Narkosefehler Anwalt: Schadensersatz bei Anästhesiefehlern
Eine Operation bedeutet für Sie Stress und Unsicherheit. Sie vertrauen darauf, dass alles gut geht. Die Vollnarkose gilt als Routine in der Anästhesiologie. Doch was, wenn bei der Narkose etwas schiefgeht?

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Anästhesiefehler und Narkosekomplikationen können dramatische Folgen haben. Von Übelkeit über Nervenschäden bis hin zu schweren Hirnschäden durch Sauerstoffmangel ist vieles möglich.
Vielleicht haben Sie selbst einen Narkosezwischenfall erlebt. Oder ein Angehöriger wurde durch einen Fehler bei der Narkose geschädigt.
Sie fragen sich jetzt: War das wirklich ein Behandlungsfehler? Habe ich Ansprüche auf Schmerzensgeld bei einem Narkosefehler? An wen kann ich mich wenden? Wichtig ist: Sie haben Rechte.
Dieser Beitrag erklärt Ihnen, welche Fehler bei Vollnarkose vorkommen und wie ich Sie dabei unterstütze, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Welche Fehler können bei der Narkose passieren?
Fehlerhafte Dosierung der Narkosemittel und mangelnde Überwachung
Bei der Anästhesie kommt es auf Präzision an. Schon kleine Fehler des Anästhesisten können große Folgen haben. Eine häufige Ursache ist die falsche Dosierung von Narkosemitteln. Bekommt ein Patient zu viel, drohen Kreislaufprobleme oder Atemstillstand. Bei zu wenig kann es passieren, dass Sie während der OP aufwachen. Das ist ein traumatisches Erlebnis.
Auch die kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen ist entscheidend für die Patientensicherheit. Herzfrequenz, Blutdruck und Sauerstoffsättigung müssen ständig kontrolliert werden. Versäumt der Anästhesist dies, kann es zu Sauerstoffmangel unter Narkose kommen. Schon wenige Minuten Hypoxie durch Anästhesiefehler können bleibende Hirnschäden verursachen. Bei elementaren Überwachungsversäumnissen kann dies als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein, der zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität führt, wenn der Fehler generell geeignet ist, den eingetretenen Primärschaden zu verursachen.
Probleme bei der Intubation und Beatmung
Die Platzierung des Beatmungsschlauchs ist ein kritischer Moment jeder Vollnarkose. Gelingt die Intubation nicht sofort, vergeht wertvolle Zeit. Der Patient bekommt nicht genug Sauerstoff. Bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder mangelnder Vorbereitung wird es gefährlich.
Auch Verletzungen sind möglich. Zähne können beschädigt werden. Die Stimmbänder oder die Luftröhre können verletzt werden. Ein besonders schwerer Fehler: Der Tubus landet in der Speiseröhre statt in der Luftröhre. Wird das nicht sofort bemerkt, droht ein lebensbedrohlicher Sauerstoffmangel. Intubationsfehler, Gerätemängel des Narkosegeräts und der ordnungsgemäße Zustand von Tubus und Infusionssystem fallen in den Bereich voll beherrschbarer Risiken. Verwirklicht sich ein solches Risiko, wird ein Fehler vermutet und die Behandlungsseite muss darlegen und beweisen, dass alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen getroffen wurden.
Unzureichende Vorbereitung und fehlende Anamnese
Vor jeder Narkose muss der Anästhesist Ihren Gesundheitszustand genau kennen. Vorerkrankungen wie Herzprobleme oder Allergien erhöhen das Narkoserisiko erheblich. Auch Ihre Medikamente müssen bekannt sein. Es kann sonst zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen.
Werden wichtige Informationen nicht erhoben oder ignoriert, steigt das Risiko für Narkosekomplikationen dramatisch. Nach § 630a BGB hat der Arzt die Pflicht, die Behandlung sorgfältig vorzubereiten. Versäumt er dies, liegt eine medizinische Standardabweichung vor. Er handelt pflichtwidrig. Bei unterlassener Befunderhebung gelten besondere Beweiserleichterungen. Ist das Unterlassen grob fehlerhaft oder hätte ein gebotener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges Ergebnis erbracht und wäre die Nichtreaktion darauf grob fehlerhaft gewesen, greift die Beweislastumkehr zur Kausalität.

