Krankentagegeldversicherung zahlt nicht: So wehren Sie sich erfolgreich

Sie sind privat krankentagegeldversichert – etwa als selbständiger Handwerker, freiberuflicher Ingenieur oder privatversicherter Arbeitnehmer – Ihre Krankentagegeldversicherung zahlt nicht und nun stehen Sie ohne die zugesagten Leistungen da?

Krankentagegeldversicherung zahlt nicht
Ihre Krankentagegeldversicherung zahlt nicht? Ich prüfen und setze Ihre Rechte durch – kompetent und individuell.
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Gerade wer auf das Krankentagegeld angewiesen ist, weil er keine gesetzliche Lohnfortzahlung erhält, gerät schnell in eine finanzielle Notlage. Typischerweise betrifft das Selbständige und Freiberufler, deren Einkommen vollständig von ihrer Arbeitsfähigkeit abhängt.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht erlebe ich täglich, wie private Kranken(tagegeld)versicherungen Leistungsansprüche ablehnen oder verzögern. Viele Versicherte fühlen sich hilflos und allein gelassen. Doch Sie müssen sich nicht kampflos geschlagen geben. Meine Expertise hilft Ihnen bundesweit, Ihre Rechte durchzusetzen.

Dieser Beitrag richtet sich gezielt an diejenigen, die ein Krankentagegeld vereinbart haben und nun erleben müssen, dass ihre Versicherung die Zahlung verzögert, einstellt oder ganz verweigert. Genau in solchen Situationen setze ich mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht für Ihre Ansprüche ein.

Warum Ihre Krankentagegeldversicherung möglicherweise nicht zahlt

Eine private Krankentagegeldversicherung soll Sie finanziell absichern, wenn Sie arbeitsunfähig werden. Sie zahlen monatlich Ihre Beiträge und erwarten zu Recht, dass die Versicherung im Ernstfall leistet. Doch die Realität sieht oft anders aus und die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Herr M., ein 45-jähriger Handwerker, erleidet einen Bandscheibenvorfall. Sein Orthopäde bescheinigt ihm eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen. Die Krankentagegeldversicherung fordert jedoch zusätzliche Gutachten und stellt die Diagnose in Frage. Monatelang erhält Herr M. kein Krankentagegeld, obwohl seine Zahlungen an die Versicherung jahrelang pünktlich eingingen.

Versicherungsunternehmen handeln nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Jede nicht gezahlte Leistung erhöht den Gewinn. Deshalb prüfen sie Ansprüche besonders kritisch und nutzen jeden rechtlichen Spielraum zu ihren Gunsten aus. Typische Gründe für die Leistungsverweigerung sind:

  • Anzweiflung der Arbeitsunfähigkeit: Der häufigste Grund für abgelehnte Anträge. Die Versicherung bezweifelt, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Besonders bei psychischen Erkrankungen, Rückenleiden oder chronischen Schmerzen stellen Versicherer die ärztliche Einschätzung in Frage.
  • Verletzung von Vertragspflichten: Versicherungen berufen sich gern auf angebliche Pflichtverletzungen:
  • Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit: Unvollständige oder zu späte Einreichung von Unterlagen
  • Nicht wahrgenommene Termine bei Vertrauensärzten: Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
  • Vorerkrankungen und Ausschlussklauseln: Manche Versicherer versuchen, Leistungen mit Verweis auf nicht angegebene Vorerkrankungen zu verweigern. Auch Ausschlussklauseln werden oft großzügig ausgelegt.
  • Wartezeiten und Karenzzeiten: Viele Verträge sehen Wartezeiten vor, in denen noch keine Leistungen erbracht werden. Diese werden manchmal falsch berechnet oder ungerechtfertigt verlängert.

Ihre Rechte bei Zahlungsverweigerung

Als Versicherungsnehmer haben Sie klare Rechte. Die Versicherung muss Ihren Antrag zügig und fair prüfen. Eine grundlose Verzögerung oder Ablehnung ist rechtswidrig.

