzichte

Berufskundliche und medizinische Bewertung
Ich erstelle eine umfassende berufskundliche Bewertung, die Ihre ursprüngliche Tätigkeit mit der vom Versicherer herangezogenen Verweistätigkeit vergleicht. Bei Bedarf arbeite ich mit spezialisierten Sachverständigen zusammen.
Parallel dazu sichere ich die medizinische Dokumentation. Ihre medizinischen Einschränkungen müssen klar belegt sein. Falls nötig, veranlasse ich ein unabhängiges medizinisches Gutachten.
Außergerichtliche Durchsetzung
Oft lässt sich bereits außergerichtlich eine Lösung erreichen. Ich verfasse fundierte Widersprüche, die rechtlich und tatsächlich belegen, warum die konkrete Verweisung BU unzulässig ist. Meine Argumentation basiert auf:
- Aktueller BGH-Rechtsprechung zur Lebensstellung BU
- Detaillierten berufskundlichen Vergleichen
- Lückenloser medizinischer Dokumentation
- Einkommensvergleichen und Statusanalysen
Gerichtliche Vertretung
Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, übernehme ich als Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung Halle die gerichtliche Auseinandersetzung BU. Ich vertrete Sie vor dem Landgericht und kämpfe für Ihr Recht auf BU-Rente.
Langfristige Betreuung
Mein Mandat endet nicht mit dem Urteil. Ich begleite Sie auch bei späteren Nachprüfungen Berufsunfähigkeit oder wenn der Versicherer erneut versucht, die Zahlung einzustellen. Sie haben mit mir einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.Ich unterstütze Mandanten bundesweit – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Jetzt handeln: Lassen Sie Ihre Verweisungsklausel prüfen
Ihr Versicherer stellt Zahlung ein, obwohl Sie Ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können? Ihre Berufsunfähigkeitsrente entzogen wurde, nur weil Sie versuchen, in einem anderen Bereich zu arbeiten? Sie haben eine Ablehnung BU-Leistung wegen einer angeblich zulässigen konkreten Verweisung erhalten?
Dann sollten Sie nicht zögern. Als Fachanwalt Versicherungsrecht Halle unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ich prüfe Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen, analysiere die Verweisung und entwickle eine Strategie für Ihren Fall.
Besonders wichtig ist mir, dass Sie sich verstanden fühlen. Eine Nachprüfung Berufsunfähigkeit oder eine Ablehnung BU-Leistung ist belastend – gerade wenn Sie bereits durch Ihre gesundheitlichen Einschränkungen unter Druck stehen. Ich nehme mir Zeit für Ihre persönliche Situation und erkläre Ihnen jeden Schritt verständlich.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.
Lassen Sie Ihre konkrete Verweisung prüfen lassen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht auf die BU-Rente, die Ihnen zusteht.
Fazit
- Konkrete Verweisung BU ist heute der Standard: Anders als die seltene abstrakte Verweisung prüft der Versicherer tatsächlich, ob Sie eine andere Tätigkeit ausüben
- Lebensstellung BU ist das zentrale Kriterium: Eine Verweisung ist nur zulässig, wenn die neue Tätigkeit Ihrer bisherigen Stellung entspricht
- Einkommenseinbuße 20 % ist die Grenze: Verdienen Sie deutlich weniger, spricht das gegen die Zumutbarkeit
- Medizinische Einschränkungen bleiben relevant: Auch wenn Sie wieder arbeiten, müssen Ihre gesundheitlichen Grenzen berücksichtigt werden
- Nachprüfung Berufsunfähigkeit ist kritisch zu prüfen: Nicht jede neue Tätigkeit führt zum Verlust der BU-Rente
- Anwaltliche Hilfe konkrete Verweisung erhöht Ihre Chancen: Ein Fachanwalt Versicherungsrecht Halle kennt die rechtlichen Fallstricke
- Wehren Sie sich gegen Ablehnung BU-Leistung: Legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie Ihre Verweisungsklausel prüfen
- Handeln Sie zeitnah: Je früher Sie vorgehen, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung?
Bei der heute seltenen abstrakten Verweisung prüft der Versicherer nur theoretisch, ob Sie noch irgendeinen anderen Beruf ausüben könnten. Bei der konkreten Verweisung Berufsunfähigkeitsversicherung – dem heutigen Standard – muss der Versicherer nachweisen, dass Sie eine bestimmte andere vergleichbare Tätigkeit BU tatsächlich ausüben oder ausüben könnten. Dabei werden Ihre Ausbildung, Ihre Lebensstellung BU, die Einkommenseinbuße 20 % und Ihre medizinischen Einschränkungen berücksichtigt.
Wann ist eine konkrete Verweisung BU zulässig?
Eine konkrete Verweisung BU ist nur zulässig, wenn die neue Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Das bedeutet: vergleichbare Ausbildung, ähnliches soziales Ansehen, keine Einkommenseinbuße über 20 %, vergleichbare Verantwortung und Berücksichtigung Ihrer medizinischen Einschränkungen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sollten Sie die konkrete Verweisung prüfen lassen und Widerspruch einlegen.
Kann ich eine BU-Rente erhalten, obwohl ich wieder arbeite?
Ja, das ist möglich. Entscheidend ist, ob Sie Ihren ursprünglich versicherten Beruf ausüben können. Wenn Sie aufgrund Ihrer medizinischen Einschränkungen in einen anderen Bereich wechseln mussten und dieser Ihrer bisherigen Lebensstellung BU nicht entspricht, können Sie weiterhin Anspruch auf BU-Rente haben. Ich habe zahlreiche Fälle erfolgreich vertreten, in denen Mandanten trotz neuer Tätigkeit ihre BU-Rente behalten haben.
Was mache ich, wenn der Versicherer die Zahlung nach einer Nachprüfung einstellt?
Legen Sie sofort Widerspruch ein. Lassen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen von einem Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung Halle prüfen. Oft ist die Einstellung der Zahlung nach einer Nachprüfung Berufsunfähigkeit unrechtmäßig, weil der Versicherer die Lebensstellung BU oder die medizinischen Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt hat.
Wie wichtig ist die Einkommenseinbuße bei einer konkreten Verweisung?
Die Einkommenseinbuße 20 % ist ein wichtiges Kriterium. Liegt Ihre Einkommenseinbuße über 20 %, spricht das in der Regel gegen die Zumutbarkeit der Verweisung. In meinen Praxisbeispielen – etwa bei der Zahnärztin mit 40 % Einbuße oder beim Bundeswehrsoldaten mit 30 % Einbuße – war dies ein zentrales Argument für die Weiterzahlung der BU-Rente.
Was kostet die Beauftragung eines Fachanwalts Versicherungsrecht Halle?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Aufwand. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Anwaltskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung BU. Auch ohne Rechtsschutz lohnt sich die Investition häufig, denn die BU-Rente übersteigt die Anwaltskosten in der Regel deutlich. In einem Erstgespräch kläre ich Sie gerne über die voraussichtlichen Kosten auf.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Ablehnung der BU-Leistung vorzugehen?
Sie sollten schnell handeln. Legen Sie den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ablehnung ein. So wahren Sie alle Fristen und zeigen dem Versicherer, dass Sie Ihre Rechte kennen. Je früher Sie einen Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung Halle einschalten, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bilderquellennachweise: © Milkos, doucefleur Images, suwannar-kawila, huettenhoelscher via getty Images I Canva.com