Lesen Sie hier unseren Beitrag zum Thema Diagnosefehler oder unterlassene Befunderhebung.
Fehler in der Aufwachphase und Aufwachraum-Komplikationen
Nach der OP müssen Sie sorgfältig im Aufwachraum überwacht werden. Die Narkosemittel wirken noch nach. Atemprobleme oder Kreislaufstörungen können auftreten. Auch ein verzögertes Aufwachen erfordert besondere Aufmerksamkeit.
Reagiert das Personal zu langsam oder übersieht Komplikationen in der Aufwachphase, kann das schwere Folgen haben. Aufwachraum-Komplikationen durch Personalmangel oder mangelnde Dokumentation sind häufige Probleme. Die Rechtsprechung verlangt aber eine lückenlose Überwachung bis zum vollständigen Abklingen der Sedierung.Fehlt im Narkoseprotokoll eine aus medizinischen Gründen aufzeichnungspflichtige Maßnahme, greift die gesetzliche Vermutung, dass diese Maßnahme unterblieben ist. Die Vermutung erstreckt sich nicht automatisch auf eine fehlerhafte Durchführung.
Wenn Sie durch einen Fehler bei der Narkose geschädigt wurden, haben Sie Ansprüche
Ein erfahrener Anwalt für Behandlungsfehler kennt die Rechtsprechung zu typischen Schadensszenarien. Er kann Ihre Ansprüche realistisch beziffern. Dabei werden auch medizinische Gutachten zur Prognose Ihres Gesundheitszustands eingeholt.
Ihre Rechte als Patient: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Narkosefehlern
Was steht Ihnen bei einem Narkosefehler zu?
Das Gesetz unterscheidet zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese Ansprüche richten sich gegen das Krankenhaus und werden in der Regel von dessen Haftpflichtversicherung des Arztes reguliert.
Schadensersatz nach § 280 BGB umfasst alle finanziellen Schäden:
- Kosten für zusätzliche Behandlungen und Therapien
- Kosten für Pflege und Rehabilitation
- Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
- Umbaukosten für behindertengerechtes Wohnen
- Zukünftige Behandlungskosten bei Dauerschäden
- Bei dauerhaften Einschränkungen: eine monatliche Rente
Schmerzensgeld wegen Anästhesiefehler nach § 253 BGB soll Ihr immaterielles Leid ausgleichen:
- Körperliche Schmerzen durch Patientenschäden
- Psychisches Leid und Traumatisierung
- Beeinträchtigung der Lebensqualität
- Dauer und Schwere der Gesundheitsschäden
- Ihre persönlichen Lebensumstände
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere Ihrer Verletzung. Gerichte orientieren sich an Schmerzensgeldtabellen. Jeder Fall wird aber individuell bewertet. Konkrete Beträge werden im Einzelfall anhand der aktenkundigen Gesundheitsfolgen, der Vergleichsrechtsprechung und der Schmerzensgeldtabellen ermittelt. In besonders schweren Fällen mit hypoxischem Hirnschaden wurden bereits Schmerzensgelder von über 400.000 Euro zugesprochen.
In Einzelfällen liegen die Beträge noch deutlich höher „Bei dauerhaften Nervenschäden oder erheblichen zahnärztlichen Schäden bewegen sich die Schmerzensgelder häufig im fünfstelligen Bereich; in vielen Fällen liegen sie zwischen grob 10.000 und 50.000 Euro, in besonders schweren Konstellationen auch darüber.
Patientenschäden durch Narkosefehler und Dauerfolgen
Die Schadenshöhe hängt entscheidend von den Dauerfolgen durch Narkosefehler ab. Bleiben Sie dauerhaft geschädigt, müssen auch zukünftige Kosten berücksichtigt werden. Dazu gehören lebenslange Therapien, notwendige Operationen oder dauerhafter Pflegebedarf.