Wichtig zu wissen: Die Beweislast liegt bei der Versicherung. Sie muss nachweisen, warum sie nicht leisten will. Sie als Versicherter müssen lediglich beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist – also dass Sie arbeitsunfähig sind.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss die Versicherung innerhalb eines Monats nach Eingang aller Unterlagen über Ihren Antrag entscheiden. Verzögert sie die Entscheidung grundlos, können Sie sogar Verzugszinsen verlangen. (vgl. etwa BGH, Urt. v. 11.03.2015 – IV ZR 54/14 zur Leistungspflicht bei Krankentagegeld).

So gehen Sie strategisch vor

Schritt 1: Dokumentation sammeln

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Arztberichte und Befunde
  • Korrespondenz mit der Versicherung
  • Vertragsunterlagen

Schritt 2: Schriftlich nachhaken

Fordern Sie die Versicherung schriftlich zur Zahlung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist (meist 14 Tage) und kündigen Sie rechtliche Schritte an, falls die Frist ungenutzt verstreicht.

Schritt 3: Widerspruch einlegen

Bei einer Ablehnung sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich die genauen Ablehnungsgründe mitteilen und prüfen Sie diese kritisch.

Praxisbeispiel: Frau K. litt unter einer schweren Depression und war sechs Monate arbeitsunfähig. Die Versicherung lehnte ab, weil die Arbeitsunfähigkeit angeblich nicht ausreichend belegt sei. Nach anwaltlicher Intervention und Vorlage zusätzlicher fachärztlicher Stellungnahmen zahlte die Versicherung das komplette Krankentagegeld nach – inklusive Zinsen für die Verzögerung.

Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vs. ärztliche Stellungnahme

Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht oft nicht aus. Versicherungen verlangen häufig detaillierte ärztliche Stellungnahmen, die Diagnose, Behandlung und Prognose ausführlich beschreiben.

Qualität der ärztlichen Dokumentation

Achten Sie darauf, dass Ihre behandelnden Ärzte die Arbeitsunfähigkeit ausführlich begründen. Je detaillierter die medizinische Dokumentation, desto schwerer kann die Versicherung Ihre Ansprüche anzweifeln.

Fachärztliche Expertise nutzen

Bei komplexeren Krankheitsbildern sollten Sie frühzeitig Fachärzte hinzuziehen. Deren Expertise hat bei Versicherungen oft mehr Gewicht – insbesondere, wenn diese Fachärzte die beruflichen Anforderungen dokumentieren.

Fristen und Nachweispflichten im Überblick

Meldepflichten beachten

Die meisten Verträge sehen vor, dass Sie die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden müssen. "Unverzüglich" bedeutet in der Regel innerhalb weniger Tage nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.

Nachweispflichten erfüllen

Sie müssen regelmäßig nachweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. Dies geschieht üblicherweise durch:

  • Folgebescheinigungen des behandelnden Arztes
  • Berichte über den Behandlungsverlauf
  • Bei Bedarf Gutachten von Vertrauensärzten

Mitwirkungspflichten

Sie sind verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Dazu gehört auch, sich von Vertrauensärzten der Versicherung untersuchen zu lassen – allerdings nur in angemessenem Rahmen.

Wie ich Ihnen als Fachanwalt für Versicherungsrecht helfe

Ein Mandat im Zusammenhang mit der Nichtzahlung des Krankentagegeldes folgt einem klar strukturierten Ablauf. Ziel ist es, Ihre Ansprüche sowohl rechtlich fundiert als auch medizinisch nachvollziehbar durchzusetzen.

Gerade bei selbständigen Mandanten, die ohne Krankentagegeld keinerlei Einnahmen erzielen, ist eine schnelle und gründliche Prüfung essenziell.

Ich prüfe für Sie unter anderem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KT) und die einschlägige Rechtsprechung zu Krankentagegeld und Obliegenheitsverletzungen.