Auch Angehörige können Ansprüche haben
Sind Sie durch den Narkosefehler dauerhaft pflegebedürftig geworden, können Angehörige eigene Ansprüche haben. Sie können Ersatz für ihre Pflegeleistungen verlangen. Dies gilt auch für die unentgeltliche Pflege durch Familienangehörige. Regelmäßig macht der verletzte Patient den Pflege‑ und Betreuungsmehraufwand als eigenen Schaden geltend. Eigene Ansprüche der pflegenden Angehörigen sind nicht die Regel. Nahe Angehörige können jedoch bei einer pathologisch fassbaren psychischen Gesundheitsverletzung Schmerzensgeld als Schockschaden beanspruchen.
Bei besonders schweren Schäden haben nahe Angehörige unter Umständen eigene Schmerzensgeldansprüche. Die Rechtsprechung erkennt sogenannte Schockschäden an. Das kann etwa bei einem Wachkoma des Partners der Fall sein.
Aufklärungsfehler – auch ohne Behandlungsfehler haben Sie Ansprüche
Die Aufklärungspflicht des Anästhesisten
Vor jeder Narkose muss Sie der Anästhesist aufklären. Das regelt § 630e BGB. Er muss Ihnen den Ablauf der Anästhesie erklären. Er muss über Narkoserisiken und Alternativen informieren. Dies muss rechtzeitig geschehen – in der Regel mindestens einen Tag vor der OP. Obgleich es eine starre Vortags‑Frist nicht gibt. Rechtzeitig bedeutet, dass die Aufklärung so erfolgen muss, dass Sie frei und wohlüberlegt entscheiden können und nicht unter unzumutbarem psychischen Druck oder unter Medikamenteneinfluss stehen. Der BGH lehnt eine gesetzliche Sperrfrist ausdrücklich ab.
Die Aufklärung muss im Aufklärungsgespräch Narkose verständlich sein. Sie dürfen alle Fragen stellen. Der Arzt muss geduldig antworten. Fachbegriffe muss er erklären. Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt, sollten Sie das ansprechen. Über folgende Narkoserisiken muss aufgeklärt werden:
- Typische Komplikationen wie Übelkeit oder Heiserkeit
- Seltene, aber schwerwiegende Risiken wie Nervenschäden durch Narkose
- Zahnschäden bei der Intubation
- Allergische Reaktionen auf Narkosemittel
- Herz-Kreislauf-Komplikationen
- Sauerstoffmangel mit Gefahr von Hirnschäden
- Besondere Risiken bei Vollnarkose im Vergleich zu Regionalanästhesie
Die Aufklärung muss persönlich und rechtzeitig erfolgen und darf bei dringlichen Eingriffen verkürzt werden. Bei ambulanten, einfach gelagerten Eingriffen kann eine Aufklärung am Behandlungstag ausreichend sein, sofern eine freie Entscheidung möglich ist.

Alle wichtigen Informationen zum Thema Aufklärungsfehler finden Sie in meinem Beitrag zum Thema.
Was passiert bei fehlender Aufklärung Narkose?
Fehlt die Aufklärung oder ist sie mangelhaft, ist die Behandlung rechtswidrig. Das gilt auch dann, wenn die Narkose medizinisch fehlerfrei war. Sie können trotzdem Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einem Narkosefehler verlangen.
Voraussetzung ist: Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie bei ordnungsgemäßer Aufklärung anders entschieden hätten. Vielleicht hätten Sie eine Regionalanästhesie statt einer Vollnarkose gewählt. Oder Sie hätten die OP verschoben.
Die Beweislast liegt beim Behandler. Nach § 630h BGB muss der Behandler beweisen, dass er Sie aufgeklärt hat. Ein unterschriebenes Formular allein reicht nicht. Es muss nachweisbar sein, dass ein echtes Gespräch stattfand. Der BGH stellt klar, dass keine Sperrfrist zwischen Aufklärung und Einwilligung besteht. Sieht sich der Patient nach dem Gespräch zu einer wohlüberlegten Entscheidung in der Lage, kann er sofort einwilligen. Benötigt er Bedenkzeit, muss er dies zum Ausdruck bringen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Patient wurde mit Spinalanästhesie operiert. Über das Risiko einer dauerhaften Nervenschädigung wurde er nicht aufgeklärt. Nach der Operation traten genau diese Beschwerden auf. Die Narkose selbst war fehlerfrei durchgeführt.
Das Gericht gab dem Patienten Recht. Er hätte bei Kenntnis des Risikos eine Vollnarkose bevorzugt. Das Krankenhaus musste Schmerzensgeld zahlen – obwohl kein Behandlungsfehler Anästhesie vorlag. Dieses Urteil zeigt: Die Aufklärung ist genauso wichtig wie die medizinische Durchführung. Die wirksame Einwilligung setzt eine ordnungsgemäße, rechtzeitige und verständliche Aufklärung über Art, Umfang, Durchführung, Risiken sowie Alternativen voraus.bel. Grundsätzlich müssen Sie Ihre Patienten informieren. Diese haben das Recht zu widersprechen. Patienten, die weiter in die Praxis kommen, stimmen in der Regel der Übernahme ihrer Daten durch den Nachfolger zu. Dennoch sollten Sie eine rechtssichere Regelung treffen.
Beweislast bei Narkosefehlern: Wann müssen Sie was beweisen?
Die Grundregel: Patient trägt die Beweislast
Grundsätzlich müssen Sie als Patient bei Behandlungsfehlern beweisen, dass ein Fehler passiert ist. Sie müssen nachweisen, dass der Anästhesist gegen medizinische Standards verstoßen hat. Außerdem müssen Sie beweisen, dass dieser Fehler Ihren Gesundheitsschaden verursacht hat.
Dies erfordert meist ein medizinisches Gutachten. Ein Sachverständiger muss bestätigen: Die Behandlung war fehlerhaft. Ohne diesen Fehler wäre der Schaden nicht entstanden. Ein Anwalt Anästhesiefehler organisiert dieses Gutachterverfahren Medizinrecht für Sie. Die Grundsätze zur Beweislast und die anerkannten Fallgruppen der Beweiserleichterung umfassen den groben Behandlungsfehler, die unterlassene Befunderhebung, voll beherrschbare Risiken und unter Umständen Dokumentationsversäumnisse.
Beweislastumkehr bei groben Fehlern
Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um. Ein grober Fehler liegt vor, wenn gegen grundlegende medizinische Regeln verstoßen wurde. Es muss ein Fehler sein, der einem Anästhesisten in der konkreten Situation schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Beispiele für grobe Behandlungsfehler Anästhesie:
- Längerer Sauerstoffmangel unter Narkose wegen unterlassener Überwachung
- Verwechslung oder falsche Dosierung Narkosemittel
- Keine Reaktion auf kritische Vitalwerte
- Nichtbeachtung bekannter Allergien
- Schwere Fehler in der Aufwachphase Narkose
Liegt ein grober Fehler vor, muss der Behandler beweisen, dass dieser nicht schadensursächlich war. Das gelingt fast nie. Die Beweislastumkehr ist für Sie ein großer Vorteil bei der Arzthaftung Narkose.
Dokumentationsmängel helfen Ihnen
Auch bei schwerwiegenden Dokumentationsmängeln kehrt sich die Beweislast bei Behandlungsfehlern um. Nach § 630h BGB muss der Arzt die Behandlung lückenlos dokumentieren. Fehlen wichtige Einträge im Narkoseprotokoll, gilt dies als Pflichtverletzung.
Der Behandler muss dann beweisen, dass trotz der Lücken alles ordnungsgemäß lief. Ohne Dokumentation ist das kaum möglich. Häufig wird dann zugunsten des Patienten von einem Fehler bei Vollnarkose ausgegangen.