Kontakt

1. Erste Bestandsaufnahme und gezielte Rückfragen

Zu Beginn analysiere ich Ihre individuelle Situation. Dabei geht es nicht nur um die Ablehnung selbst, sondern auch um die Umstände davor. Typischerweise stelle ich drei zentrale Fragen:

Seit wann besteht die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit, und ist diese lückenlos bescheinigt?
Wann und wie haben Sie die Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Versicherung gemeldet, und können Sie dies belegen?
Liegt bereits eine formale Ablehnung oder ein Einstellungsschreiben vor, und mit welcher Begründung?

Diese Informationen sind entscheidend, um mögliche Angriffspunkte in der Argumentation der Versicherung frühzeitig zu erkennen.

2. Prüfung der Vertrags- und Leistungsgrundlagen

Im nächsten Schritt werte ich Ihre Versicherungsunterlagen aus – vom Versicherungsschein über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KT) bis zu ärztlichen Attesten. Hierbei prüfe ich:

  • ob die Arbeitsunfähigkeit im versicherten Sinn vorliegt,
  • ob Melde- und Nachweispflichten erfüllt wurden,
  • ob der Versicherer überhaupt eine tragfähige Grundlage für seine Leistungsverweigerung hat.

Gerade bei selbständigen Mandanten, die ohne Krankentagegeld keinerlei Einnahmen erzielen, ist eine schnelle und gründliche Prüfung essenziell.

3. Analyse der Ablehnungsgründe

Die Begründungen der Versicherungen sind vielfältig: Berufsfähigkeit, angebliche Obliegenheitsverletzungen, fehlende Mitwirkung oder vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen (§ 19 VVG). Ich prüfe, ob diese Vorwürfe haltbar sind oder ob sie auf lückenhaften Informationen, unvollständigen Gutachten oder einer fehlerhaften Auslegung des Vertrags beruhen.

4. Medizinrechtliche Bewertung und Gutachtenkontrolle

Häufig stützen Versicherungen ihre Entscheidung auf ein Gutachten. In solchen Fällen erfolgt eine detaillierte Prüfung:

  • Ist das Gutachten nachvollziehbar und nach anerkannten medizinischen Standards erstellt?
  • Wurden Ihre tatsächlichen beruflichen Anforderungen korrekt berücksichtigt?
  • Gibt es Widersprüche zu den Befunden Ihrer behandelnden Ärzte?

Falls erforderlich, rege ich ein Gegengutachten an oder beantrage im gerichtlichen Verfahren eine Neubegutachtung nach § 109 SGG.

5. Außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Vor einer Klage setze ich mich mit einem fundierten Schreiben an die Versicherung für Ihre Rechte ein. Ich lege dar, weshalb die Ablehnung unrechtmäßig ist, und fordere die sofortige (Nach-)Zahlung des Krankentagegeldes – oft inklusive Verzugszinsen. Schon dieser Schritt führt in vielen Fällen dazu, dass Versicherungen einlenken.

6. Klageverfahren und gerichtliche Vertretung

Zeigt die Versicherung keine Bereitschaft zur Zahlung, bereite ich eine Klage vor. Diese umfasst:

  • die Bezifferung der ausstehenden Leistungen,
  • die Geltendmachung von Nebenforderungen,
  • die Einbindung medizinischer Sachverständiger.

Durch meine Spezialisierung im Versicherungsrecht garantiere ich, dass Ihre Ansprüche in gerichtstauglicher Form aufbereitet werden.

7. Strategische Beratung für die Zukunft

Über die akute Leistungsdurchsetzung hinaus berate ich Sie auch hinsichtlich der Fortführung Ihres Versicherungsvertrages. Dazu zählen Fragen wie:

  • Ist eine Kündigung der Versicherung wirksam?
  • Gibt es Möglichkeiten, in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln?
  • Sollte zusätzlich ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen geprüft werden?

Qualitätssicherung durch dokumentierte Arbeit

Jeder Schritt meiner Arbeit basiert auf einer sorgfältigen Dokumentation. Alle Argumente werden durch Vertragsklauseln, ärztliche Nachweise und einschlägige Rechtsprechung gestützt. So stellen wir sicher, dass Sie nicht nur kurzfristig zu Ihrem Recht kommen, sondern langfristig abgesichert sind.