Typische Dokumentationsmängel:
- Fehlende Vitalwerte über längere Zeit
- Keine Aufzeichnung von Narkosekomplikationen
- Nachträgliche Änderungen ohne Kenntlichmachung
- Widersprüche zwischen verschiedenen Dokumenten
Gesetzlich wird vermutet, dass medizinisch gebotene Maßnahmen unterblieben sind, wenn ihre Aufzeichnung fehlt.die Verträge beenden. Das kann Abfindungsansprüche nach sich ziehen. Auch hier ist eine vorausschauende Planung wichtig.
So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Der Weg zum Gutachten
Am Anfang steht die Frage: Liegt überhaupt ein Behandlungsfehler Anästhesist vor? Das kann nur ein medizinischer Gutachter der Anästhesiologie beurteilen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Gutachten zu erhalten.
Die Gutachterkommission der Ärztekammer bietet eine kostenlose Begutachtung. Sie prüft, ob eine Arzthaftung bei Narkosefehlern vorliegt. Das Verfahren dauert meist mehrere Monate. Das Gutachten ist nicht bindend, wird von Gerichten aber oft berücksichtigt.
Der Medizinische Dienst (MD) prüft auf Antrag Ihrer Krankenkasse, ob ein Fehler vorliegt. Viele kennen ihn noch unter der Abkürzung MDK-Gutachten. Auch dies ist für Sie kostenfrei.
Private Gutachten können Sie über einen Fachanwalt Medizinrecht Halle einholen. Dies kostet zunächst Geld, bietet aber Vorteile. Sie können den Gutachter mitbestimmen. Das Gutachten ist meist schneller fertig.
Außergerichtliche Verhandlungen – juristische Hilfe bei Narkosefehlern
Mit einem positiven Gutachten mache ich Ihre Ansprüche geltend. Ich wende mich an die Haftpflichtversicherung des Arztes. In vielen Fällen lässt sich eine Einigung erzielen.
Die Versicherungen versuchen oft, die Ansprüche kleinzureden. Hier ist Erfahrung mit Schadensersatz bei Anästhesiefehlern gefragt. Ich kenne die Argumente und kann überzeugend verhandeln. Ziel ist eine angemessene Entschädigung ohne langwieriges Gerichtsverfahren.
Der Weg vor Gericht
Falls keine Einigung gelingt, erhebe ich Klage. Das Gericht holt ein Sachverständigengutachten ein. Es prüft, ob ein Behandlungsfehler Anästhesie vorliegt und welche Ansprüche bestehen.
Ein Gerichtsverfahren dauert meist zwei bis drei Jahre. Das klingt lange, ist aber bei komplexen medizinischen Fragen normal. Ich begleite Sie als Narkosefehler-Anwalt durch das gesamte Verfahren. Sie werden regelmäßig informiert. Wichtige Entscheidungen treffen wir gemeinsam.
Im Prozess werden neben den medizinischen Fragen die gesetzlichen Beweislastregeln des § 630h BGB zu voll beherrschbaren Risiken, Dokumentationsmängeln und groben Behandlungsfehlern angewendet.
So unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Medizinrecht in Halle
Meine Erfahrung für Ihren Fall
Als Fachanwalt Medizinrecht Halle habe ich besondere Fachkenntnisse im Arzthaftungsrecht. Ich vertrete seit Jahren Patienten, die durch Behandlungsfehler geschädigt wurden. Gleichzeitig berate ich auch Ärzte und Krankenhäuser. Diese doppelte Perspektive ist wertvoll.
Ich weiß, wie Kliniken und Versicherungen in Bezug auf die Arzthaftung bei Narkose argumentieren. Ich kenne ihre Strategien. Das ermöglicht mir, Ihre Interessen optimal zu vertreten.
Was ich für Sie tue
Erstberatung: Wir besprechen Ihren Fall als Anwalt bei Narkosefehler ausführlich. Ich prüfe Ihre Unterlagen und schätze die Erfolgsaussichten ein. Diese Erstberatung ist oft kostenfrei.
Beweissicherung: Ich fordere Ihre vollständige Patientenakte an. Alle Dokumente werden gesichert und analysiert. Ich erkenne Dokumentationsmängel und medizinische Standardabweichungen.
Gutachten: Ich organisiere eine fundierte medizinische Begutachtung. Über mein Netzwerk finde ich den richtigen Experten für Ihren Fall mit Narkosekomplikationen. Die Fragen an den Gutachter formuliere ich präzise.
Durchsetzung: Ich verhandle mit der Haftpflichtversicherung des Behandlers. Ziel ist eine angemessene Entschädigung bei Schadensersatz Anästhesiefehler. Wenn nötig, führe ich den Prozess vor Gericht. Ich kämpfe für Ihr Recht auf Schmerzensgeld bei Narkosefehler.
Ihre Vorteile
- Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht und Narkosefehler
- Erfahrung sowohl auf Patienten- als auch auf Ärzteseite
- Großes Netzwerk medizinischer Gutachter der Anästhesiologie
- Erfolgreiche Durchsetzung auch hoher Entschädigungssummen
- Transparente Kostendarstellung
- Persönliche Betreuung durch einen Fachanwalt
Sie haben Rechte! Ich helfe Ihnen als erfahrener Narkosefehler Anwalt, diese durchzusetzen
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Wir vereinbaren einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam schauen wir, wie wir Ihnen bei Patientenschäden durch Narkosefehler helfen können.
Kontaktieren Sie mich jetzt – Ihr Anwalt für Behandlungsfehler in Halle
Sie müssen die Dauerfolgen durch Narkosefehler nicht allein tragen. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Je früher Sie handeln, desto besser können wir Beweise sichern und Ihre Rechte durchsetzen.
Zur Verjährung gilt die regelmäßige 3‑Jahres‑Frist, beginnend mit dem Jahresende der Kenntnis von Schaden und Person des Schuldners. Die Kenntnis betrifft die tatsächlichen Umstände, nicht gesicherte Beweismittel.
Fazit
- Bei Narkosefehlern und Anästhesiefehlern haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies umfasst Behandlungskosten, Verdienstausfall und immaterielles Leid nach §§ 280, 253 BGB.
- Typische Fehler sind Dosierungsfehler bei Narkosemitteln, mangelnde Überwachung, Intubationsprobleme und Aufklärungsmängel. Aauch Dokumentationslücken und Aufwachraum-Komplikationen können zu Ansprüchen führen.
- Auch ohne Behandlungsfehler bei der Anästhesie können Sie Ansprüche haben. Eine fehlende oder mangelhafte Aufklärung vor der Narkose macht die Behandlung rechtswidrig (§ 630e BGB).
- Bei groben Fehlern und Dokumentationsmängeln kehrt sich die Beweislast bei Behandlungsfehlern um. Dann muss das Krankenhaus beweisen, dass kein Fehler vorlag (§ 630h BGB). Beim voll beherrschbaren Risiko wird ein Fehler vermutet und die Behandlungsseite muss ihre ordnungsgemäßen Vorkehrungen beweisen.
- Medizinische Gutachten sind der Schlüssel zum Erfolg. Sie können kostenfrei über die Ärztekammer, MDK-Gutachten oder privat eingeholt werden.
- Viele Fälle lassen sich außergerichtlich regeln. Als erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht in Halle verhandle ich für Sie mit der Haftpflichtversicherung.
Je früher Sie einen Anwalt bei Narkosefehler kontaktieren, desto besser. Beweise sollten schnell gesichert werden, bevor die dreijährige Verjährungsfrist abläuft.
FAQ
Woran erkenne ich, dass bei meiner Narkose ein Fehler passiert ist?
Anzeichen für Fehler bei Vollnarkose können sein: ungewöhnlich lange Aufwachphase, neurologische Ausfälle wie Taubheit oder Lähmungen, anhaltende Verwirrtheit, unerklärbare Verletzungen wie Zahnschäden, starke Schmerzen an der Einstichstelle oder Erinnerungen an die Operation während der Narkose. Auch Nervenschäden durch Narkose oder Aufwachraum-Komplikationen sind typische Anzeichen. Lassen Sie auffällige Beschwerden ärztlich abklären und kontaktieren Sie einen Fachanwalt Medizinrecht zur Beratung.
Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche wegen Anästhesiefehlern geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und dem möglichen Behandlungsfehler Anästhesie Kenntnis erlangt haben. Wenn Sie erst später erfahren, dass Ihre Beschwerden auf einen Narkosefehler zurückgehen, verlängert sich die Frist entsprechend. Trotzdem sollten Sie zeitnah einen Anwalt für Behandlungsfehler Halle kontaktieren, da Beweise gesichert werden müssen.
Muss ich als Patient beweisen, dass ein Narkosefehler vorliegt?
Grundsätzlich ja – bei einfachen Behandlungsfehlern liegt die Beweislast beim Patienten. Es gibt aber wichtige Ausnahmen bei Arzthaftung Narkose: Bei groben Behandlungsfehler Anästhesist, schwerwiegenden Dokumentationsmängeln oder fehlender Aufklärung Narkose kehrt sich die Beweislast um. Dann muss das Krankenhaus beweisen, dass kein Fehler vorlag oder dieser nicht zu Ihren Patientenschäden führte (§ 630h BGB).Verwirklicht sich ein voll beherrschbares Risiko, wird ein Fehler vermutet und die Behandlungsseite muss ihre ordnungsgemäßen Vorkehrungen beweisen.
Was kostet ein Narkosefehler Anwalt?
Viele Fachanwälte für Medizinrecht bieten ein kostenloses Erstgespräch an. Oft übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Auch Prozesskostenhilfe ist möglich, wenn Sie die Kosten nicht tragen können. Im Erfolgsfall bei Schadensersatz Anästhesiefehler trägt meist die Haftpflichtversicherung des Arztes die Anwaltskosten. Lassen Sie sich individuell beraten, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Sie bestehen.
Kann ich Schmerzensgeld bei Narkosefehler haben, auch wenn die Narkose medizinisch korrekt war?
Ja, wenn die Aufklärung mangelhaft war. Nach § 630e BGB muss der Anästhesist Sie vor der Narkose ausführlich über Narkoserisiken und Alternativen aufklären. Fehlt diese Aufklärung oder ist sie unzureichend, liegt eine Arzthaftung bei Narkosefehlern vor – auch bei fehlerfreier Durchführung. Sie können dann Schmerzensgeld wegen Anästhesiefehler verlangen, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie bei ordnungsgemäßer Aufklärung anders entschieden hätten. . Die Behandlerseite trägt die Beweislast für die ordnungsgemäße Aufklärung und das Zustandekommen der Einwilligung.
Wie läuft ein Verfahren bei einem Narkosezwischenfall ab?
Zunächst analysiert Ihr Anwalt Anästhesiefehler die medizinischen Unterlagen. Dann wird ein Gutachten eingeholt – etwa über die Ärztekammer, MDK-Gutachten oder einen privaten Gutachter der Anästhesiologie. Mit diesem Gutachten werden Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bei Anästhesiefehlern gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Oft lässt sich außergerichtlich eine Einigung erzielen. Falls nicht, wird Klage erhoben und das Gericht holt ein eigenes Gutachterverfahren Medizinrecht ein.
Was sollte ich sofort nach einem vermuteten Fehler bei der Narkose tun?
Dokumentieren Sie alle Symptome und Beschwerden sofort. Fotografieren Sie sichtbare Verletzungen. Lassen Sie sich ärztlich untersuchen und bitten Sie um eine genaue Dokumentation der Narkosekomplikationen. Fordern Sie beim Krankenhaus Ihre vollständige Patientenakte inklusive aller Narkoseprotokolle an. Kontaktieren Sie zeitnah einen Fachanwalt Medizinrecht Halle für juristische Hilfe bei Narkosefehlern. Besprechen Sie den Vorfall nicht ausführlich mit dem Krankenhauspersonal, bevor Sie rechtlich beraten wurden.
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