Ihr nächster Schritt: Unterstützung meiner Kanzlei

Lassen Sie sich nicht von Ihrer Versicherung vertrösten oder einschüchtern. Je früher Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine schnelle und vollständige Zahlung.

Oliver Krause

Viele Fehler entstehen, bevor ein Anwalt eingeschaltet wird – etwa wenn unbedacht Fragebögen ausgefüllt, unklare Gutachten akzeptiert oder Fristen versäumt werden. Eine frühzeitige Beratung schützt Mandanten davor, ihre Position unnötig zu schwächen.

In meiner Kanzlei in Halle (Saale) setze ich mich seit Jahren erfolgreich für die Rechte von Versicherten ein. Ich kenne die Tricks der Versicherungsbranche und weiß, wie man Ansprüche effektiv durchsetzt.

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. Als Fachanwalt Versicherungsrecht biete ich Ihnen professionelle Hilfe. Gemeinsam analysieren wir Ihren Fall und entwickeln die optimale Strategie, um Ihr Krankentagegeld durchzusetzen.

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Als Fachanwalt Versicherungsrecht biete ich Ihnen professionelle Hilfe. Gemeinsam analysieren wir Ihren Fall und entwickeln die optimale Strategie, um Ihr Krankentagegeld durchzusetzen.

Ansprüche prüfen lassen

Fazit: Krankentagegeldversicherung zahlt nicht

  • Ihre Rechte kennen: Als Versicherte haben Sie Anspruch auf faire und zügige Bearbeitung Ihres Antrags
  • Dokumentation ist entscheidend: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und sorgen Sie für ausführliche ärztliche Bescheinigungen
  • Fristen beachten: Melden Sie Arbeitsunfähigkeit unverzüglich und halten Sie Nachweispflichten ein
  • Widerspruch einlegen: Lassen Sie Ablehnungen nicht unwidersprochen – oft sind sie ungerechtfertigt
  • Professionelle Hilfe nutzen: Ein Fachanwalt kann Ihre Erfolgsaussichten erheblich verbessern. Gerne bin ich Ihr Ansprechpartner.
  • Schnell handeln: Je früher Sie aktiv werden, desto besser sind Ihre Chancen auf Erfolg

FAQ

Wie lange hat die Versicherung Zeit, über meinen Antrag zu entscheiden?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz muss die Versicherung innerhalb eines Monats nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen entscheiden. Verzögert sie grundlos, können Sie Verzugszinsen fordern.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung weitere Gutachten verlangt?

Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist. Übermäßige Gutachtenanforderungen können eine unzulässige Verzögerungstaktik darstellen. Ein Anwalt kann beurteilen, welche Gutachten tatsächlich erforderlich sind.

Muss ich mich von jedem Vertrauensarzt der Versicherung untersuchen lassen?

Nein, die Untersuchungen müssen angemessen und verhältnismäßig sein. Übermäßige oder schikanöse Untersuchungsanordnungen können Sie verweigern.

Kann ich trotz Vorerkrankung Krankentagegeld erhalten?

Ja, sofern die aktuelle Arbeitsunfähigkeit nicht durch eine verschwiegene Vorerkrankung verursacht wurde. Die Versicherung muss den Zusammenhang zwischen Vorerkrankung und aktueller Arbeitsunfähigkeit nachweisen.

Was passiert, wenn ich eine Frist versäumt habe?

Eine versäumte Frist führt nicht automatisch zum Verlust Ihrer Ansprüche. Oft können nachvollziehbare Gründe für die Verspätung geltend gemacht werden. Lassen Sie Ihren Fall unbedingt prüfen.

Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten mit Versicherungen ab. Bei erfolgreichem Ausgang trägt oft die gegnerische Versicherung die Kosten. Zusätzlich prüfe ich die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe.

Bilderquellennachweis: © Khwanschai Phanthong's Images I Canva.com

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
Vita
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